Probleme mit Händler nach Autokauf-Gewährleistung

11. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
go405448-58
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Probleme mit Händler nach Autokauf-Gewährleistung

Guten Abend.

Folgende Situation. Muss leider etwas ausholen...

Meine Schwester hat 2014 ein Auto (Audi A3, 2.0 TDI, BJ 2004, Motorkennbuchstabe BKD) bei einem "Händler" gekauft und ca. 2 Wochen nach dem Kauf kamen die ersten Probleme.
Händler in "", da der Besitzer eigentlich eine Kfz-Aufbereitung hat und eben nebenbei Fahrzeuge verkauft.

Wie gesagt, Fzg gekauft und wir bemerkten schon nach 2 Wochen dass regelmäßig Kühlmittel nachgefüllt werden muss.
Aufgrund diverser Recherchen und auch eigenen Erfahrungen an meinem damaligen Fzg deutet alles, wie auch bei mir damals, auf einen Zylinderkopfschaden hin (machte sich durch Kühlwasserverlust und Startprobleme bemerkbar (langes Orgeln)).
Wir sind damals zu dem Händler und haben das auch angesprochen. Er sagte bereits beim Kauf, als ich ihn auf die Anfälligkeit hingewiesen habe, dass das auch öfter mal das AGR Ventil ist.
Auf jeden Fall hat uns der Händler immer vertröstet dass man abwarten soll und dass er da nichts für kann.
Das Auto war SUPER als er das Fzg verkauft hat usw.

Zwischenzeitlich war ein Radlager nach 6 Wochen defekt, was er nicht bezahlen wollte, weil es die Schuld meiner Schwester sei usw...
Klimakompressor, welcher beim Kauf bereits defekt war, hat er erst nach mehreren Anläufen repariert. Mussten vorgaukeln, dass meine Schwester nach Italien fährt / wegen Hitze usw.
Hat aber hierfür alles über die Garantie laufen lassen. (Hat er damit nicht die Garantie abgezockt?)

Langes hin und her. Fahrzeug lief immer noch schlechter an und Kühlwasser musste man nach wie vor immer auffüllen.

JETZT:
Fahrzeug stand 5 Tage. Meine Schwester versuchte das Auto zu starten. Ging überhaupt nichts mehr. Hörte man nur ein lauten Schlag. Vermutlich das komplette Kühlwasser im Zylinder, da das Kühlwasser komplett leer ist und kein Fleck unter dem Fzg. (Cousin ist Kfz`ler).
Händler angerufen und ihm das Auto auf den Hof gestellt. Er soll das richten.
Streubte sich anfangs macht es aber jetzt.
_______________________________________________________

JETZT kommt das Problem mit dem Händler.

Händler flippt immer aus, wenn ich sage, das machst du auf Gewährleistung, da dieser Schade 1000%ig vorher war. Warum bin ich mir sicher?
Hab mit dem Vorbesitzer telefoniert und alles was wir an Fehlern / Probleme hatten, hatte der Vorbesitzer (Erstbesitzer) auch.
Steht im Kaufvertrag des Vorbesitzer an den "Händler" (Kühlwasserverlust, Startprobleme, usw.)
Inserat von damals hat der Vorbesitzer abgespeichert und hat zum Glück noch alles. Der Vorbesitzer hat mir sogar ein selbsterstelltes Schreiben unterschrieben, in dem er versichert dass der Händler von den o.a. Mängeln wusste.
Im Rahmen dieser Unterhaltungen kam auch raus, dass die gemachten Service, welche im Serviceheft verzeichnet sind vom Vorbesitzer alle selbst gemacht wurden und er sagt, dass daher auch keine Firmenstempel in dem Serviceheft sein kann. Kurios allerdings, dass da Stempel drin sind....??????
Die waren beim Verkauf des Fzg`s nicht drin beteuert der Vorbesitzer

Der Händler ist immer sehr aufbrausend und versucht sich rauszureden.
Hab dann kurz angemahnt dass er bereits von dem Wasserschaden wusste und er versuchte direkt das zu bestreiten. Hab dann nur kurz erwähnt dass ich es weiß, da ich mit dem Vorbesitzer telefoniert habe. Und plötzlich hat er es gewusst und hat deswegen auch dafür dieses AGR Ventil getauscht. Hat er aber vorher nie erwähnt.
Plötzlich sagt er, dann stell das Auto her und dann machen wir das alles über die Garantie. Ich sagte daraufhin, dass wir das nicht über die Garantie machen. Ich seh es nicht ein eine Selbstbeteiligung bei der Garantie zu bezahlen, da das ganze meiner Meinung nach unter Gewährleistung fällt.

