Polizei findet geringe Mengen Cannabis

5. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
jk63
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Polizei findet geringe Mengen Cannabis

Hallo,

ich habe eine frage wie die Polizei verfährt, wenn sie in den Besitz geringer Mengen Cannabis gelangt.

Folgender Sachverhalt:

Die Polizei bekommt oder gelangt in den Besitz einer geringen Menge Cannabis (sagen wir max. 5 gramm) allerdings ohne einen dazugehörigen Besitzer zu haben. Meine Frage ist: Wie verfahren die Beamten bei so einem Fund? Nehmen Sie das Zeug auseinander (also suchen nach Fingerabdrücken, DNA oder ähnliches)? Oder ist es bei einer so geringen Menge wahrscheinlich, dass sie einfach gar nichts tun?
Wenn sie wirklich mit allen Mitteln eine Ermittlung beginnen: Wie lange dauert es in der regel bis man davon erfährt bzw die Ermittlungen abgeschlossen sind?
Und wenn Sie einen Verdächtigen haben, womit muss der Verdächtige rechnen? Hausdurchsuchung? Eine Vorladung?

Zusatz: wie sieht es aus, wenn ein Verdächtiger bereits aktenkundig ist wegen einem BTM Delikt?

Vielen Dank
Gruß

jk63


-- Editiert jk63 am 05.01.2012 20:31

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Die Polizei bekommt oder gelangt in den Besitz einer geringen Menge Cannabis


Auf welche Weise?

quote:

Nehmen Sie das Zeug auseinander (also suchen nach Fingerabdrücken, DNA oder ähnliches)?


Kaum

quote:
Wenn sie wirklich mit allen Mitteln eine Ermittlung beginnen


Es wird ein UJs Verfahren eröffnet. Ermittlungsverfahren gegen unbekannten Beschuldigten. Wie es z.B. auch bei einer Fahrerflucht oft der Fall ist. Ist kein Täter ermittelbar, wird das Verfahren nach relativ kurzer Zeit eingestellt. Das zunächst ein Verfahren eingeleitet wird, folgt aus dem Gesetz: §§ 163; 152, Abs. 2 StPO

quote:
Wie lange dauert es in der regel bis man davon erfährt bzw die Ermittlungen abgeschlossen sind?


Wer ist "man"? Wenn es keinen Beschuldigten gibt, gibt es auch niemanden, der davon erfahren könnte, das die Ermittlungen abgeschlossen sind.

Erfahren kann man nur davon, wenn man aufgrund der Ermittlungen zum Beschuldigten "geworden" ist. Zu welchem Zeitpunkt die Ermittlungen die Tatsache zu Tage fördern, das man nun Beschuldigter ist, ist natürlich in jedem Fall unterschiedlich und daher keine Zeitspanne prognostizierbar.

quote:
Und wenn Sie einen Verdächtigen haben, womit muss der Verdächtige rechnen? Hausdurchsuchung? Eine Vorladung?


Mit ersterem letzterem, da ihm rechtliches Gehör zu gewähren ist.

Mit ersterem je nach Umständen des Einzelfalls.

quote:
Zusatz: wie sieht es aus, wenn ein Verdächtiger bereits aktenkundig ist wegen einem BTM Delikt?


Wie soll es dann aussehen? Schlechter als wenn er noch nicht aktenkundig wäre sicherlich.

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