Problem bei Steuererklärung für 2011

4. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
blue-devil83
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Problem bei Steuererklärung für 2011

Hallo an euch alle,
ich habe ein Problem bei dem Thema Steuerklärung, da ich im Netz unterschiedliche Dinge gelesen habe und jetzt total verwirrt bin.
Ich schildere mal kurz den Sachverhalt.
Meine Ehefrau war von Anfang des Jahres 11 Arbeitslos und hat ALG 2 bezogen, da sie 2010 ein FSJ gemacht hat.
Im März 11 haben wir geheiratet.
Meine Frau hat Steuerklasse 5 gewählt und ich die 3 weil mein Einkommen bei ca. 1500€ lag und ihr ALG2 bei 500€ und ein paar zerquetschte.
Nach dem Wechsel hatte ich dann 1800€ und sie 520€.
Dann griff aber im Juli der Mutterschutz, da unsere Tochter im August 2011 zur Welt kam.
In dieser Zeit trat die Krankenkasse bis ca. September mit der Zahlung ein.
Als der Mutterschutz abgelaufen war, empfing meine Frau ab diesem Zeitpunkt nur noch Elterngeld in Höhe von 300€ und dies wird noch bis Juni 2012 so sein.
Fahrtkosten kann ich so gut wie nicht geltend machen, da ich meine Arbietsstelle im Ort habe.
Meine Frage ist jetzt : Kann es tatsächlich sein, das wir eine saftige Nachzahlung zu entrichten haben werden bzw. im nächsten Jahr dann auch vorraus zahlen müssen?
Denn außer dem Elterngeld hat meine Frau ja gar keine Einkünfte, da sie keine Arbeit hat und das ALG2 schon seit Juli 11 nicht mehr gezahlt wird.
Wie sehen sie / ihr das?
Wir sind am verzweifeln.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

quote:
Kann es tatsächlich sein, das wir eine saftige Nachzahlung zu entrichten haben werden bzw. im nächsten Jahr dann auch vorraus zahlen müssen?
Für 2011 ziemlich sicher nicht, du hast sogar für die zwei Monate (Jan + Feb) zu viel Steuern gezahlt (die Zusammenveranlagung gilt für das ganze Jahr).
Das ALG2 deiner Frau ist komplett steuerfrei, nur ihr Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Da sie aber nur den Mindestsatz von 300 Euro bekommt, noch dazu nur für ein paar Monate, wird das nicht viel ausmachen.

Für das aktuelle Jahr ist es wohl auch nicht schlimmer (wieder nur 300 Euro, und auch kein ganzes Jahr), es sei denn sie fängt an zu arbeiten.

MfG Stefan

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ich bin mir da nicht so sicher, dass es hier nicht doch zu einer Nachzahlung kommen kann.

Zunächst einmal wundert es mich, dass Deine Frau ALG 2 bezogen hat und nicht ALG 1. Auch die Angaben zur Höhe und der Umstand, dass es nach der Hochzeit weitergezahlt wurde deuten eher auf ALG 1 hin. ALG 1 unterliegt aber im Gegensatz zu ALG 2 dem Progressionsvorbehalt.

Wenn es sich doch um ALG 1 gehandelt hat, dann unterliegt eine erghebliche Summe dem Progressionsvorbehalt und das führt sehr wohl zu einer Nachzahlung. Der Umstand, dass Du im Jan/Feb noch die Steuerklasse 1 hattest gleicht das wahrscheinlich nicht aus.

Es ist auch denkbar, dass eine Vorauszahlung für 2012 festgelegt wird. Dabei musst Du darauf achten, dass dann nicht das ALG 1 aus 2011 berücksichtigt wird, was bei einer automatisierten Erstellung eines Vorauszahlungsbescheides schnell passieren kann. Sollte das passieren, dann sollte ein Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlung umgehend gestellt werden.

Du bist übrigens aufgrund der dargestellten Sachlage verpflichtet, bis spätestens 31.05.2012 die Steuererklärung 2011 abzugeben.

Im Detail kann man den ganzen Fall aber nur mit Hilfe einer Modellrechnung beurteilen. Das ist mit Deinen Angaben schwierig, da Du als eigenes Einkommen wohl das Netto- und nicht das Bruttoeinkommen angegeben hast. Für eine Modellrechnung ist aber das Bruttoeinkommen erforderlich.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo hh,

natürlich bin ich von den gemachten Angaben ausgegangen, hatte das aber auch nicht sonderlich auf Plausibiltät geprüft.
Es wurde mehrmals von Alg 2 geschrieben. Dazu war dann noch von einem FSJ im Vorjahr die Rede, die Frau scheint noch recht jung zu sein (vermute ich*), hat also gar keinen Anspruch auf Alg 1 (vermute ich auch).

* imho ist ein FSJ oft so eine Art Lückenfüller, wenn man sich noch nicht richtig für eine Ausbildung oder ein Studium entschieden hat oder keine Stelle bzw. Platz gefunden wurde - daher trifft das eher auf junge Menschen zu (wie immer: Ausnahmen bestätigen die Regel).

