Problemfall Erbengemeinschaft
Mehr zum Thema: Erbrecht, Erbengemeinschaft, Erbrecht, Testament, Erbe, ErbstreitWas Erblasser über die Erbengemeinschaft wissen sollten und wie sie einen Erbstreit verhindern können
Wer seinen letzten Willen schreibt, überlegt sich in der Regel sorgfältig, wer zu welchem Anteil Erbe werden bzw. wer welchen Vermögenswert erhalten soll. Häufig entstehen dabei Erbengemeinschaften. Das gilt zum Beispiel für das sogenannte Berliner Testament von Ehegatten, bei dem nach dem Tod des Letztversterbenden die gemeinsamen Kinder zu gleichen Teilen erben.
Solche Miterbengemeinschaften sind eigentlich nur dann risikofrei, wenn die Erbquoten unstreitig feststehen, keine lebzeitigen Schenkungen im Raum stehen und der Nachlass ausschließlich aus Geldvermögen besteht.


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Streitpunkt Teilung bzw. Auseinandersetzung
In der Realität besteht jedoch jeder Nachlass auch aus Vermögenswerten, die sich nicht einfach teilen lassen und um die sich die Erben zudem kümmern müssen (z.B. Immobilien oder Beteiligungen). Selbst wenn die Erbquoten feststehen, streiten Miterben häufig darüber, wie der Nachlass verteilt und die Erbengemeinschaft aufgelöst werden soll. Schwierig ist natürlich die Bewertung der einzelnen zur Erbschaft gehörenden Werte. Außerdem spielen auch zwischenmenschliche Dinge eine Rolle, wenn es darum geht, welchem Miterben was zusteht.
Betreiben Erben die zwangsweise Auseinandersetzung, weil sie sich nicht einigen können, bedeutet das zum Beispiel bei Immobilien zunächst einmal die Versilberung durch eine Teilungsversteigerung. Dass das regelmäßig nicht im Sinne des Verstorbenen ist, ist ebenso klar, wie die Tatsache, dass der Nachlass solche Maßnahmen wirtschaftlich nicht unbeschadet übersteht.
Die Vernichtung des Familienvermögens
Und auch außerhalb der Auseinandersetzung wird so manche Erbschaft in einer Erbengemeinschaft verschlissen. Blockieren sich die Erben bei wichtigen Verwaltungsmaßnahmen oder Verfügungen hinsichtlich des Nachlasses, kann schnell finanzieller Schaden entstehen. Häufig entstehen im komplexen Gebilde der Miterbengemeinschaft so viele Konflikte, dass bereit die Kosten für die beteiligten Rechtsanwälte und die angerufenen Gerichte erheblich zur Minderung des Familienvermögens beitragen.
Umsichtige Testamentsgestaltung
Erblasser sollten daher stets auch in Erwägung ziehen, ob sie nicht vielleicht einen aus dem Kreis der Erben zum Alleinerben machen wollen, der den anderen lediglich Vermächtnisse schuldet.
Wenn schon alle Bedachten den Status als Erben erhalten sollen, kann der Erblasser Konflikte vermeiden, indem er einzelne Vermögenswerte durch testamentarische Teilungsanordnung oder Vorausvermächtnisse bestimmten Personen zuweist. Außerdem kann über die Installation eines Testamentsvollstreckers nachgedacht werden. Der kann den Nachlass genau nach den Vorstellungen des Erblassers verteilen was einige Konflikte vermeidet. Allerdings können dadurch andere Streitigkeiten entstehen – und zwar zwischen dem Vollstrecker und den Erben.
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