Probleme wegen Sozialstunden

30. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.02.2020 13:23:59
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Probleme wegen Sozialstunden

Hallo, ich habe eine Frage, vielleicht kennt sich jemand damit aus.

Es geht um folgendes:
Ich wurde im Dezember zu 2 auf 3 Jahren Bewährung und 200 Arbeitsstunden verurteilt die ich binnen 6 Monate abzuleisten hatte.
Ende Januar hatte ich einen Termin bei meiner Bewährungshilfe die mir einen Platz gesucht hatte wo ich diese Arbeitsstunden abzuleisten hatte.

So weit so gut. Anfang Februar begann ich also meine Stunde abzuleisten. Ich habe dort 5 Wochen 8 Stunden täglich meine Stunden abgearbeitet, war bis Anfang März damit beschäftigt und dachte die Sache sei damit erledigt.
Anfang dieser Woche klingelte die Polizei bei mir (ich selber war nicht zu Hause) die mir mitteilen ließ das ich mich bei Ihnen melden sollte. Es ging darum das ich "das ableisten meiner Arbeitsstunden abgebrochen hätte".
Ich dachte ich wäre im falschen Film und vereinbarte einen Termin mit der Beamtin, der noch bevor steht.
Außerdem rief ich meine Bewährungshilfe an um nachzufragen was da los sei.
Man teilte mir mit das der Bewährungshilfe nur ein Nachweis von 99 gemachten Arbeitsstunden vorliegt und das ich einfach nicht mehr erschienen wäre.

Und jetzt stehe ich da. Im Mai sollten alle Stunden abgearbeitet sein, da ich ja nur 6 Monate Zeit hatte.
Der Mensch wo ich diese Stunden gemacht hatte bescheinigt mir allerdings nur 99 Stunden, obwohl ich garantiert 200 abgeleistet habe.
Das ist Fakt, ich hab die Sache sehr ernst genommen und weil ich vor der Verhandlung auch schon in U-Haft saß weiß ich das es mir da drin wirklich nicht gefallen hat und ich auf keinen Fall wieder rein wollte, vor allem reden wir hier von 2 Jahren Haft.

Meiner Bewährungshilfe ist schon seit einem Monat bekannt das "angeblich Stunden fehlen", meine Festnetz und Mobiltelefonnummern sind bekannt, aber mich hat niemand auf diese Unregelmäßigkeiten hingewiesen.

Und nun steht es ja quasi Aussage gegen Aussage, allerdings hab ich selber gar keine Nachweise über meine Stunden.

Wie stehen meine Chancen bzgl. Haft?
Ich habe meine 200 Stunden 100% abgeleistet und habe Zeugen das ich jeden Tag dorthin bin.
Ich würde meinetwegen auch nochmal 100 Stunden ableisten, meinetwegen auch doppelt und dreifach, ich weigere mich also auf keinen Fall meine Stunden zu machen. Ich fragte auch schon meine Bewährungshilfe nach Telefonnummern damit ich mir selber nochmal eine Stelle suche und die Stunden für die ich keinen Nachweis habe zu machen, wäre ja nur eine Sache von 2 1/2 Wochen.
Allerdings durften sie mich nicht mehr vermitteln, dazu muss das "okay" des Gerichts/Staatsanwaltschaft kommen.

Wie stehen meine Chancen? Ist man in solchen Fällen wirklich so von dem wohlwollen desjenigen abhängig, der die Arbeitsstunden kontrolliert oder habe ich Chance auf Gerechtigkeit?


Tut mir leid wenn alles etwas unübersichtlich ist.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 365x hilfreich)

