Pflegereform 2017: Was gibt es Neues?
Mehr zum Thema: Medizinrecht, Arztrecht, Pflegeversicherung, Pflegereform, Pflegestufen, Pflegegrade, PflegeKomplett neue Begutachtungsmethode - Fehleranfälligkeit bleibt
Pflegegrade ersetzen Pflegestufen
Die auf den ersten Blick größte Änderung: Die bisherigen Pflegestufen, die sich nach dem Pflegeaufwand in Minuten richteten, werden abgeschafft. Stattdessen wird es fünf Pflegegrade geben. Diese Pflegegrade richten sich nicht mehr nach Minuten. Stattdessen soll der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) feststellen, wie groß der jeweiligen Hilfebedarf in sechs Bereichen ist. Diese Bereiche werden dann noch unterschiedlich bewertet und zu einem Gesamtergebnis zusammengerechnet.
Bessere Beurteilung durch neue Methode, aber auch komplizierteres System
Pflegewissenschaftler sind sich weitgehend einig, dass das neue System der Pflegegrade besser zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit geeignet ist. Allerdings: Das neue System ist deutlich komplizierter und bei der Beurteilung durch den MDK ebenso fehleranfällig wie das alte System. Das neue Vorgehen nennt sich "Neues Begutachtungsassessment (NBA)". Für einen Laien ist dies noch schwieriger zu durchblicken, als das alte System. Spätestens wenn ein negativer Bescheid der Pflegekasse vorliegt, sollte man sich im Widerspruchsverfahren professionelle Unterstützung holen, etwa durch einen Fachanwalt.


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Automatische Überleitung der alten Pflegestufe
Die alten Pflegestufen werden automatisch wie folgt in die neuen Pflegegrade übergeleitet:
Alt |
Neu |
Keine Pflegestufe, aber eingeschränkte Alltagskompetenz |
Pflegegrad 2 |
Pflegestufe 1 |
Pflegegrad 2 |
Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz |
Pflegegrad 3 |
Pflegestufe 2 |
Pflegegrad 3 |
Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz |
Pflegegrad 4 |
Pflegestufe 3 |
Pflegegrad 4 |
Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz |
Pflegegrad 5 |
Härtefall |
Pflegegrad 5 |
Anträge auf Pflegestufe die bis einschließlich 31. Dezember 2016 bei der Pflegekasse eingehen, werden nach dem alten System bearbeitet und dann auf die Pflegegrade übergeleitet. Alle Anträge ab 1. Januar 2017 werden automatisch in Pflegegrade eingestuft.
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