Persönliche Differenzen mit dem Kassenwart

8. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
ya405184-59
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)
Persönliche Differenzen mit dem Kassenwart

Hallo,

ich brauch dringend Rat zu einer hypothetischen Frage.
Frau Mustermann hat mit ihrem damaligen Freund einen Tierschutz Verein gegründet.

Es ist so das sie die einzige ist die etwas macht die das ganze am Leben hält usw.
Passiert is jetzt, was wohl klar war, sie haben sich getrennt , und Frau Mustermann hat einen neuen Freund und der Ex ist gekränkt.

Er Schreibt Sie solle doch Ihrem Freund sagen , Schatz lies das mal durch. denn der kann schreiben und hat jetzt in der Verliebtheitsphase bestimmt viel lust mir zu helfen -.-

Beispiel , Frau Mustermann hat gerade etwas in Facebook gepostet , was wohl gefundenes fressen war, da es grammatikalisch nicht ganz richtig war sie .
Statt das der Ex von Frau Mustermann es einfach ausbessert , wurde mal wieder beleidigt und bedroht und erpresst das er den Verein verlässt.
Dann geht das Geld an den Kassenprüfer, ( Freund und Freundin von Frau Mustermann ) die aber auch nichts machen außer auch meckern das nicht vorher gegenlesen wurde.
Und sie deswegen auch gehen und dann geht das Geld an alle Spender zurück.

An sich richtig was das gegenlesen betrifft, was nicht richtig ist, Zitat Ex von Frau Mustermann " Wenn ein Doktor oder Anwalt das liest, dann wird er wegen sowas nichts mehr Spenden"
Das ist Käse, da es beim Tierschutz um Emotionen geht und nicht wie gut etwas formuliert bzw. die Satzzeichen richtig gesetzt werden.

Nun ja ende vom Lied , er wurde wieder beleidigend und herablassend und Frau Mustermann kann einfach nicht mehr mit Ihm zusammen arbeiten.

Zumal er wenn er mit seinem Auto nach Rumänien fahren , zum Tankgeld , Abnutzungsgebühr verlangen möchte. Pro Person 60 Euro !!
Weil seine Reifen 1000 Euro kosteten und er ne Sau Teure Haftpflichtvers. hat.
Und da hatte Frau Mustermann schon gesagt, das geht gar nicht ...

Wie könnte man das hypothetisch jetzt lösen, ohne alles zu verlieren ?

Frau Mustermann ist 1 Vorsitzende
Danke schonmal

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-- Editiert ya405184-59 am 08.01.2015 00:39

-- Editiert ya405184-59 am 08.01.2015 00:49

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29 Antworten
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#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

quote:
Wie könnte man das hypothetisch jetzt lösen, ohne alles zu verlieren ?


zunächst könnte man den Beitrag überarbeiten und von den vielen Ausschweifungen über Beziehungen befreien und auf den vereinsrechtlichen Teil beschränken.
Bisher wird überhaupt nicht deutlich, was eigentlich gefragt werden soll und wo ein vereinsrechtliches Problem steckt.

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ya405184-59
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)

Entschuldigung, war etwas aufgebracht.

Frau Mustermann kann aufgrund diesen Ausschweifungen nicht mehr mit ihrem Ex zusammen arbeiten.
Er drohte ihr ständig er kündige und dann ist alles verloren alles Geld geht an die Spender zurück.
Sollte jedoch der Ex von Frau Mustermann gehen, werden Ihm zwei Mitglieder folgen.

Somit wäre der Verein nur noch zu viert.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Also der Vorstand fällt auseinander.
Wer ist was ?
Was sagt die Satzung ?
Mitgliederversammlung einberufen und neuen Vorstand wählen lassen.

quote:<hr size=1 noshade>§ 73 BGB Unterschreiten der Mindestmitgliederzahl
Sinkt die Zahl der Vereinsmitglieder unter drei herab, so hat das Amtsgericht auf Antrag des Vorstands und, wenn der Antrag nicht binnen drei Monaten gestellt wird, von Amts wegen nach Anhörung des Vorstands dem Verein die Rechtsfähigkeit zu entziehen. <hr size=1 noshade>


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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

-- Editiert Spezi-2 am 08.01.2015 12:26

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ya405184-59
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)

Frau Mustermann 1. Vorsitzende.

