Es gibt bekanntlich Grundstücksteile, die eigentumsrechtlich Privateigentum sind, aber dennoch als öffentlicher Verkehrsraum gelten, weil sie de facto jedermann offenstehen -- z.B. Parkplatz eines Supermarktes, Tankstellengelände, Tiefgarage. Die Folge ist, daß auch dort StVO und StVZO gelten.
Können Polizei und Ordnungsamt auf solchen Flächen Verkehrsverstöße (z.B. abgelaufene TÜV-Plaketten, abgefahrene Reifen, Überschreiten der Parkzeit usw.) auch ohne Einverständnis des Grundstückseigentümers ahnden und dafür eigenmächtig das Grundstück betreten? Oder kann der Eigentümer Polizei und Ordnungsamt das Betreten seines Grundstücks kraft seines Hausrechtes untersagen, sofern kein gerichtlicher Beschluß bzw. "Gefahr im Verzug" vorliegt (beides bei einfachen Verkehrsverstößen wohl kaum denkbar)?
Privater-Öffentlicher Verkehrsraum
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
ich denke bei parkplätzen von supermärkten wird wohl kein "privater" der polizei das betreten verbieten. demzufolge werden die ordnungshüter tätig, wenn ein auto mit abgelaufener asu oder abgelaufenem tüv auf diesem unterwegs ist.
generell würde ich das so sehen. bei öffentlichem raum soll die polizei für recht und ordnung sorgen oder zumindest ab und zu nach dem rechten sehen. ich denke nicht, dass es der polizei untersagt werden kann, einen supermarktparkplatz, eine tankstelle oder eine tiefgarage zu befahren, da es sich um öffentlichen raum handelt. demzufolge kann die polizei auch ohne einverständnis des eigentümers verkehrsverstöße anzeigen und aufnehmen.
grüße
Wenn es sich um faktisch öffentlichen Verkehrsraum handelt, darf (und muss z.T.) die Polizei diesen auch befahren. Wenn sie dies nicht wollen, müssen sie ihr Grundstück so gestalten, dass es nicht mehr unter diese Art von öffentlichen Verkehrsraum fällt! DANN könnten sie wieder von ihrem Hausrecht gebrauch machen.
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