Guten Tag,
Ich möchte Antrag auf Aktenauskunft bzw. Akteneinsicht bei diversen Behörden stellen, genauer: Einsicht in das Staatsanwaltliche Verfahrensregister, Einsicht in die Informationen im polizeilichen Datenbanksystem Inpol, sowie eventuell vorhandene Daten beim BKA, LKA, Bundesamt für Verfassungschutz und bei der Kriminalaktenhaltung efragen. Ich wohne in Hessen. Welches Landesgesetz regelt mein Recht auf behördliche Auskunft? Ist es sinnvoll, bei allen polizeilichen Behörden gesondert anzufragen oder sind die Daten bei allen Stellen gleich?
Im voraus dankend für ihre Bemühungen
Polizeiliche Auskunft - Welches Landesgesetz regelt mein Recht auf behördliche Auskunft?
7. Januar 2006
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Frage vom 7. Januar 2006 | 02:54
Von
Status: Frischling (42 Beiträge, 0x hilfreich)
Polizeiliche Auskunft - Welches Landesgesetz regelt mein Recht auf behördliche Auskunft?
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#1
Antwort vom 7. Januar 2006 | 13:17
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
Mindestens BKA und Verfassungsschutz dürften vom neuen IFG abgedeckt sein.
#2
Antwort vom 7. Januar 2006 | 14:27
Von
Status: Unparteiischer (9878 Beiträge, 1431x hilfreich)
Sehr geehrter Herr Rudolf,
Ihre Frage wurde umfassend in der Rubrik 'Strafrecht' beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen,
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