Eigentlich ist es sehr unüblich, dass sich die Polizei darum kümmert, dass Arbeitsstunden im Rahmen der Bewährung abgeleistet werden. Ist hier möglicherweise noch eine andere Arbeitsauflage zu erfüllen?
Die Arbeitsstunden sind eine sogenannte Auflage im Rahmen der Bewährung. Werden diese nicht abgeleistet, kann dies einen Grund darstellen, die Bewährung zu widerrufen. Ein Widerruf soll allerdings nicht erfolgen, wenn es ausreicht, weitere Auflagen oder Weisungen zu erteilen. Da sie ja offensichtlich weiter gewillt sind, ihre Arbeitsstunden abzuleisten, sehe ich hier noch keinen Grund für einen Widerruf. Es ist nicht ganz ungewöhnlich, dass es Missverständnisse bei der Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden gibt.
Sie sollten versuchen, zunächst ihren Bewährungshelfer zu motivieren, noch einmal mit der Einsatzstelle zu sprechen. Insbesondere der Umstand, dass sie über mehrere Wochen täglich acht Stunden dort gewesen sind, lässt sich vielleicht im Nachhinein noch nachvollziehen. Dann müßte man ja nur rechnen, wieviele Stunden zwischen dem ersten und dem letzten Tag der Arbeit dort abgeleistet sein müßten, wenn die Anwesenheit immer 8 Stunden betrug. Sollte dies nicht gelingen, wird ihnen nichts anderes übrig bleiben, als die restlichen 100 Stunden noch einmal zu machen. Normalerweise wird den Einsatzstellen von Seiten der Justiz unbedingtes Vertrauen entgegengebracht. Dies ist auch gar nicht anders möglich-es wäre sonst niemand mehr bereit, Verurteilte Arbeitsstunden ableisten zu lassen.
Einen Wechsel der Einsatzstelle sehe ich als unproblematisch an. Sofern die Einsatzstelle vom Gericht durch Beschluss festgelegt wurde, bedarf es in der Tat zunächst eines neuen Beschlusses des Gerichts. Wurde die Einsatzstellen allerdings direkt von der Bewährungshilfe festgelegt, so sehe ich kein Problem darin, kurzfristig in Zusammenarbeit mit der Bewährungshilfe eine neue Einsatzstelle zu finden. Die StA hat in Bezug auf Auswahl der Einsatzstellen allerdings kein Mitspracherecht.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

-- Editiert am 30.04.2010 09:23

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12315.02.2020 13:23:59
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, danke für Ihre Antwort.

Ich habe morgen früh (obwohl Feiertag..) einen Termin mit der Polizeibeamtin. Sie sagen es ist unüblich das sich Polizisten um solche Angelegenheiten kümmern. Könnte es also sein das schon ein Haftbefehl vorliegt und morgen die Handschellen klicken? Bin etwas verunsichert.

Abgesehen von den 200 Arbeitsstunden hatte ich keine weiteren Auflagen zu erfüllen.

Das Gericht hat mir die Bewährungshilfe zugewiesen, und diese hat mir dann meine Einsatzstelle mitgeteilt. Leider konnte/wollte sie mir nicht weiterhelfen, weil erst ein neuer Beschluss vom Gericht erfolgen müsse, wie sie meinte.

Die 100 Stunden machen ich gerne nochmal falls nötig, um mir dadurch 2 Jahre Haft zu ersparen.

Sofern ich noch die Möglichkeit dazu bekomme...

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-- Editiert am 30.04.2010 20:30

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9557x hilfreich)

quote:
Könnte es also sein das schon ein Haftbefehl vorliegt


Nein, denn dafür müßte es ja einen rechtskräftigen Widerrufsbeschluß hinsichtlich der Bewährung geben, der Ihnen zugestellt worden wäre. Außerdem hätte man Sie vor einem Widerruf anhören müssen. Als Drittes hätte man Ihnen auch eine Ladung zum Strafnatritt geschickt, wenn die Bewährung widerrufen wäre, und nur wenn Sie der keine Folge leisten, ergeht Haftbewfehl (oder wenn die Besorgnis besteht, dass Sie flüchten). Hier ist aber ja offenbar nichts von alledem passiert. Insofern ist es praktisch zu 99% ausgeschlossen, dass ein HB existiert.

Was mega ungewöhnlich ist, ist das die Polizei hier im Spiel ist. Die hat mit Arbeitsstunden rein gar nichts zu tun (so wie Kollege Wilke schon sagte).

Handelt es sich evtl. um ein Jugendstrafverfahren ?? Oder sind Sie älter als 21?

Oder kann es evtl. sein, dass es gar nicht um die Stunden als solche geht, sondern dass z.B. auf der Arbeitsstelle was gestohlen wurde und Sie in Verdacht stehen, weil Sie "plötzlich nicht mehr erschienen sind"?

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12315.02.2020 13:23:59
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, danke für Ihre Antwort. Es beruhigt mich das ich nicht mit einer Verhaftung rechnen muss, da ich wie Sie vermuteten keinerlei Post vom Gericht/Staatsanwaltschaft bekomme habe.


Richtig, ich bin schon älter als 21.

