Pflegereform 2017: Was gibt es Neues?

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Komplett neue Begutachtungsmethode - Fehleranfälligkeit bleibt

Pflegegrade ersetzen Pflegestufen

Die auf den ersten Blick größte Änderung: Die bisherigen Pflegestufen, die sich nach dem Pflegeaufwand in Minuten richteten, werden abgeschafft. Stattdessen wird es fünf Pflegegrade geben. Diese Pflegegrade richten sich nicht mehr nach Minuten. Stattdessen soll der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) feststellen, wie groß der jeweiligen Hilfebedarf in sechs Bereichen ist. Diese Bereiche werden dann noch unterschiedlich bewertet und zu einem Gesamtergebnis zusammengerechnet.

Bessere Beurteilung durch neue Methode, aber auch komplizierteres System

Pflegewissenschaftler sind sich weitgehend einig, dass das neue System der Pflegegrade besser zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit geeignet ist. Allerdings: Das neue System ist deutlich komplizierter und bei der Beurteilung durch den MDK ebenso fehleranfällig wie das alte System. Das neue Vorgehen nennt sich "Neues Begutachtungsassessment (NBA)". Für einen Laien ist dies  noch schwieriger zu durchblicken, als das alte System. Spätestens wenn ein negativer Bescheid der Pflegekasse vorliegt, sollte man sich im Widerspruchsverfahren professionelle Unterstützung holen, etwa durch einen Fachanwalt.

Guido C. Bischof
seit 2011 bei
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Rechtsanwalt
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Erinstraße 9
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Prüfungsrecht - Prüfungsanfechtung, Straßenverkehrsrecht
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Automatische Überleitung der alten Pflegestufe

Die alten Pflegestufen werden automatisch wie folgt in die neuen Pflegegrade übergeleitet:

Alt

Neu

Keine Pflegestufe, aber eingeschränkte Alltagskompetenz

Pflegegrad 2

Pflegestufe 1

Pflegegrad 2

Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz

Pflegegrad 3

Pflegestufe 2

Pflegegrad 3

Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz

Pflegegrad 4

Pflegestufe 3

Pflegegrad 4

Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz

Pflegegrad 5

Härtefall

Pflegegrad 5

Anträge auf Pflegestufe die bis einschließlich 31. Dezember 2016 bei der Pflegekasse eingehen, werden nach dem alten System bearbeitet und dann auf die Pflegegrade übergeleitet. Alle Anträge ab 1. Januar 2017 werden automatisch in Pflegegrade eingestuft.

Guido C. Bischof
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