Privatkredit im Erbfall

10. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Lukas62
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatkredit im Erbfall

Hallo an die Community,

wir sind 4 Geschwister und mein Vater hat vor ein paar Jahren einem unserer Brüder einen Privatkredit zum Kauf einer Eigentumswohnung gewährt. Für diesen Kredit besteht ein ordentlicher Vertrag mit 10jähriger Zinsfestschreibung und geregelter Tilgung (Annuitätendarlehen). Soweit ist alles o.k. Die Höhe des Darlehens und die vereinbarte Tilgungshöhe ergeben eine Laufzeit von mehr als 30 Jahren. Da mein Vater schon über 80 Jahre alt ist, ist es eher wahrscheinlich, dass er das Ende der Laufzeit nicht erlebt.
Mein Vater hat kein Testament verfasst, sodass wir 4 Kinder alle zu gleichen Anteilen erbberechtigt sind.

Nun zu meiner Frage: Normalerweise muss mein Vater die erzielten Zinseinkünfte als Einkommen versteuern. Ob er dies macht, weiß ich nicht. Sollte er es nicht gemacht haben, würde mich interessieren, wie dann im Erbfall dieser Fall behandelt wird. Oder anders gefragt: Wer stellt eigentlich im Erbfall die Vermögenswerte fest, die zu vererben sind. Macht dies irgendeine staatliche Instanz oder aber dürfen sich die Erben hier allein einigen? Da sein Vermögen aus unterschiedlichen Werten besteht, wie z.B. Immobilien, Geld, Grundstücke, Genossenschaftsanteilen u. ä. ist auch die Frage, wer bewertet denn eigentlich diese Werte und sorgt für die ordnungsgemäße Aufteilung?

Vielen Dank für Eure Antwort


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6 Antworten
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#1
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Tag,

damit Erben an ihr Erbe heran kommen, beantragen sie einen Erbschein beim Nachlassgericht. Es ist eine Vermögensaufstellung der Erben über das Vermögen des Erblassers zu fertigen, die zur Feststellung der Erbschaftssteuer herangezogen wird.

Die Erben können nur gemeinsam über das gemeinsame Erbe verfügen. Niermand kann z. B. alleine über ein Bankkonto o. ä. verfügen. Mit dem Erbschein wird in Grundbüchern die Erbengemeinschaft eingetragen.

So eine Erbengemeinschaft kann ein ewiges Dilemma werden, wenn eine Person aus der Erbengemeinschaft ständig mit seiner Zustimmung Vorhaben der anderen Erben sperrt. Wenigstens für Immobilien gibt es die Möglichkeit (für jeden Erben) die Zwangsversteigerung zu verlangen. Allerding verkauft man besser freihändig.

Lange Rede, kurzer Sinn: Die Erben sollten sich über die Verteilung des Vermögens einigen. Die Einigung sollte durch einen Notar bekundet werden. Alles andere macht keinen Sinn und spült nur Geld in die Kassen von Rechtsanwälten.

Übrigens: Das empfangene Darlehn des Bruders zählt als Forderung des Erblassers in die Erbmasse. Entweder zahlt nun der Bruder in Höhe der Vereinbarten Raten in die Erbmasse zurück, oder er lässt sich den Restbetrag auf sein übriges Erbe bei einer einvernehmlichen Teilung anrechnen.



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#2
 Von 
Lukas62
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Blaki,

herzlichen Dank für Deine Antwort.

ergänzend:
Wie ist der Sachverhalt zu sehen, dass die Zinsen des Familienkredits eventuell vom Erblasser nicht versteuert wurden? Muss dann nachversteuert werden? bzw. wird hier noch eine Strafe fällig? Wer bezahlt diese?

danke.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Muss dann nachversteuert werden? Ja.
bzw. wird hier noch eine Strafe fällig? Eine Strafe gegen einen Toten? Sowas gibt es in unserer Rechtsordnung nicht.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 11.01.2015 13:28

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8034 Beiträge, 4505x hilfreich)

quote:
Wer stellt eigentlich im Erbfall die Vermögenswerte fest, die zu vererben sind. Macht dies irgendeine staatliche Instanz oder aber dürfen sich die Erben hier allein einigen?

Das ist Sache der Erben.
quote:
Da sein Vermögen aus unterschiedlichen Werten besteht, wie z.B. Immobilien, Geld, Grundstücke, Genossenschaftsanteilen u. ä. ist auch die Frage, wer bewertet denn eigentlich diese Werte und sorgt für die ordnungsgemäße Aufteilung?

s.o.

Für den zu erteilenden Erbschein muss man dem Nachlassgericht den ungefähren Wert des Nachlasses mitteilen (dient nur zur Berechnung der Gebühren). Für das Finanzamt ist eine Erbschaftsteuererklärung abzugeben. Dieses hat seine eigenen Methoden zur Wertberechnung.
quote:
Wie ist der Sachverhalt zu sehen, dass die Zinsen des Familienkredits eventuell vom Erblasser nicht versteuert wurden? Muss dann nachversteuert werden?

Wenn das vom Finanzamt nachgefordert wird, sind das Schulden des Erblassers, die man ebenfalls "geerbt" hat.



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#5
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

Ertrags- und Schuldenzinsen fallen genau wie die evtl. Steuerrückstände der Erbmasse zu.

Eventuell ist noch eine Steuerklärung des Erblassers durch die Erben an das Finanzamt nachzureichen.



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-- Editiert Blaki am 12.01.2015 19:34

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#6
 Von 
Lukas62
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Herzlichen Dank an Blaki, muemmel und cruncc1 für Eure Mühe und Antwort

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