Premium Safe Ltd. & Co. Verwaltungs KG
Mehr zum Thema: Bankrecht, Premium, Safe, Risiken, Aufklärung, BeraterDie Zeichner der Anlage wurden über die Risiken und die Laufzeit von 10 Jahren in vielen Fällen nicht ausreichend aufgeklärt
Anleger, die Ihr Geld bei der Premium Safe angelegt haben, müssen derzeit einen Totalverlust fürchten. Die Geschäftsführung der Gesellschaft ist nicht erreichbar und beantwortet keine schriftlichen Anfragen.
In der alltäglichen Praxis wurde von Seiten der Premium Safe eine kurzfristige Auszahlung von Anlegergeldern zumindest zu Beginn der Laufzeit zugelassen. Hierdurch wurde bei den Privatinvestoren der Eindruck verfestigt, bei der Anlage handele es sich um eine kurzfristige Anlageform. Dies wurde auch vom Vertrieb dieses Anlageproduktes häufig als Verkaufsargument betont. Auszahlungen wurden von Seiten der Gesellschaft jedoch nur auf Kulanzebene vorgenommen, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Aktuellen Auszahlungsanforderungen wird daher unter Verweis auf die lange Laufzeit von 10 Jahren nicht stattgegeben.


123recht.de
48153 Münster
Tel: 0251 97447543
Web: http://www.rechtsanwalt-podhorsky.de
E-Mail:
Das Risiko eines Totalverlustes ist vorrangig auf die nachrangige Gläubigerstellung der Anleger zurückzuführen. Die Nachrangigkeit des Darlehens hat zur Folge, dass alle Forderungen der Kapitalgeber gegenüber allen anderen Ansprüchen von Gläubigern der Gesellschaft zurücktreten. Dies würde auch im Falle einer Insolvenz gelten. Vor Zeichnung der Beteiligung müssen Anleger über die jeweiligen Risiken und die Laufzeit der Anlage aufgeklärt werden. Für die Altersvorsorge war diese Anlage nicht geeignet, da sie mit erheblichen unternehmerischen Risiken behaftet ist.
Soweit eine Aufklärung nicht ordnungsgemäß stattgefunden hat, können geschädigte Anleger den vollen Betrag ihrer Beteiligung aufgrund einer fehlerhaften Beratung gegenüber ihrem Anlageberater geltend machen. Die Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Gesellschaft dürfte hingegen wenig erfolgsversprechend sein.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tel. 0251 97447543
info@rechtsanwalt-podhorsky.de
www.rechtsanwalt-podhorsky.de