ODER ETWA NICHT????

Auto haben wir jetzt abschleppen lassen und ihm direkt vor die Garage gestellt, vor einer Minute schreibt er auch ob wir das Fzg nicht hätten noch "blöder hätten hinstellen" können.

Jetzt direkt meine Fragen:
- Ist das mit dem Serviceheft keine Urkundenfälschung/Betrug?
(Habe ihm von unseren Erkenntnissen aber noch nichts gesagt)
- Ist es Gewährleistung?
- Können wir vom Kaufvertrag schon jetzt zurücktreten und das Fzg aufgrund
der o.a. Punkte zurückgeben?
- Falls ja, können wir ihm die bis dahin entstandenen Kosten auch berechnen
(Radlager musste repariert werden, usw....)
- Falls nein, was muss ich dann tun?
Muss ich ihm die zwei Chancen noch immer geben, auch wenn er mich so
übers Ohr gehauen hat?
- Kann meine Schwester sich einen Leihwagen nehmen, den er bezahlen muss?

PS: Er selbst hat das Auto vermutlich nicht gekauft, allerdings geht aus dem
E-Mailverkehr die Email Adresse seiner Firma hervor.
Also vllt doch bewusst versucht zu täuschen in dem er nachher sagen kann, dass sein Kumpel der das Auto wohl gekauft hat ihm nichts gesagt hat?!

Also das ist unnormal und wir wollen das Auto nur noch abgeben.

Geld zurück und basta.
Zumal der Typ 4.500 für das Auto bezahlt hat und es uns für über 7.000,- € verkauft hat.

Tut mir Leid für den langen Beitrag, aber ich dachte, dass das alles rein sollte.....






-- Editiert go405448-58 am 11.01.2015 18:47

Problem nach Autokauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

quote:
Er selbst hat das Auto vermutlich nicht gekauft, allerdings geht aus dem
E-Mailverkehr die Email Adresse seiner Firma hervor.
Also vllt doch bewusst versucht zu täuschen in dem er nachher sagen kann, dass sein Kumpel der das Auto wohl gekauft hat ihm nichts gesagt hat?!

An wen hatte der Vorbesitzer das Auto jetzt verkauft?
Hat der Händler das Fahrzeug im Auftrag verkauft?
quote:
Vermutlich das komplette Kühlwasser im Zylinder, da das Kühlwasser komplett leer ist und kein Fleck unter dem Fzg. (Cousin ist Kfz`ler)

Immer gut wenn gleich ein "Fachmann" dabei ist, nur eben wird dessen Aussage vor Gericht kein Gutachten ersetzen.
quote:
Falls ja, können wir ihm die bis dahin entstandenen Kosten auch berechnen
(Radlager musste repariert werden, usw....)

Das Radlager ist ein Verschleissteil, da wird nichts gehen.


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""

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go405448-58
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich weiß jetzt nicht wer den Kaufvertrag unterschrieben hat. Werde ich aber nochmal in Erfahrung bringen.
Morgen werd ich mich eh nochmal mit ihm unterhalten.
Werde dann berichten.
Wir vermuten, dass er seinen Cousin oder einen Freund den Kaufvertrag unterschreiben lassen hat.

Der Fachmann hat ja gesagt, dass es gut sein kann. Nicht aber, dass es zu 100% so ist. War nur eine Vermutung.
Was genau sein wird, werd ich sehen, da der "Händler" das Fzg nun begutachten lässt.

Radlager = Verschleißteil
Gut, hätte j sein können, dass ich die Kosten dennoch bekommen hätte, da ich bzw wir ja das Fzg mit den Mängeln nicht gekauft hätten. Demzufolge auch kein Radlagerschaden an dem Fzg hätten.
War eben n Gedanke.
Wichtig ist mir eigentlich eher die Rückgabe des Audis

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""

-- Editiert go405448-58 am 11.01.2015 20:46

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Morgen werd ich mich eh nochmal mit ihm unterhalten. <hr size=1 noshade>

Keine gute Idee.


Seht zu, das ihr Kopien der Unterlagen des Voreigentümers bekommt, die Aussage habt ihr ja schon schriftlich?

Falls der Händler der Verkäufer ist, stehen nicht nur strafrechtliche relevante Sachen im Raume, sondern auch die Möglichkeit den Schrottkübel wieder gegen Erstattung zurückzugeben:



quote:<hr size=1 noshade>Das Radlager ist ein Verschleissteil, da wird nichts gehen. <hr size=1 noshade>

Auch Verschleissteile unterliegen der Gewährleistung.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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