Gewundert hatte mich aber, dass das Alg 2 überhaupt angesprochen wurde. Da kann man sich schon fragen, ob es nicht ein Tippfehler, ein Verständnisproblem o.ä. war.
Die Info, dass Alg 2 steuerfrei ist, sollte doch mittlerweile Allgemeinwissen sein, das steht eigentlich auch an jeder Ecke im Internet. Aber gut, nur weil es für mich ein alter Hut ist, muss es ja trotzdem nicht jeder wissen, soll kein Vorwurf an den TE sein.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Dass die Frau 520€ ALG 2 erhält, wenn der Mann 1.800€ netto verdient kann ich mir aber auch nicht vorstellen.

Vielmehr scheint die Verringerung des ALG auf die Änderung der Steuerklasse zurückzuführen sein, was aber nur beim ALG I der Fall ist.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blue-devil83
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
danke für die zahlreichen Antworten.
Ich habe nohmal die Bescheide nachgesehen und folgendes ist dort angegeben.
Arbeitslosengeld wird bewillgt gem § 117 SGB 3 welches Arbeitslosengeld das jetzt genau ist kann ich hierbei nicht erkennen.
Meine Frau ist tasächlich jung und zwar 18 Jahre.
FSJ ist eine Art Berufsfindungsmöglichkeit befristet auf ein Jahr mit einer kleinen Vergütung da stimme ich meinem Vorredner zu.
Bis zum 31.01.11 wurde das Arbeitslosengeld in Höhe von 21,85€ pro Kalendertag bezahlt.
Ab dem 01.04.2011 waren es durch unsere Lohnsteuerklassenwechsel dann noch 17,98€ pro Kalendertag.
Im ganzen ging man von 51,19€ aus wovon Lohnsteuer, solidaritätszuschlag und Sozialversicherungspauschale abgezogen.
Mein Bruttogehalt liegt nach der aktuellen Abrechnung vom Dez 2011 bei 31510,05€.
Falls meine Bezeichnungen nicht ganz korrekt waren, lag das an meiner Unwissenhei, warum ich mich auch hier her gewandt habe.
Wie sieht der ganze Sachverhalt jetzt wahrscheinlich aus ?

Ich danke vielmals für die Hilfe.




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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blue-devil83
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das monatliche Bruttogehalt im Monat beträgt 2423,85€

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Arbeitslosengeld wird bewillgt gem § 117 SGB 3 welches Arbeitslosengeld das jetzt genau ist kann ich hierbei nicht erkennen. <hr size=1 noshade>


Dabei handelt es sich um ALG I, welches dem progressionsvorbehalt unterliegt und somit in der Steuererklärung angegeben werden muss.

quote:<hr size=1 noshade>Ab dem 01.04.2011 waren es durch unsere Lohnsteuerklassenwechsel dann noch 17,98€ pro Kalendertag. <hr size=1 noshade>


Der Wechsel der Lonsteuerklassen war ein Fehler, der Euch erheblich Geld gekostet hat. Ohne den Wechsel der Steuerklasse wäre das ALG in alter Höhe weitergezahlt worden. Deine mehr bezahlten Steuern hättest Du dagegen im Rahmen einer Steuererklärung erstatet bekommen. Nachträglich lässt sich das leider nicht mehr ändern.

Nun zur überschlägigen Rechnung:
Ich gehe von 2423,85€ Bruttomonatsgehalt bei 13 Jahresgehältern aus.

LSt: Jan-Feb 322,83€/Monat
Mär-Nov 114,83€/Monat
Dez. 98,33€/Monat
Weihnachtsgeld: 516€

gesamt: 2293,46 Lohnsteuerabzug vom Lohn

Berechnung des zu versteuernden Einkommen:

31510 Bruttoeinkommen
-1000 AN-Pauschbetrag
-2258 Rentenversicherung (72% von 3136)
-2481 Krankenversicherung (96% von 2584)
-473 Arbeitslosenverischerung
-387 Pflegeversicherung
========
24875 zu versteuerndes Einkommen

Progressionsvorbehalt
ALG ca. 5.000€
Elterngeld ca. 900€
========
gesamt 5.900€
dem Progressionsvorbehalt unterliegen 4.900€

24875+4900=29775

ESt darauf 2764€ = 9,28%
zu zahlende ESt: 9,28% von 24875 = 2308€

ab Steuerabzug vom Lohn: 2294€

Nachzahlung: 14€

Da hier noch weitere Versicherungsbeiträge abgesetzt werden können (z.B. Haftpflichtversicherung) gehe ich von einer geringen Erstattung aus. Der Höchstbetrag von 3.800€ wurde nicht ausgeschöpft. Solltest Du Kirchensteuer zahlen, so führt das ebenfalls zu einer Erstattung.




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