Guten Tag,
ich habe leider noch nix passendes gefunden zu meinen Fragen daher hoffe ich das ich hier die passende Antwort bekomme.
Frage1:
Wenn ich PRIVAT einen Artikel an jemanden verkaufe(Überweisung+Versand) ohne EBAY muss ich da irgendwas nachweisen (Finanzamt etc.)? Herkunft? Rechnung?
Ich bin der Meinung das ich es nicht tun muss stimmt das?
Frage2:
Wieviel darf ich Privat verkaufen? Alles ohne Ebay!
Ich vermute das auch das egal ist, ist dies richtig?
Privatverkauf nachweißpflichtig?
9. Januar 2012
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Frage vom 9. Januar 2012 | 14:10
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatverkauf nachweißpflichtig?
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 9. Januar 2012 | 17:53
Von
Status: Praktikant (958 Beiträge, 373x hilfreich)
quote:
Wenn ich PRIVAT einen Artikel an jemanden verkaufe(Überweisung+Versand) ohne eBay muss ich da irgendwas nachweisen (Finanzamt etc.)? Herkunft? Rechnung?
Einem Dritten (Finanzamt) gegenüber nicht, solange du nicht gewerblich gehandelt hast. Du mußt ja auch keine Steuern zahlen, wenn du deinem Kumpel Heinz eine Flasche Cola für 1 EUR überläßt.
quote:
Wieviel darf ich Privat verkaufen?
Die Grenze zum gewerblichen Handeln (die noch nichts damit zu tun hat, ob du schon ein Gewerbe anmelden mußt) ist schnell überschritten.
Solange du nur gebrauchte Sachen aus deinem eigenen Besitz verkaufst, gibt es eigentlich keine Grenze. Wenn du die von Opa geerbten 20.000 Briefmarken einzeln verkaufst, ist das nicht gewerblich.
Sobald du aber kaufst, um zu verkaufen (typischerweise Neuware), Gewinnerzielungsabsicht und Nachhaltigkeit (also nicht bloß einmalig) vorliegen, handelst du gewerblich - mit allen Konsequenzen, nicht nur gegenüber dem FA, sondern auch deinen Käufern (Gewährleistung, Impressumspflicht, Widerrufsrecht etc.)
-----------------
""
#2
Antwort vom 9. Januar 2012 | 18:15
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die schnelle Antwort
aber sowas wird doch nicht kontrolliert oder? Woher will z.b. das FA wissen ob das gewerblich ist wenn ich paar neue sachen verkaufen die ich nicht mehr brauche?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 9. Januar 2012 | 18:35
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Gibt es eine art freibetrag oder ab wann man steuern zahlen muss?
#4
Antwort vom 10. Januar 2012 | 02:08
Von
Status: Unbeschreiblich (120295 Beiträge, 39867x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Solange du nur gebrauchte Sachen aus deinem eigenen Besitz verkaufst, gibt es eigentlich keine Grenze. <hr size=1 noshade>
Das LG Berlin sah das etwas anders:
Unternehmer ist, wer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, also am Markt planmäßig und dauerhaft Leistungen gegen Entgelt anbietet. Dabei ist es unerheblich, ob die Tätigkeit nebenberuflich oder mit Gewinnerzielungsabsicht erfolgt. Nach dem unstreitigen Vortrag der Antragsgegnerin veräußerte diese fortlaufend Kleidung, die ihre Kinder entweder nicht mehr brauchen oder nicht tragen wollen.
LG Berlin, AZ: 103 O 75/06
quote:<hr size=1 noshade>Ich bin der Meinung das ich es nicht tun muss stimmt das? <hr size=1 noshade>
Nun, wenn Finanzamt und/oder Gerichte solche Belege sehen wollen, kann das nichtvorhandensein durchaus negative Rechtsfolgen haben.
quote:<hr size=1 noshade>Wieviel darf ich Privat verkaufen? Alles ohne Ebay!
Ich vermute das auch das egal ist, ist dies richtig? <hr size=1 noshade>
Nein, siehe oben
Hinweise auf gewerblichen Umfang sind:
- große Anzahl an Verkäufen innerhalb eines sehr kurzen Zeitraumes (ca. 25 Verkäufe innerhalb von zwei Monaten, ca. 40 Verkäufe innerhalb eines Quartals)
- wiederholtes Anbieten von gleichartiger Ware
- mehrmaliges Verkaufen von Neuware
- hervogehobene Stellung als herausragender Verkäufer auf der Plattform (z.B. Powerseller-Status)
- Formulierungen wie 'unsere Kunden'
- eigene AGB
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#5
Antwort vom 10. Januar 2012 | 05:28
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke aber wenn ich von privat an privat verkaufe ohne ebay kann das ja keiner prüfen?
#6
Antwort vom 10. Januar 2012 | 05:41
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
so nun letzte Frage:
Wenn ich per email schreibe? Entsteht ja kein Kaufvertrag oder? Da ist das demzufolge auch kein Kaufgeschäft bzw. steuerpflichtig? Ist das RICHTIG?
#7
Antwort vom 10. Januar 2012 | 07:09
Von
Status: Unbeschreiblich (120295 Beiträge, 39867x hilfreich)
quote:
Danke aber wenn ich von privat an privat verkaufe ohne eBay kann das ja keiner prüfen?
Doch, Behörden verfügen über diverse Möglichkeiten der Verfolgung.
Oder machst du für jeden 10. Verkauf ein neues Bankkonto auf?
Immer eien neue E-Mail Adresse?
etc.
quote:
Wenn ich per email schreibe? Entsteht ja kein Kaufvertrag oder? Da ist das demzufolge auch kein Kaufgeschäft bzw. steuerpflichtig? Ist das RICHTIG?
Nein, das ist falsch.
Verträge sind - bis auf wenige Ausnahmen - formfrei möglich also auch mündlich.
Im übrigen solltest du beim Verkauf auch die Gewährleistung ausschliesen. Denn auch Private geben per Gesetz 2 Jahre Gewährleistung, haben aber - im Gegensatz zu Unternehmen - das Privileg sie ausschliesen zu dürfen.
Ganz besonders Schlaue haben auch schon angeführt man führe nur Tauschgeschäfte durch und da falle keinen Steuer an. Da sie dummerweise jedoch Ware gegen Banknoten tauschten, machten sie mit dem Steuerstrafrecht unangenehme Erfahrung ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#8
Antwort vom 10. Januar 2012 | 11:38
Von
Status: Praktikant (958 Beiträge, 373x hilfreich)
quote:
Wenn ich per email schreibe? Entsteht ja kein Kaufvertrag oder?
Wenn kein Kaufvertrag entstünde, müßtest du ja auch nicht liefern und der Kunde nicht bezahlen... *duh*
quote:
Das LG Berlin sah das etwas anders
Das war doch die Mutter, die haufenweise Neuware (!) an Kinderkleidung verkaufte, angeblich weil die Kinder die nicht tragen wollten oder sie nicht paßten. Da dürfte der Versuch eines Umgehungsgeschäftes vorgelegen haben.
quote:
Unternehmer ist, wer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, also am Markt planmäßig und dauerhaft Leistungen gegen Entgelt anbietet.
Jo, und das macht nun mal der Enkel nicht, der die von Opa geerbte Briefmarkensammlung einzeln verhökert.
Und wenn ich meine drölfundneunzig Objektive einzeln verkaufe, handele ich damit auch nicht gewerblich.
quote:
Woher will z.b. das FA wissen ob das gewerblich ist
Sobald du tatsächlich in den gewerblich relevanten Bereich schlidderst, wird dich schon ein Mitbewerber beim FA verpfeifen.
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