Privat oder Gewerblich

4. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
strannick74
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Privat oder Gewerblich

Wenn ich unter dieser Beschreibung kaufe, ist es ein privat oder doch gewerblicher Verkauf(da eine Firma in der Beschreibung steht)?
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=4601328657
Hier noch ein privater Link von denen.
http://www.preistuning.de
Besteht bei solchem Kauf eine Möglichkeit zum Rücktritt vom Vertrag ?

Problem bei eBay und Co?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Da fragen wir uns doch einfach mal, warum der verkäufer wohl die Auktion beendet hat? Durfte er das Fahrzeug möglicherweise gar nicht verkaufen, weil dieses Eigentum der Leasinggesellschaft ist? Wer kann denn überhaupt Leasingrückläufer verkaufen? Meines Erachtens doch wohl nur die Leasinggesellschaft. Und die würde das dann zu einem entsprechende Gesamtpreis tun und nicht Ablösesummer plus Auktionspreis. Die ganze Auktion scheint mir ein wenig undurchsichtig.
Sehr schön finde ich auch die Aussage:

KEINE VERSTECKTEN MÄNGEL, DAS KÖNNEN WIR VERSICHERN.

Wie kann mann denn versteckte Mängel mit Sicherheit ausschließen. Außerdem hebelt damit der Verkäufer m.E. seinen eigenen Gewährleistungsausschluss, wenn er denn überhaupt rechtmäßig wäre, aus, weil die absolute Mangelfreiheit des Fahrzeuges zu einer zugesicherten Eigenschaft wird.

Um aber auf die eigentliche Frage zurück zu kommen: Mir scheint es sich um einen gewerblichen Verkauf zu handeln, allein schon deshalb, weil ein Privatverkäufer kaum berechtigt sein dürfte, die MWST auszuweisen.

Gruss,

Axel

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"Was Du nicht willst, dass man Dir tut, dass füg auch keinem anderen zu. "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
strannick74
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Axel,danke für deine Antwort.
Die ganze Sache sieht so aus: Am 29.12.05
hat meine Frau bei eBay disen Fahrzeug gefunden, dann wollte sie ein Gebot abgeben, vor der lezten Bestätigung ging sie zu mir um nachzufragen wegen Bonität und der Preis. In dieser Zeit drückte mein Sohn unabsichtlich die Entertaste und so ist es passiert.Wärend dem nächten Tag wurden wir zwei mal überboten (nach dem ersten Überbot hat meine Frau gedacht : es wars und sich nicht mehr darum gekümmert)und man hat zwei mal die überbotende Gebote zurückgenomen (habe wirklich nicht gewusst,dass so was möglich ist)
So sind wir als Höchstbietende geblieben und damit auch gekauft.Am Abend habe ich sofort mit dem Verkäufer Kontakt per E-Mail aufgenomen,dies alles beschrieben und sich bereit erklärt,ihm dabei entschtandene Ebay Gebüren zu erstaten.Als Antwort kam keine Annahme von Entschuldigung,Drohung mit einer Klage für Kaufpflicht, danach "entgegenkommen" mit Schadenersatz fon 10%(ca 2000 EUR).
Tag später war der Fahrzeug mit gleicher Beschreibung (siehe Link oben)wieder bei Verkauf,allerdings war ich von möglichen Bieter ausgeschlossen (habe den Fahrzeug über meinen Schwager entdeckt).Am 02.01.06 schickte mein Anwalt widerruf,Auktion wurde sofort beendet und ich bekomme eine Kopie von E-Mail an meinen Anwalt mit Drohung,dass ich entweder überweise 10% bis zu 15.01.06 oder er zieht mich vor Gericht(mit Begründung von seinem Auszug aus der Beschreibung von eBay :

RECHTLICHER HINWEIS :
BITTE BEACHTEN SIE, DASS SIE ALS HÖCHSTBIETENDER EINEN RECHTSGÜLTIGEN KAUFVERTRAG EINGEHEN,
AUF DESSEN EINHALTUNG WIR BESTEHEN.
ARTIKEL WIRD VON PRIVAT ANGEBOTEN. GARANTIE BZW. GEWÄHRLEISTUNG KANN AUF DIESES FAHRZEUG

NICHT GEGEBEN WERDEN. ZUSTAND JEDOCH SEHR GUT.
KEINE VERSTECKTEN MÄNGEL, DAS KÖNNEN WIR VERSICHERN.
RÜCKNAHME WIRD AUSGESCHLOSSEN !!!
WER MIT DEN BEDINGUNGEN, DIE HIER AUFGEFÜHRT SIND NICHT EINVERSTANDEN IST,
MÖGE BITTE FÜR DIESEN ARTIKEL KEIN GEBOT ABGEBEN.

Eltern haften für Ihre Kinder!
Spaßbieter tragen die rechtlichen Konsequenzen
und Kosten (10% DES WAGENWERTES) !!!

