Hallo zusammen,
ich möchten meinen Job wechseln und befinde mich aktuell noch seit dem 01.09.2017 in einem anderen Arbeitsverhältnis. Ich habe vertraglich eine Kündigungsfrist in der Probezeit (6 Monate) von zwei Wochen zum Monatsende. Danach ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende vereinbart.
Gehe ich recht in der Annahme, dass ich bis spätestens 28.02.2018 meine Kündigung eingereicht haben muss, damit ich von der verkürzten Kündigungsfrist Gebrauch machen kann, und das Arbeitsverhältnis dann zum 31.03.2018 endet?
Oder ändert sich durch den Zusatz "zum Monatsende", dass ich bis spätestens 14.02. (also morgen) meine Kündigung schriftlich eingereicht haben muss? Und danach die drei Monate greifen würden?
Ich danke Ihnen für eine Antwort.
Viele Grüße
Philipp