Wegfallen würden

Kassenwart
Kassenprüfer und 2. Vorsitzende

Somit würde die 1. Vorsitzende bleiben, die Schriftführerin und 2 weitere Gründungsmitglieder

Satzung

§ 3 – Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Juristische Personen, Vereine oder Gesellschaften können als Mitglieder aufgenommen werden.
Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.
Der Bewerber ist über die Entscheidung innerhalb von vier Wochen zu unterrichten. Im Falle einer Ablehnung brauchen die Gründe nicht mitgeteilt zu werden.
Die Mitglieder sind dazu verpflichtet, mit Ihrer ganzen Kraft dem Zweck des Vereins (§2) zu dienen und diesen zu fördern. Sie erkennen die Satzung an. Sie sind zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages verpflichtet.

Die Mitgliedschaft endet:
- durch freiwilligen Austritt, der jeweils nur zum Ende des Geschäftsjahres mit einer
Frist von 3 Monaten schriftlich erklärt werden kann
- durch Ausschluss oder
- durch den Tod.
Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es mit der Entrichtung des Jahresbeitrages ganz oder teilweise trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung im Rückstand ist, wenn es den Vereinszweck, den Verein oder die Tierschutzbestrebungen allgemein oder deren Ansehen schädigt oder Unfrieden im Verein stiftet. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Der Beschluss ist unanfechtbar.


§ 7 – Vorstand
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit gewählt.
Er besteht aus:
- dem Vorsitzenden
- dem Stellvertreter
- dem Schriftführer
- und Kassenverantwortlichen
Die Amtszeit beträgt 5 Jahre, eine Wiederwahl ist möglich.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der Vorsitzende, in dessen Verhinderungsfall dem Stellvertreter, vertreten.
Der Vorstand ist mehrheitlich beschlussfähig.
Der Vorstand entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei einer Stimmengleichheit zählt die Stimme des Vorsitzenden doppelt.
Über den Verlauf der Vorstandsitzungen und die Beschlüsse ist ein Protokoll zu fertigen, welches von allen Vorstandmitgliedern zu unterzeichnen ist.
Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vorzeitig aus, so ist innerhalb von 6 Monaten eine außerordentliche Mitgliederversammlung zur Wahl eines neuen Vorstandsmitgliedes einzuberufen.


§ 10 – Auflösung des Vereins
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken des Tierschutzes zu verwenden. Kommt keine Einigung innerhalb der Mitgliederversammlung über die Verwendung des Vereinsvermögens zustande, so ist dieses Vermögen dem Deutschen Tierschutzbund mit der Maßgabe zuzusprechen, daß das verbleibende Vermögen für in Not geratene Tierheime zu verwenden ist. Primär sind gemeinnützig anerkannte Tierschutzvereine zu berücksichtigen, die auch dem Deutschen Tierschutzbund, Landesverband Bayern, als ordentliches Mitglied angeschlossen sind.
Die Mitgliederversammlung ernennt für die Abwicklung zwei Liquidatoren

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#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

quote:
Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vorzeitig aus, so ist innerhalb von 6 Monaten eine außerordentliche Mitgliederversammlung zur Wahl eines neuen Vorstandsmitgliedes einzuberufen.



Also nochmals: Mitgliederversammlung ein berufen und Nachfolger wählen lassen.

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ya405184-59
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)

Ok Super, ich hatte echt Panik durch seine Drohungen und Erpressungen !

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#7
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

quote:
Er drohte ihr ständig er kündige und dann ist alles verloren alles Geld geht an die Spender zurück.


das ist doch schon totaler Quatsch.

Das Geld ist dem Verein.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ya405184-59
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)

Ja dachte ich auch , aber er meinte sie müsse dann den verein auflösen wenn er und seine zwei gehen . Jetzt bin ich echt beruhigt vielen Dank

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#9
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Die Auflösung des Vereins kann in der Regel nur die Mitgliederversammlung beschließen.
Wenn sich kein ausreichender Vorstand findet, muss der Vorstand durch Satzungsänderung verkleinert werden.
Lt. Gesetz genügt 1 Vorstandsmitglied.
Die Zahl der Mitglieder darf aber nicht unter 3 sinken.

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

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#10
 Von 
ya405184-59
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)

Wenns nur einen Vorstand geben darf, dann muss ja der Kassenwart und Prüfer machen ?

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Wäre nicht ideal, darf aber muss nicht sein.