Jezt weis ich nicht was ich weiter machen muss.Würde für jede Hilfe sehr dankbar.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Das Teil wurde jetzt mindestens zum 3. mal angeboten:

http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?MfcISAPICommand=ViewListedItems&since=30&userid=preistuning&include=0&rows=50&sort=3&completed=1

Was ist mit dem Sofortkauf vom 21.12.???

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=15317&item=4599262987

Da wurde der Rücktritt akzeptiert!!!

http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback&userid=fundz

Außerdem wurden die Gebote am 30.12. nicht zurückgenommen,sondern vom Verkäufer GESTRICHEN!!

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBids&item=4599842422

Alles sehr merkwürdig und widersprüchlich...
Insbesondere auch,dass eine Firma *privat* verkauft.


-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

-- Editiert von schnee-einsiedel am 04.01.2006 21:08:45

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#4
 Von 
strannick74
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Was hält Ihr alle davon,wie ich mich weiter verhalten soll?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 185x hilfreich)

Erstmal alles ausdrucken...alles was schnee gelinkt hat.

und das beim anwalt vorlegen. Wenn er wirklich vor Gericht geht....wird er wohl eher schlechte als rechte chancen haben

-----------------
"Wer weiss, das er nichts weiss, weiss mehr, als der der nicht weiss, das er nichts weiss!"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
strannick74
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wie sieht es mit Gewerbe.
Ist er ein gewerblicher VK oder privater?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Na was heißt denn das:?
Fa. PreisTuning

Doch wohl nicht *Familie*....!
Auf der Homepage ist es noch klarer.
Ob er diese Auktion dennoch von*privat* laufen lassen kann,muss dann eben das Gericht entscheiden.Ich denke:nein.

Mail doch mal den Käufer vom 21.12. an,wie das mit dem Rücktritt gelaufen ist...;)


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" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

-- Editiert von schnee-einsiedel am 04.01.2006 22:09:06

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#8
 Von 
strannick74
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo schnee-einsiedel,
Danke für schnelle Antwort.Hätest mich ein wenig beruigt.
Warum möchte er dann Rücktritt nicht akzeptieren und ist sich dabei so sicher?
Zitat:
Sehr geehrter Herr Henn,

wie wir Sie telefonisch bereits darauf hingewiesen haben, ist ein Widerruf des Kaufvertrages nichtig,
da der Artikel von Privat verkauft wird und dies auch der Artikelbeschreibung besonders unter der Rubrik
"Rechtlicher Hinweis" aufgeführt ist.
Somit wurde der Kaufvertrag rechtlich in Form und Schrift gültig geschlossen.
(Annahme beidseitiger Willenserklärungen)
Da das Fahrzeug von Privat verkauft wird (siehe Beschreibung), ist ein Widerruf nicht möglich.
Wir fordern Ihren Mandanten auf die Schadenersatzforderung wegen Nichteinhaltung des Kaufvertrages binnen 14 Tagen
auf nachfolgendes Konto zu überweisen. Sollte dies nicht geschehen, werden wir die Einhaltung des Kaufvertrages
durchsetzen und die Abnahme des Fahrzeuges zu dem Preis von 2.080,- Euro (eBay-Höchstbetrag) zzgl. den 16.500,- Euro
(Ablöse-Summe der BMW-Bank) auf rechtlichen Weg einfordern.
Wir bitten Sie, Ihren Mandanten daraufhin zu unterweisen, daß dieser im Fall eines Rechtstreites vor Gericht,
verlieren kann bzw. auch wird. Dies haben uns bereits geführte Rechtsstreite, die wird gegen eBayer geführt haben
bewiesen und können auch nachgewiesen werden.
Auf einen Vergleich werden wir uns ebenfalls nicht einlassen, daß Ihr Mandant dann vor Gericht nur noch die
Schadenersatzhöhe zu zahlen hat.
Leider hat der zweite Höchstbietende kein Interesse mehr an dem Fahrzeug.
Wir haben wirklich alles versucht um Ihrem Mandanten entgegen zu kommen.
Leider müssen wir aber auch feststellen, das dies von seitens Ihres Mandanten nicht so ist.
Jetzt alle Möglichkeiten und Versuche zu starten einen Fehler wieder so ins Lot zu biegen,
das man für seinen Fehler nicht einstehen muß, kommt für uns nicht in Frage.
Eine Abschrift dieser E-Mail erhält Ihr Mandant.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Wagner
Firmeninhaberin

Noch eine Frage,in der Beschreibung steht:
SIE BIETEN HIER AUF EINEN :
LEASING- BZW. FINANZIERUNGSRÜCKLÄUFER
BMW E39 520i FACELIFT MIT M-PAKET M5

Ist er dann berechtig Fahrzeug zu verkaufen,
ich dachte beim Leasing ist der Bank der Eigentümer.?

