Pfändung durch Gläubiger auf Konto

7. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Mysterium
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Pfändung durch Gläubiger auf Konto

Bei meinem nicht mehr genutzten Girokonto was kein P-Konto ist ist eine Pfändung durch einen Gläubiger die Bank schließt das Konto erst wenn die Forderung der Bank beglichen ist was für mich verständlich ist nur frage ich mich wenn ich die fordertung auf das Giro Konto anweise kann dies die Bank dann einziehen und somit mein konto schließen oder geht dieses geld dann an den gläubiger da die forderung der bank nicht tituliert ist

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2324 Beiträge, 363x hilfreich)

Wenn die Bank daraus eine Forderung gegen Dich hat, dann hat sie wohl das Geld abgehen lassen und damit den Gläubiger (und damit die Pfändung) ausgezahlt. Oder ist das Konto jetzt maximal im Dispo und noch etwas vom Titel übrig?

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#2
 Von 
Mysterium
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Dispo ist keiner auf Konto der gläubiger der gepfändet hat ist ein anderer die bank hat ihre forderung nicht gepfändet laut bank soll ich die forderung der bank die kein bestandteil der pfändung ist auf das konto anweisen und die ziehen es ein nur frag ich mich ob das bei einer pfändung möglich ist denn wollte das geld net umsonst auf konto anweisen nicht das es am ende von der bank heist wir konnten darüber nicht verfügen wg. aktiver pfändung

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2324 Beiträge, 363x hilfreich)

Ich bin mir nicht sicher, aber vielleicht könnte man anstatt per Einzahlung aufs eigene Konto einfach direkt an die Bank zahlen.
Wenn die Bank diese Zahlung dann von sich aus auf Dein Konto überweisen um es wieder einziehen zu können, wäre es deren Problem.
Es wäre auch zu prüfen, ob man sich damit nicht dem Gläubiger mit der Pfändung gegenüber nicht schadhaft verhält.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Im übrigen hat die Konto-Kündigung nichts mit etwaigen offenen Beträgen oder ähnlichem zu tun. Die Bank kann die Kündigung nicht verweigern, nur weil es offene Forderungen oder Pfändungen gibt.

Weitere Kontoführungskosten können nach Wirksamwerden der Kündigung gar nicht mehr anfallen.

Die Forderung der Bank muss also vor Wirksamwerden der Kündigung bereits entstanden sein, richtig?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
HoladieWaldfee
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja wenn die Gläubiger einen rechtskräftigen Anspruch auf das Geld haben kann die Bank das an diese Auszahlen und im Nachhinein Bescheid geben.

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