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#12
 Von 
ya405184-59
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)

Ah okay, Danke Dir ich dachte das darf nicht.
Dann ja der Mann der neuen Kassenmeisterin der Kassenprüfer sein :)

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#13
 Von 
ya405184-59
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)

Jetz muss ich dich nochmal was fragen .

Mustermanns Ex möchte nicht gehen (warn doch nur leere drohungen) .
Jetzt ist es so das trotz langem betteln und nachhaken, noch immer kein Vereinskonto!
Alles läuft uber sein privates Konto.
Jetzt hat sie gesagt sie macht es jetzt selbst, denn er braucht ja eh ihre Legitimation.

Er sagt jetzt, sie könne das nicht tun, da er als Kassenwart eine Vollmacht haben muss.

Nun hat er aber auch gesagt wenn sie sich ned an das wasagt hält, dann sperrt er sein privates konto und dann keiner mehr überweisen und dann bin ich bei allen unglaubwürdig. ...

Ginge das rein hypothetisch so?

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Klingt alles sehr chaotisch.
Privatgeld und Vereinsgeld auf einem Konto, geht gar nicht.

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Ist der Verein überhaupt eingetragen?

Oder ist das nur so eine Möchtegern-Tierschutznummer ohne Sinn und Verstand?

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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
ya405184-59
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)

Ich hatte eigentlich schon was gepostet !

Er ist polizist und war eben ihrfreund.
Irgendwo denkt man der kennt sich aus ...
Naja dem war nicht so!

Frau Mustermann hat schon viel erreicht
Und deshalb hat sie echt Angst das alles wegen gekränktem Ego zu verlieren :/


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-- Editiert ya405184-59 am 09.01.2015 00:58

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

quote:
Oder ist das nur so eine Möchtegern-Tierschutznummer ohne Sinn und Verstand?


nach den Schilderungen sieht es so aus:

quote:
Frau Mustermann hat mit ihrem damaligen Freund einen Tierschutz Verein gegründet.


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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

quote:
Frau Mustermann hat mit ihrem damaligen Freund einen Tierschutz Verein gegründet.


Dem würde ich entnehmen, er ist nicht eingetragen, weil dann hätten es ja 7 Leute sein müssen.

Also nicht eingetragen, kein eigenes Konto, nicht gemeinnützig.
Dann wird sich auch noch das Finanzamt für die Gelder interessieren.

Was will Frau Mustermann denn "verlieren"?

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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
ya405184-59
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)

Schade das nicht erst gefragt wird.
Wir sind e.V mit der Gemeinnützigkeit, soviel dazu.
Die restlichen sind egal deswegen sagre ich frau mustermann und ihr freund .
Wenn wir keune 7 wären dann wüsste ich nichts von Kassenwart, er ist im Vorstand und is der kassenwart!

Zumal ich schon geschriben habe wer dann wegfällt und wer bleibt, weil ich sagte das noch zwei gehen werden wenn er geht.

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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Bereits in der ersten Antwort wurde darauf hingewiesen, dass das gesamte Beziehungsgeflecht und Private vereinsrechtlich niemanden interessiert.

Ob der Verein eingetragen ist oder nicht hast du nirgendwo beschrieben vorher, selbst auf Nachfrage nicht geantwortet.

Ein eingetragener Verein, welches Gelder auf einem Privatkonto hat: da wird in Kürze das Finanzamt ein paar Fragen stellen.
Die Gemeinnützigkeit dürfte nach der ersten Steuererklärung wieder entzogen werden.

quote:
Die restlichen sind egal


Nein. Die sind der Verein. Ob da Frau Mustermann und ihr (Ex)Freund mitmachen oder nicht spielt keine Rolle.

Welche Rolle du spielst ist mir auch unklar, weil wieso solltest du unglaubwürdig sein, weil der Ex sein Konto sperrt.

Insgesamt bewegen sich hier schon einige Personen nahe am strafrechtlich relevanten Bereich (z.B. Veruntreuung von Vereinsgeldern; schnell passiert, wenn die auf einem Privatkonto liegen).

Wenn die Vereinsführung nur ansatzweise so chaotisch ist, wie deine Beiträge hier, dann gute Nacht.

Und genau so etwas meine ich mit "ohne Sinn und Verstand".

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1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
ya405184-59
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)

Gut unterstellen lass ich mir nichts, bin dann raus.

Auf Seite eins is teil unsrer Satzung und uch habe gescheieben das die und die gehen die bleiben.

