Private Feier Haftbar als Veranstalter?

1. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
feelfreetopost
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Private Feier Haftbar als Veranstalter?

Hallo,

Meine WG hat eine recht große(ca. 40-50 Personen) Silvesterparty veranstaltet. Um Mitternacht waren natürlich alle vor der Haustür versammelt und haben kräftig Feuerwerk und Böller abgebrannt. Dabei sollen mehrere Autos beschädigt worden sein, sagte der Polizist der heute morgen vor meiner Tür stand.
Und tatsächlich standen vorm Haus zwei recht angeschlagene Fahrzeuge: Frontscheibe gesplittert, Dach eingedellt, Lackierung durch Feuerwerk verbrannt, Heckscheibe mit großem Loch. Schaden etwa 6000,-EUR
Der Beamte erzählte das ein Zeuge gesehen haben will das diese Schäden durch Gäste der Feier um Mitternacht entstanden seien, und das ich als Veranstalter doch in gewisser Weise für das Verhalten meiner Gäste haftbar bin.
Ich hab das für reine Panikmache gehalten um mich zu einer Aussage zu bewegen und habe nichts zur Sache gesagt, da ich sowie alle anderen die ich bis jetzt nach dem Vorfall gefragt habe nicht gesehen haben wer die Schäden verursacht hat.

Meine Frage: Stimmt es das Ich als Veranstalter einer Privaten Feier für das Verhalten meiner Gäste auf der Straße vor dem Wohnhaus Verantwortlich und für die entstandenen Schäden haftbar gemacht werden kann?

-- Editiert von feelfreetopost am 01.01.2006 18:45:08

Wer den Schaden hat...?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Don Carlo123
Status:
Schüler
(446 Beiträge, 82x hilfreich)

Soweit Verkehrssicherungs- oder Kontrollpflichten durch den Verantstalter auch "privater" Feiern verletzt wurden, kann er für die entstandenen Schäden zivilrechtlich haftbar gemacht werden.

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#2
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

haften tut der der den Schaden verursacht hat.

Soweit du den Namen der anwesenden Personen weißt teile sie der Polizei mit, und du nicht gesehen hast wer und ob überhaupt jmd. um Mitternacht ein Auto beschädigt haben soll und du dir auch nicht vorstellen kannst das jmd. es gewesen sein könnte.

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#3
 Von 
Lene40
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo,

habe soeben auch erfahren von einem Nachbarn, daß sein Auto angeblich Schmauchspuren aufweist. Die Personen wären bei mir im Hause ein un ausgegangen. Alles Jugendliche zwischen 14-18 Jahre.

Da ein Kommen und Gehen war und hier auch unbekannte Personen vor der Türe standen, kann keiner nachvollziehen, wer es verursacht haben soll.

Ausserdem will der Nachbar genau gesehen haben, daß die Kids die Knaller über sein Auto hinweg geworfen haben. Da frage ich mich natürlich, wieso er nicht eingegriffen hat. Er hätte ja zumindest die Polizei rufen können.

Aber jetzt nach einer Woche, will er einen Schaden bei mir geltend machen. Ich habe mir sein Auto angesehen, es ist nichts zu erkennen.

Ich habe ihm gesagt, dann soller doch die Polizei einschalten und Anzeige gegen Unbekannt zu machen. Ich jedenfalls würde nicht für einen Schaden aufkommen, wo keiner gesehen hat, wer ihn überhaupt verursacht hat und ob es überhaupt Leute waren, die bei meinem Sohn auf der Fete waren.

Es ist ja unmöglich rauszufinden, wer Silvester wo was angestellt hat. Wenn dann gehe ich ja sofort dahin und melde den Schaden.

Man kann, meiner Meinung n ach, nicht für jeden einzelnen haftbar gemacht werden, wenn er/sie eine Party verlässt. Wie denn auch? Und ob es überhaupt Leute hier von der Party waren.

Oder sehe ich dass falsch?

PS: Der Typ ist generell als Jugendhasser bekannt und ist Berufssoldat und meint hier der General in der Straße zu sein. Der für Recht und Ordnung sorgt.

VG
Lene

-- Editiert von Lene40 am 07.01.2006 18:05:56

-- Editiert von Lene40 am 07.01.2006 18:07:46

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#4
 Von 
feelfreetopost
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ich hab mich nochmal informiert und du siehst die sache vollkommen richtig.
Die vermeintlichen schäden wurden ja weder von dir noch von deiner Wohnung aus verursacht.

Mister Panikmache hier (verkehrsischerungspflichten usw.) mag recht haben, das trifft ME aber in keinem der hier geschilderten fälle auf die Sachlage zu.
Also wenn dein Nachbar eine Anzeige erstattet, und das hätte er im übrigen schon neujahr machen sollen damit die schäden festgestellt werden können, und die Polizei ermitteln kann, und schäden am Fahrzeug nachzuweisen sind wirst du von der Kripo evtl. als Zeuge befragt.
Und damit sollte die Sache dann für dich vorbei sein.

Grup feelfreetopost

-- Editiert von feelfreetopost am 10.01.2006 13:32:55

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#5
 Von 
Lene40
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo,

danke schön. Hatte ich mir so auch gedacht. Dann könnt` ja jeder kommen und dass gäbe ein Chaos :)

Bisher ist auch nix gekommen. Habe mir sein Auto angesehen - da is absolut nix.

VG
Lene

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