Soviel ich weiß geht es tatsächlich nur um die Arbeitsstunden. Ich werde diesbzgl. nachher noch einmal nachfragen warum da die Polizei nun mit involviert ist.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12315.02.2020 13:23:59
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Laut der Polizeibeamtin wäre es nicht unüblich das sie sich um solche Angelegenheiten kümmern.

Jedenfalls gab sie mir nochmal die Anschrift vom Gericht und das Aktenzeichen und ich solle mich dort schnellsten zu der Sache äußern da sonst demnächst wohl mit einem Haftbefehl zu rechnen wäre.

Ich muss mich also jetzt rechtfertigen und hoffen das die Bewährung nicht widerrufen wird, obwohl ich meine Pflichten erfüllt habe.

Würden Sie mir raten das ich jetzt schon meinen Anwalt in dieser Sache einschalte (denn ich kann mir jetzt schon denken wie diese Sache für mich endet, die Polizeibeamten lies auch durchblicken das Sie mir nicht wirklich glaubt. Die die diese Arbeitsstunden kontrollieren machen ja offenbar nie Fehler) oder reicht es vorerst wenn ich mich dazu äußere? Kann man einen unberechtigen Widerruf der Bewährung im Fall der Fälle rechtlich anfechten?

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Nochmal bzgl. der Arbeitsstunden: Nachweislich wäre ich nur 27 Tage dort erschienen, aber selbst daran kann man schon erkennen das schlampig protokolliert wurde, denn in fast vier Wochen müsste ich bei 8 Stunden täglich auf fast 160 Arbeitsstunden kommen. Da man mir aber nur 99 zugesteht müsste ich also allein in diesen vier Wochen fast zwei Wochen davon gefehlt haben, was aber nicht sein kann da ich in diesen 27 Tagen nachweislich immer anwesend war.

Seltsame Sache.

-- Editiert am 03.05.2010 00:31

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hpunkt
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 131x hilfreich)

Wie von !!Streetworker!! schon angedeutet, würde es vor einem Haftbefehl mit grosser Sicherheit eine Ladung zum Strafantritt geben. Auf die Äusserungen von Polizisten sollten Sie da nicht allzu viel geben.

Sie müssten aber mE vor einem Bewährungswiderruf in jedem Fall noch vom Gericht angehört werden, eine Vorladung zur Polizei - die wie erwähnt überhaupt nicht zuständig ist - reicht da nicht aus.

Gegen einen Bewährungswiderruf können Sie Beschwerde nach §304 StPO einlegen. Ein Anwalt empfiehlt sich in Anbetracht der drohenden Haftstrafe natürlich sofort, wenn Sie sich das leisten können.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9557x hilfreich)

quote:
Laut der Polizeibeamtin wäre es nicht unüblich das sie sich um solche Angelegenheiten kümmern.


Habe ich in mehr als 10jähriger beruflicher Tätigkeit in dem Bereich noch nicht erlebt, oder auch nur gehört. Einzig im Jugendverfahren (daher auch meine Nachfrage) soll es wohl in manchen Gegenden orkommen, dass Jugendsachbearbeiter der Polizei das Verfahren von Anfang bis Ende (also auch bis zur Ableistung der Stunden) "begleiten", obwohl sie "eigentlich" auch dort nominell nicht zusändig wären.

quote:

da sonst demnächst wohl mit einem Haftbefehl zu rechnen wäre.


Dazu müßte aber erst mal das schon angesprochene (und auch von hpunkt nochmals erwähnte) strafprozessuale Verfahren "durchgeorgelt" werden, alsda wäre:

1. Antrag der StA auf Widerruf der Bewährung
2. Ihre Anhörung durch das Gericht
3. Entscheidung des Gerichts hinsichtlich des Widerrufs
4. Wenn Widerruf = ja, dann Rechtsmittelmöglichkeit durch Sie
5. ggf. Rechtskraft des Widerrufs und schriftl. Ladung zum Strafantritt
6. Wenn Sie der Ladung keine Folge leisten, erst dann Haftbefehl

quote:
Nochmal bzgl. der Arbeitsstunden: Nachweislich wäre ich nur 27 Tage dort erschienen, aber selbst daran kann man schon erkennen das schlampig protokolliert wurde, denn in fast vier Wochen müsste ich bei 8 Stunden täglich auf fast 160 Arbeitsstunden kommen. Da man mir aber nur 99 zugesteht müsste ich also allein in diesen vier Wochen fast zwei Wochen davon gefehlt haben, was aber nicht sein kann da ich in diesen 27 Tagen nachweislich immer anwesend war.


