Privatverkauf: Ware nicht erhalten + nun Vorladung

3. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
dtr187
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatverkauf: Ware nicht erhalten + nun Vorladung

hallo,
ich habe im september über einen internet-marktplatz eine gitarre von privat an privat verkauft.
nachdem ich das geld erhalten habe, habe ich die gitarre mit dhl verschickt.
der käufer meldete sich nach 2 wochen und sagte das er die gitarre noch nicht erhalten habe. ich hatte leider zwischenzeitlich den einlieferungsbeleg weggeschmissen und sagte dies dem käufer. teilte ihm auch mit das ich die gitarre definitiv verschickt habe. daraufhin kam keine antwort mehr.
nun habe ich gestern post von der polizei bekommen: eine vorladung als beschuldigter mit dem tatvorwurf des warenbetrugs.
was heißt das jetzt genau für mich? muss ich mit konsequenzen rechnen, da ich nicht beweisen kann das ich das paket verschickt hab (fehlender einlieferungsbeleg)?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Hi,

das hängt davon ab, ob man Ihnen glaubt oder nicht. Und wegen der fehlenden Fähigkeit, die Zukunft vorherzusehen, kann Ihnen das auch keiner hier sagen. Der weggeschmissene Beleg macht Sie jedenfalls nicht glaubwürdiger...

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

Ich würde der Vorladung auf jeden Fall nachkommen und die Sache so beschreiben, wie sie war.
Alles andere hat muemmel ja schon gesagt.
Sehr vorteilhaft würde es aber sein, wenn du einen Zeugen für den Versand hättest.
Wenn du zB in einem Dorf wohnst und der Angestellte an der Poststelle dich kennt, hat er vielleicht noch in Erinnerung, dass du eine Gitarre (ist ja sehr auffällig) versendetest.

Ich kann mich mit den Vorgehensweise von Postdiensten nciht aus, aber vermutlich ist auch beim jeweiligen Versender, in diesem Fall DHL, ja noch im System hinterlegt, dass du (als namentl. genannter Absender) an den namentlich ebenfalls dort erfassten Empfänger, eine Sendung aufgabst.
Das wäre natürlich äusserst günstig für dich.

Hast du da überhaupt schonmal nachgefragt?
Denn das Erste was man macht, wenn solche Sendungen (angeblich) auf dem Postweg verschwinden, ist doch sich an den Paketdienst zu wenden und einen Nachfroschungsantrag zu stellen.
Es könnte ja auch sein, dass die Sendung beim Nachbarn, Mitbewohner ect. des Käufers abgegeben wurde, dieser aber diese nicht weitergab, oder sonst was.
Dann wäre aber beim Paketdienst vermerkt, dass das Paket (am wen auch immer) zugestellt wurde und du erstmal entlastet.




-- Editiert am 04.01.2010 01:58

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119639 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
was heißt das jetzt genau für mich? muss ich mit konsequenzen rechnen, da ich nicht beweisen kann das ich das paket verschickt hab (fehlender einlieferungsbeleg)?

Ja es könnte schlimmstenfalls zu einem Verfahren wegen Betrugs mit Verurteilung kommen, der Käufer klagt auf Vertrgserfüllung und bekommt Recht ...



quote:
ich hatte leider zwischenzeitlich den einlieferungsbeleg weggeschmissen

Diese Aussage ist ungünstig, selbst wenn diese stimmen sollte, da es sich um die Standardausrede der 'Nichtverschicker' handelt. (Die Hausaufgaben hat mein Hund gefressen).



Schnellstens zur Post gehen und einen Nachforschungsantrag stellen. Die Anschrift des Käufers bzw. die Versandanschrift mitnehmen, Abgabedatum des Paketes und Filiale in der man dies abgegeben hat..

Mit diesem Nachforschungsantrag kann man dann bei dem Vorladungstermin der Polizei vorstellig werden um seine Glaubwürdigkeit zu unterstreichen.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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