PS.An der Käufer von 21.12 habe ich heute nachmitag E-Mail geschickt,bis jetzt noch keine Antwort bekommen.

-- Editiert von strannick74 am 04.01.2006 22:26:58

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

lass dich nicht verunsichern. schreibe ihm, dass dein widerruf des kaufvertrages bestehen bleibt.

er ist in dieser auktion ein gewerblicher verkäufer denn,

a)anschrift und emailadresse ist eine firma

b) gibt er umsatzsteuer-id und steuernummer an

c) gibt er seine handelsregister nummer an

wenn er damit wirklich vor gericht geht und behauptet er sei privatverkäufer muss er selten dämlich sein. da schiesst er sich selbst ins knie und das nicht zu knapp.

sein schreiben ist ein reiner einschüchterungsversuch.

deinen widerruf hat er ja mit seinem schreiben auch noch bestätigt. wenn du dir die mühe machen willst, weise ihn doch mal darauf hin dass er zwar schreiben kann er sei ein privatverkäufer, das deshalb aber noch lange nicht so sein muss.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Besser nochmal schriftlch (Einschreiben-Rückschein) widerrufen mit Hinweis auf sein Gewerbe.
Ausdruck der letzten Bewertungen(s.o.) nicht vergessen,bevor er möglicherweise auf privat umstellt.

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" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Looker
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Gemäß den EBay Bedingungen hast du keinen gültigen Vertrag abgeschlossen.

---------------------------------------
Ich wurde bereits überboten, aber später hat der Höchstbieter sein Gebot zurückgezogen. Ich möchte den Artikel jedoch nicht mehr haben.
Käufer können unter außergewöhnlichen Umständen von Ihrem Gebot zurücktreten. Ebenfalls können Verkäufer Gebote auf Ihre Auktion streichen, wenn gute Gründe dafür vorliegen. In beiden Fällen wird der Zweithöchstbietende wieder der Höchstbietende.

Der Zweithöchstbietende hat jedoch keinerlei Verpflichtung. Das bedeutet, dass dieser Bieter den Artikel nicht kaufen muss. Umgekehrt muss der Anbieter den Artikel auch nicht an diesen Zweithöchstbietenden verkaufen. Sie können also, falls Sie nach der Zahlungsaufforderung eine Verwarnung erhalten, wie in der Nachricht beschrieben Einspruch dagegen erheben
---------------------------------------

Nachzulesen ist das hier:
http://pages.ebay.de/help/basics/f-npb.html#6

Dan ach den von dir und vom Verkäufer akzeptierten AGB von Ebay kein Vertrag zustandegekommen ist brauchst du auch nicht vom Kauf zurückzutreten. :)

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Thomas1972
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 5x hilfreich)

Bitte mehr von diesen >>Wasserdichten<< Erläuterungen :-))

Hat das einer gewußt?? Somit sind vielen ungeklärte Fälle in diesem Forum gelösst :-)

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
äöüäöü
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)

Toller gehaltvoller Beitrag Herr 1972. Weiter so, mehr davon. Brauchst du 50 Cent für die Parkuhr?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
strannick74
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bedanke mich recht herzlich bei Euch allen für Eure guten Ratschläge und Tips.
Der letzte Hinweis beim überboten ist für meinen Fall besonders hilfsreich.
Ich werde euch weiter am laufenden halten.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
strannick74
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe heute folgende Nachricht von VK bekommen:
"preistuning 20.01.06 um 19:25:15 MEZ
Der Höchstbieter hat sein Gebot nicht zurückgezogen, sondern wurde gestrichen, weil er trotz Richtlinien
auf einen Artikel geboten hat, auf den er nicht bieten durfte. Somit waren Sie auch nie Zweithöchstbietender.
Widerrufen kann man nur Artikel bzw. Verträger die von gewerblichen Anbietern stammen. Dieser Artikel
stammt von einer Privatperson. Somit haben Sie kein Widerrufsrecht. Angelegenheit wird über Anwalt
und notfalls auch über Gericht geklärt."

Was meint ihr dazu?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

*...Ebenfalls können Verkäufer Gebote auf Ihre Auktion streichen, wenn gute Gründe dafür vorliegen. In beiden Fällen wird der Zweithöchstbietende wieder der Höchstbietende.

Der Zweithöchstbietende hat jedoch keinerlei Verpflichtung. Das bedeutet, dass dieser Bieter den Artikel nicht kaufen muss....*
------------------
Ob die Dame richtig lesen kann?
Für die Zeit von Gebotsabgabe bis zur Streichung warst du nicht der Höchstbietende!
Warte mal ab,wie die *Klärung über Anwalt* abläuft,vielleicht kann der besser lesen...

Und frag den Verkäufer doch mal,von WELCHER Privatperson der Artikel stammt!

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