Nagut, theoretisch(!!) hätten Sie 20 Tage je 2,5 Stunden und 7 Tage je 7 Stunden machen können, oder 18 Tage mal 4,5 Stunden und 9 mal 2 Stunden, dann kämen 99 Stunden hin, insofern ist das kein "Beweis".

quote:

Würden Sie mir raten das ich jetzt schon meinen Anwalt in dieser Sache einschalte (denn ich kann mir jetzt schon denken wie diese Sache für mich endet, die Polizeibeamten lies auch durchblicken das Sie mir nicht wirklich glaubt. Die die diese Arbeitsstunden kontrollieren machen ja offenbar nie Fehler) oder reicht es vorerst wenn ich mich dazu äußere? Kann man einen unberechtigen Widerruf der Bewährung im Fall der Fälle rechtlich anfechten?


Wenn man die Arbeitsstelle nicht noch dazu bekommt, die Anzahl der Stunden zu berichtigen, wird Ihnen nichts anderes übrig bleiben, als die "fehlenden" Stunden noch (mal) zu machen. Dazu bräuchten Sie keinen Anwalt, sondern müßten sich eine Stelle suchen, zu der die Gerichtshilfe Sie zuweist, und dort halt die Stunden machen.

Ansonsten wird die Staatsanwaltschaft in näherer Zukunft den Widerruf der Bewährung beantragen, da sie natürlich davon ausgeht, dass noch 101 Stunden fehlen. Natürlich finden dann die ganzen o.g. Schritte statt und Sie könnten dann auch gegen den Widerruf Beschwerde einlegen, aber man muß Ihnen dann(!!!), wenn der Widerruf rechtskräftig ist, nicht -unbedingt- mehr die Zeit geben, die Stunden noch zu machen. Der späteste Zeitpunkt die Srunden noch zu beginnen, wäre realistisch betrachtet der Zeitpunkt der richterlichen Anhörung zum beabsichtigten Widerruf. Wenn Sie dort vorbringen, dass Sie die Stunden gemacht haben, wird der Richter vermutlich sagen, dass das nicht glaubhaft ist und Ihnen halt noch eine Frist zur Erledigung einräumen.

Aber da Sie vermutlich ohnehin nicht darum herumkommen, die Stunden zu machen (und ja auch sagen, dass Sie es halt noch machen würden) könnten Sie auch sofort damit anfangen, anstatt es zeitlich noch auf die Spitze zu treiben (und am Ende noch -evtl. durch unvorhergesehene Dinge- in zeitliche Bedrängnis zu kommen).

So würde ich es zumindest machen und auch meinen Klienten raten. Einzige Alternative dazu wäre für mich, die bisherige Arbeitsstelle doch noch davon zu überzeugen, dass die Stunden falsch notiert wurden. Was sagen die denn zur zeitlichen Differenz? Wenn Sie unstreitig 27 Tage da waren, hätten Sie bei 99 Stunden ja tägl. 3.66 Stunden verrichtet. Und so sieht es auch die Arbeitsstelle, oder noch anders? Der Unterschied in der Auffassung besteht also zwischen 3,66 Stunden täglich (wie die Stelle meint) und 8 Stunden täglich (wie Sie meinen) ??!??

Wurde denn nicht Arbeitsbeginn und -ende (Uhrzeitsmäßig) festgehalten?.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#8
 Von 
guest-12315.02.2020 13:23:59
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Nagut, theoretisch(!!) hätten Sie 20 Tage je 2,5 Stunden und 7 Tage je 7 Stunden machen können, oder 18 Tage mal 4,5 Stunden und 9 mal 2 Stunden, dann kämen 99 Stunden hin, insofern ist das kein "Beweis".


Ja, theoretisch. Die Bewährungshilfe hat allerdings festgelegt bzw. haben wir das so vereinbart das ich die Stunden in Vollzeit abarbeite, dies wurde dem Einsatzleiter auch so mitgeteilt und ich hab das auch so gehandhabt. Es wäre also sehr kulant von Ihm gewesen es nicht zu melden wenn ich immer nur 2 Stunden, 4 Stunde etc. da gewesen wäre. Aber davon abgesehen war ich auch eine Woche länger erschienen, als es festgehalten wurde.


quote:
Aber da Sie vermutlich ohnehin nicht darum herumkommen, die Stunden zu machen (und ja auch sagen, dass Sie es halt noch machen würden) könnten Sie auch sofort damit anfangen, anstatt es zeitlich noch auf die Spitze zu treiben (und am Ende noch -evtl. durch unvorhergesehene Dinge- in zeitliche Bedrängnis zu kommen).


