Probleme Beko Wasserzähler

2. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
pagemaster79
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Probleme Beko Wasserzähler

Hallo,

wir haben unsere Beko-Abrechnung bekommen und waren sehr über die sehr hoch angestiegenen Wasserkosten erstaunt.
Zur Info:
Wir wohnen zur Miete in einem 8-Parteien-Haus. Im Bad befinden sich jeweils ein Warmwasser- und ein Kaltwasserzähler.

Die Kosten für Kaltwasser werden trotz Zähler auf qm-Basi abgerechnet. Die Hausverwaltung teilte mit, dass die Wasserkosten für das kalte Wasser jedoch viel höher sind als die Ablesungen ergeben haben. Die anderen Mieter sind der Meinung, dass bestimmte Wasserkosten wie zb die Toilettenspülung nicht von der Wasseruhr erfasst werden.

Dadurch entsteht natürlich der Differenzbetrag, den das Versorgungsunternehmen vom Vermieter haben will. Und der will nun die Kosten einfach die Mieter umlegen (nach qm). Ist das rechtens oder muss der Vermieter, da die Wasserzähler vorhanden sind, zusehen, dass er die Spülung mit an den Zähler anschließt?

Im Mietvertrag steht zu den NK, dass diese auf die Wohnfläche umzulegen ist, wenn die Kosten nicht verbrauchsabhängig ermittelt werden können.

Die wasserkosten können ja aber genau ermittelt werden, nur eben nicht korrekt durch den falschen Einbau der Zähler.

Für die Antworten bedanke ich mich im Voraus.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

So wie ich dich verstanden habe, sind also z.B. 800 cbm Wasser als Gesamtverbrauch durch das Versorgungsunternehmen ermittelt worden, aber z.B. nur 600 cbm werden durch die Wasserzähler in den einzelnen Wohnungen erfasst, da z.B. die Toilettenspülung nicht am Wasserzähler angeschlossen ist?
Dann ist es völlig korrekt, da auch so im Mietvertrag angegeben, wenn die 200 cbm Differenz dann per qm auf die Wohnungen umgelegt werden. Ist natürlich dann nicht so fair, wenn z.B. in einer kleinen Wohnung von 50 qm 3 Personen leben und in einer 100 qm Wohnung nur 1 Person. Dann freut sich der 3-Personen-Haushalt! :grins:

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"Scientia potentia est."

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#2
 Von 
pagemaster79
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für die Antwort. Ja, das hast du richtig verstanden. Nur ist es so, dass nicht der Differenzbetrag umgelegt wird, sondern der komplette Betrag. Und das obwohl ja ein Teil unseres Verbrauches wirklich genau berechnet werden kann. Meiner Meinung nach,dürfte der Vermieter nur den Differenzbetrag zum tatsächlichen Verbrauch auf die Mieter umlegen und diesen Betrag auf den teilweise feststehenden Verbrauch raufschlagen. Das wäre für uns immer noch positiver.

Wir haben zwar ein Guthaben, welches aber doch um einiges höher wäre.
Wollen erstmal in Widerspruch gehen - alle Mietparteien des Hauses. Treffen uns nachher zur Krisensitzung..

Weiss zufällig jemand, ob ich Vertrauensschutz bezüglich des Guthabens habe, wenn ich gegen die Beko in Widerspruch gehe. Nicht dass die nachher noch irgendwas finden und uns dann noch eins auswischen wollen.

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#3
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Nun mal mit der Ruhe. Ich bin auch Vermieter und habe früher über die Firma mit dem großen 'I' abrechnen lassen. Die haben es auch grundsätzlich nicht gepeilt, wie der Wasserverbrauch abzurechnen ist und haben das grundsätzlich doppelt berechnet. Ich habe dann die Betriebskosten-Abrechnungen immer korrigieren müssen. Jetzt mache ich die Abrechnung lieber gleich alleine.

Ich würde den Vermieter darauf hinweisen (freundlich), dass offensichtlich ein Abrechnungsfehler aufgetreten ist (hat der VM evtl. gar nicht bemerkt?!) und ihn um Korrektur bitten. Und dann würde ich abwarten. Vielleicht solltet ihr noch eine Frist setzen so von 14 Tagen. Es würde ja ausreichen, wenn die Postion 'Wasser' für alle Parteien neu berechnet wird und dann entsprechend die angefallenen Kosten abzgl. geleisteter Vorauszahlungen aufgelistet wird. Ist für den VM einfacher, denn dadurch wird der Rest der Abrechnung ja nicht automatisch falsch oder ungültig.

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"Scientia potentia est."

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