Probezeit 6 Monate

4. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
dennisp749
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Probezeit 6 Monate

Hallo,

hab da mal eine frage.
meine probezeit endet am 15.02.12 ich habe einen neuen job gefunden den ich am 01.03.12 beginnen möchte.

ich habe 6 wochen kündigungsfrist nach ablauf der probezeit in meinem jetzigen job.

wann muss ich kündigen?

Danke im Vorraus.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Da kündigst du am besten noch in der Probezeit, und zwar am 14. Februar (Zustellung beim AG) zum 29. Feb.; dann kannst du die kurze Frist der Probezeit noch für dich nutzen.


§ 622 BGB Absatz (3) "Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden."

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#2
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Die Antwort hängt davon ab was Sie wünschen. Einen nahtlosen Übergang der Arbeitsverhältnisse?

Der späteste Kündigungstermin der dies auch bewerkstelligt wurde ihnen bereits genannt.

Kündigen können Sie selbstverständlich auch zu einem von Ihnen gewünschten vorherigem Termin (solange Sie die Kündigungsfrist von zwei Wochen einhalten).



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#3
 Von 
dennisp749
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

super da wurde meine frage beantwortet...

muss ich eigentlich das weihnachsgeld zurückzahlen?

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Was steht denn dazu im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag?

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

/// muss ich eigentlich das weihnachsgeld zurückzahlen?

Das lässt sich nicht ohne weiteres beantworten: Es gibt Regelungen, die dazu führen - etwa, sofern das AV nicht bis 31. 3. gekündigt wird; es gibt andere, wonach nicht: wer am Tag X in Lohn und Brot ist, bekommt W-Geld. Also suchen.

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#6
 Von 
dennisp749
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

also bei mir im vertrag steht garnichts,nur das ich bekomme.. vom zurückzahlen steht nichts.

der betrag liegt bei knapp 400 euro,muss ich das auch brutto zurückzahlen oder netto?

ich frage einfach mal so blöd ich habe keine wie sich sowas verhält.

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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Und es gibt auch keinen Verweis irgendwo im Arbeitsvertrag auf einen Tarifvertrag?

Wenn nicht, fehlt anscheinend die Rechtsgrundlage für eine Rückforderung des Weihnachtsgelds.

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