Paypal, KSP usw.. Das ist ja schlimm ... :D

15. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.04.2010 13:07:20
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Paypal, KSP usw.. Das ist ja schlimm ... :D

Hallo,
ich habe, wie viele andere auch ein problem mit Paypal und dem Unternehmen KSP.
Ich habe viele Beiträge hier gelesen, aber bekomme leider keine eindeutigen Antworten bzw. Tips oder Hinweise. Ich werd mal versuchen hier mein Problem aufzuschlüsseln :) :
Ich befand mich seit dem 05.03. bei Paypal im Saldo.Jedoch wurde ich nie gemahnt oder sonstiges.Am 08.04. öffnete ich zufällig eine Email von Paypal mit dem Betreff : Handlungsbedarf bezüglich Ihres Paypal Kontos. Diese machte mich stutzig und neugierig. Folgender Text : "Ihr PayPal-Konto ist kürzlich ins Minus gefallen. Um Ihr PayPal-Konto auch weiterhin in vollem Umfang nutzen zu können, gleichen Sie Ihr Konto aus, sodass Ihr Guthaben mindestens Null beträgt." Und eine Anleitung wie er zu begleichen wäre war enthalten, doch nicht
um welchen Betrag oder bis zur welchen Frist ich ihn begleichen soll. Also öffnete ich die Hauptseite von Paypal und entdeckte, dass ich seit dem 05.03 im saldo und zusätzlich eingeschränkter Nutzer des Paypal Kontos geworden bin.Also überwies ich am 14.04 den Betrag von x€ um ihn zu begleichen.

So weit so gut und ich dachte das wärs...leider sollte ich eines besseren belehrt werden .....

Am 15.04 trudelte ein Brief der KSP Kanzlei ein, datiert auf den 14.04 mit der Beschuldigung auf mehrere Mahnungen nicht reagiert zu haben. Ferner solle ich den Betrag von x€ und zusätzlichen Anwaltskosten auf deren Konto überweisen.

Etwas verdutzt, da ich keine Mahnungen erhalten hatte, rief ich dort an.Ich erklärte Ihnen, das die Zahlung bereits bei Paypal erledigt sein muss und lediglich der weg der Überweisungen noch ein paar Tage dauern würde.
So wurde ich gebeten, meinen Kontoauszug einzusenden.Welches ich auch tat, mit dem Beweis x€ am 14.04 in Auftrag als auch Abbuchung von meinem Konto eingeleitet zu haben.

Zur Sicherheit telefonierte ich auch mit Paypal. Der nette Herr sagte mir, das 3 Mahnungen rausgegangen sind.Ich erklärte ihm, nicht eine Mahnung erhalten zu haben, lediglich einen Hinweis vom 08.04, dass mein Kontostand im Saldo wäre. er widerum erklärte mir, das dies die 3. Mahnung war. Ferner ist noch eine am 21.03 rausgegangen.Die erste wäre ihm leider im System momentan nicht einsehbar, "ich müsse sie suchen" kam nur aus dem telefon :D Ich durchforstete mein Postfach und sah eine email von Paypal.Jedoch war es auch keine Mahnung.Stattdessen stand im Betreff "Kontostand ihres Paypal Kontos" und wieder im Text eine Anleitung wie man den Kontostand ausgleichen könne, allerdings ohne zu zahlenden Betrag oder einer Frist. Daraufhin fragte ich, ob eine Mahnung nicht vielleicht auch als Mahnung erkennbar sein sollte mit dem zu zahlendem Betrag, einer Frist und dem entsprechendem Betreff. Er antwortete mir dies seien automatische Mahnungen von dem System. Ich erklärte ihm jedenfalls, das ich bereits überwiesen hatte und sich der Termin der Kanzlei und dem überwiesenen Betrag überschnitten haben und zwar nach einem Handlungsspielraum (man beachte den Zugang vom 08.04 der sog. Mahnung) von nur 5 Werktagen.

Daraufhin telefonierte ich, nach langem Wälzen im BGB wieder einmal mit der KSP und erfragte ob meine Mail da sei.Sie bejahte es und sagte, trotz einer Prüfung werden sie wohl um die zusätzl. Kosten nicht herumkommen. Ich beharrte auf §286BGB , das ich mich nicht im Verzug befand, da es nicht einmal eine Rechnung geschweige denn eine Mahnung gab.

Sie antwortete nur, dass ich 3x gemahnt wurde, nicht reagiert hatte und erst einmal auf weitere Post nach einer weiteren Prüfung abwarten solle.

Nun liebe community, was kann ich tun?
Sind solche Emails, tatsächlich Mahnungen? Wie wäre es mit einem Brief an die KSP, dass ich auf weiter Forderungen nicht weiter eingehe, da der Betrag noch vor Eingang der Forderung der KSP beglichen wurde?

Kann die KSP tatsächlich Forderungen gegen mich entrichten?

Vielen lieben dank.

Ich möchte noch hinzufügen, dass der Saldo daraus entstand, als ich einen Artikel (Privat) verkauft hatte.Ich verschickte Ihn versichert und die Post bestätigte den Verlust der Ware.Iin den AGB´s Paypals ist vermerkt, dass sobald belegbar ist das die versicherte Ware verloren gegangen ist , kein Käuferschutz gilt.Trotzdem wurde der Vorfall zugunsten des anderen Teils geschlossen.
Ich hatte natürlich alle wichtigen Dokumente Paypal bereitgestellt.
Ich weiss leider erst seit heute, das dies in den AGB´s steht.

Was sollte ich tun?

Verliert dieser ganze Prozess somit nicht an bedeutsamkeit?

-- Editiert am 15.04.2010 21:19

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Was sagen die paypal agbs bezüglich Verzugs ?


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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12316.04.2010 13:07:20
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,
ich konnte unter den agb's von paypal keine richtlinie zwecks verzugs auffinden und gehe deshalb vom bgb §286 aus.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Hallo,

es ist wie in den anderen Paypal Beiträgen!

Du möchtest dein Paypalkonto noch nutzen dann zahl das minus darauf ein !

Du möchtest dein Paypalkonto nicht mehr nutzen dann zahl nicht darauf ein!

Da Paypal in Deutschland nicht klagt ( Firmensitz Luxemburg / Gerichtsstand England) kannst du/ihr euch die Inkassokosten schenken.

lg

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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

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