Projekt Erneuerung

8. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
DasEi123
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Projekt Erneuerung

Angenommen ich habe ein Projekt ab.de dort sind User mit Personenbezognen Daten Regestriert , nun wird bei dem Projekt die Domain & das Script erneuert , der Sinn und die Agb beliben bestehen , das Projekt wird nur von grund aus erneuert.

Darf ich die Userdatenbank von der alten Domain ab.de auf die neue xy.de rüberzihen , wenn die User auf ab.de gelöscht werden , haben sie ein Sonderkündigungrecht ?

Wie steht hier die Rechtssituation?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Welche Nutzungsbedingungen gibt es denn?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
DasEi123
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Die gleichen wie bei dem alten Projekt auch

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Das stand ja schon im Eröffungspost:

quote:
der Sinn und die Agb beliben bestehen


Was ich meinte, wird in den Nutzungsbedingunen auf die Domain ab.de Bezug genommen?
Was steht dort bezüglich der Nutzung der Personenbezuogenen Daten?


Eigentümer und der Besitzter der domain ab.de und xy.de bleiben gleich?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#4
 Von 
DasEi123
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

§1 Anmeldung
Die Anmeldung auf ab.de ist vollkommen kostenlos.
Bei der Anmeldung müssen wahrheitsgemäße Angaben gemacht haben. Es dürfen keine Fake-Mailadressen verwendet werden. Sollten die Daten nicht der Wahrheit entsprechen, wird der Account umgehend gelöscht und das komplette Guthaben verfällt automatisch. Mit der Anmeldung gestattet der Teilnehmer das Zusenden von Newsletter in unregelmäßigen Zeitabständen. Pro Person ist nur ein Account erlaubt. Doppelanmeldungen werden gelöscht und das komplette Guthaben verfällt.

§2 Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft auf ab.de kann zu jeder Zeit von beiden Seiten gekündigt werden. Das vorhandene Guthaben wird dabei ausbezahlt.

Eigentümer und der Besitzter der domain ab.de und xy.de bleiben gleich.

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#5
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Was soll ein "Projekt" sein."Projekte" gibt nicht.

Irgendeine "Firma" , "Verein" oder "Privatperson" betreibt ein "Geschäft". Ob die nun ihre Leistungen auf Webseite A oder B betreiben, spielt keine Rolle. Die können den Rechner auch ausschalten um auf Postkarten oder den Ponyexpress umzusteigen.

Ansonst gelten die mit der "Firma" geschlossenen Verträge.

Uwe

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Eine übernahmene der Userdatenbank halte ich unter dem geschliderten Sachverhalt für unbedenklich.


Ich würde folgendes Vorgehen als geeignet erachten:

Den Usern die Umstellung von ab.de auf xy.de mitteilen.
Kurz erläutern warum und welche Vorteile die User haben.
Bebenfalls darauf hinweisen, das Eigentümer und der Besitzter der domain ab.de und xy.de gleich bleiben.

Der zeitliche Abstand zur Umstellung sollte 4 Wochen betragen.

Eine Woche vorher nochmals per Mail auf die Umstellung hinweisen.


Datenbank von ab.de auf xy.de zum angegebenen Termin übernehmen.
Domain ab.de auf xy.de umleiten
Auf jeden Fall eine Hinweisseite (Landing-Page) für die User installieren die von ab.de kommen die auf den Wechsel hinweist. Dies ist nicht nur für Kunden wichtig, sondern auch für Suchmaschinen und Linkverzeichnisse.





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#7
 Von 
DasEi123
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die sehr ausführliche und hilfreiche Antwort.
Erweiterungen sind gerne gesehen.

Wie sieht es denn aus , wenn sich die AGB dazu auchnoch ändert.

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#8
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Wie sieht es denn aus , wenn sich die AGB dazu auchnoch ändert.


Kommt drauf an was man ändert.

1. "Das Springen vom Beckenrand" kannst du jederzeit verbieten
2. "Das Hallenbad kostet auch beim Verlassen 10 Euro extra" wird kaum bei bereits eingelassenen Gästen gelten.

Uwe

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#9
 Von 
DasEi123
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Verstehe Okay , vielen Dank.

Gibt es dazu auch genaue Richitlinien?

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#10
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Gibt es dazu auch genaue Richitlinien?


Verträge sind frei gestaötbar, Verbraucher werden geschützt. :-)

Uwe

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Das läuft immer auf eine Prüfung der jeweiligen AGB hinaus in der die Punkte Verbraucherschutz und unangemessene Benachteiligung geprüft werden.

Eine grobe Richtung gibt der § 307 BGB vor.





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