Weil mir droht das er dann stunk macht von wegen der verein hat plötzlich kein konto usw.

Ich habe mich mittlerweile bei meinem Anwalt erkundigt.
Und sehe jetz auch das er der jenige is der unprofessionell ist, nicht ich weil ich paar kommas falsch setzte.

Aber wie gesagt, war da halt naiv, is ja Beamter usw.
Und ich wusste auch nicht das ich Monate warten muss das er das auf die Reihe kriegt.
Leider hab ich ihm all seine Drohungen geglaubt.

Aber jetzt nicht mehr und er wird den Verein auch verlassen müssen!

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1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

quote:
Auf Seite eins is teil unsrer Satzung und uch habe gescheieben das die und die gehen die bleiben.


In der Satzung steht weder, ob der Verein eingetragen ist, noch das er gemeinnützig ist.

Den zweiten Teil des Satzes kann ich nicht deuten. Wenn du meinst, du hast geschrieben, wer gehen will und wer bleiben möchte: ja, aber das ist alles für den Sachverhalt völlig irrelevant.

Weiterhin ist mir unklar, wie die Beziehung zwischen dir, Frau Mustermann und dem Kassierer ist.

quote:
er wird den Verein auch verlassen müssen!


Ein formal korrektes Vereinsausschlussverfahren ist auch nicht ganz ohne.....

quote:
Und sehe jetz auch das er der jenige is der unprofessionell ist, nicht ich weil ich paar kommas falsch setzte.


Beides ist unprofessionell

Sollte ich mit meiner Vermutung richtig liegen und du Frau Mustermann sein:
du haftest als beim Amtsgericht eingetragene Vorsitzende für das, was der Verein macht.
Ob der restliche Vorstand auch vollständig eingetragen ist oder nicht, ergibt sich aus den Beiträgen nicht. (meist wird nur der vertretungsberechtigte Vorstand eingetragen).

Wenn du den Kassierer monatelang Vereinsgelder auf seinem Privatkonto verwalten lässt, bist du mit dafür verantwortlich.


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-- Editiert hiphappy am 09.01.2015 15:13

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
ya405184-59
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)

Na ganz klasse hat er das gemacht.!!
Soviel zu er weiß wie alles läuft.

Ich habe bereits montag den Termin zur kontoeroffnung.

Danke

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1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

quote:
Ich habe bereits montag den Termin zur kontoeroffnung.


Ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Jetzt habe ich noch eine schlechte Nachricht für dich:

da der Kassierer vom Verein in dieses Amt gewählt wurde, ist er auch für das Konto verantwortlich, benötigt also eine entsprechende Vollmacht.

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1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119539 Beiträge, 39736x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ein eingetragener Verein, welches Gelder auf einem Privatkonto hat: da wird in Kürze das Finanzamt ein paar Fragen stellen. <hr size=1 noshade>

Mit etwas Pech nicht nur die ...



quote:<hr size=1 noshade>Ich habe bereits montag den Termin zur kontoeroffnung. <hr size=1 noshade>

Sehr gut



Eventuell solltest Du Dich mal intensiver mit dem Thema Vereinsrecht beschäftigen oder Dir anwaltliche Hilfe nehmen.
Du sitzt da auf einem Pulverfass mit recht kurzer Zündscnur scheint mir. Und zwar zivil- wie strafrechtlich.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
ya405184-59
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)

Illegal is es ansich nicht, er muss nur komplett die buchungen offen legen und alles muss lückenlos nachvollziehbar sein.

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1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119539 Beiträge, 39736x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Illegal is es ansich nicht, <hr size=1 noshade>

Stimmt, das wird es erst, wenn bei einer Prüfung der Betrag des Kontoguthabens niedirger ist als die Summe welche dem Verein zusteht.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
ya405184-59
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 13x hilfreich)

Dann muss er das ausgleichen.
Oder?

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1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

quote:
Dann muss er das ausgleichen.
Oder?



das sowieso.

Es ist aber bereits eine Unterschlagung, wenn IRGENDWANN mal Vereinsgelder privat ausgegeben wurde.

Beispiel: Vereinsvermögen 1000 EUR.
Wenn der Kontostand jetzt Irgendwann unter 1000 EUR fällt (selbst wenn am nächsten Tag ausgeglichen wird), ist das schon eine Veruntreuung.



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1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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