Da ich davon ausging das nur die Arbeitsstunden anerkannt werden die ich an einer Einsatzstelle ableiste die meine Bewährungshilfe mir zuteilt, habe ich das bisher noch nicht gemacht. Meine Bewährungshilfe konnte/wollte/durfte mir ja keine neue Einsatzstelle vermitteln. Wenn Sie aber sagen das ich mir auch auf eigene Faust eine suchen kann und diese dann genauso anerkannt werden, werde ich das natürlich jetzt tun. Ich denke das wäre der einfachste Weg diese Geschichte zu einem guten Ende zu bringen.



quote:
Wurde denn nicht Arbeitsbeginn und -ende (Uhrzeitsmäßig) festgehalten?.


Ich wurde zu Arbeitsbeginn sporadisch nach einer Unterschrift gebeten, am Arbeitsende nie.
Da sehe ich auch meine Teilschuld ein, hätte ich zu jedem Arbeitsbeginn und -ende auf eine Unterschrift bestanden hätte ich mir diese ganze Misere hier sparen können.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 365x hilfreich)

quote:
Wenn Sie aber sagen das ich mir auch auf eigene Faust eine suchen kann und diese dann genauso anerkannt werden, werde ich das natürlich jetzt tun.

Vorsicht!!! So einfach ist es dann auch nicht. Ich habe es auch schon erlebt, daß bereits geleistete Arbeitsstunden vom Gericht nicht anerkannt wurden. Schreiben Sie uns bitte mal den genauen Wortlaut aus Ihrem Bewährungsbeschluß bezüglich der Arbeitsauflage.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#10
 Von 
guest-12315.02.2020 13:23:59
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Der genaue Wortlaut war (es gab noch einen Mitangeklagten):

"Die Strafaussetzung erfolgt jeweils mit einer Bewährungszeit von 3 Jahren unter der Auflage, dass jeweils 200 unentgeltliche Arbeitsstunden innerhalb von 6 Monaten nach Weisung des Vereins zur Förderung der Bewährungs- und Jugendgerichtshilfe im Saarland e.V., Knappenstraße 3 in 66111 Saarbrücken, im Bereich körperlicher Arbeit abgeleistet werden."

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 365x hilfreich)

Dann mußt Du zumindest die neue Einsatzstelle mit
Vereins zur Förderung der Bewährungs- und Jugendgerichtshilfe im Saarland e.V.
abstimmen. Tust Du es nicht und der Bewährungshelfer ist A***, kann es sein, daß die geleisteten Stunden sonst nicht anerkannt werden. Wenn es nicht danach noch einmal einen Beschluß gab, der sich auf die Arbeitsauflage bezieht, ist es im Übrigen einzig Sache des Bewährungshelfers, eine neue Einsatzstelle zuzuweisen. Dazu muß er sich weder mit dem Gericht noch der Staatsanwaltschaft abstimmen.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12315.02.2020 13:23:59
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe mich heute schriftlich an das Gericht gewandt, zu den Vorwürfen geäußert und das ganze per Einschreiben verschickt.

Morgen suche ich mir dann eine neue Einsatzstelle und werde das wie vorn Herrn Wilke erwähnt mit meiner Bewährungshilfe abklären.

Ich bedanke mich an dieser Stelle schonmal für die vielen hilfreichen Meinungen und Tipps und hoffe das ich demnächst von einem positivem Ausgang berichten kann.

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9557x hilfreich)

Hatte sich ja schon geklärt, aber noch mal kurz, damit ggf. niemand anders einen Fehler macht:

quote:
Wenn Sie aber sagen das ich mir auch auf eigene Faust eine suchen kann und diese dann genauso anerkannt werden, werde ich das natürlich jetzt tun.


Suchen kann man die schon auf eigene Faust, aber man muß sich vor(!!) der Arbeitsaufnahme in jedem Fall zuweisen lassen (von der Gerichthilfe oder via Bewährungshelfer). Sonst kann der Schuß nach hinten losgehen.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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