Publikation trotz Verschwiegenheitsklausel

10. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
konkordanzia
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Publikation trotz Verschwiegenheitsklausel

Hallo Forum.

Ich habe folgendes Anliegen: Ich habe eine Masterarbeit geschrieben und würde diese gern in Buchform publizieren. Wie vertraglich vereinbart, habe ich in der Arbeit den Unternehmensnamen nicht verwendet und auch fallen keine Namen der Belegschaft. In meinem Masterandenvertrag steht allerdings folgender Paragraph:

"Verschwiegenheit: Der Masterand verpflichtet sich, über alle ihm im Ramen oder aus Anlass seiner Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen Angelegenheiten auch nach Beendigung dieses Masteranden-Vertrages Stillschweigen zu bewahren."

Bevor ich das Unternehmen darauf anspreche möchte ich euch gern fragen: Meint ihr, dieser Passus verbietet mir eine Publikation? Natürlich würde ich die Arbeit für eine Buchform anpassen und auch dort wird kein Unternehmensname zu lesen sein.

Danke!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Zitat:
Der Masterand verpflichtet sich, über alle ihm im Ramen oder aus Anlass seiner Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen Angelegenheiten auch nach Beendigung dieses Masteranden-Vertrages Stillschweigen zu bewahren."


Ist das der Fall?

Es reicht u. U. nicht aus, nur den Unternehmensnamen zu verschweigen, wenn andere Inhalte Rückschlüsse auf den Betriebe zulassen. Ein Autobauer mit Hauptsitz in der bayerischen Landeshauptstadt ist auch ohne Nennung der Firma jedem bekannt.

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#2
 Von 
konkordanzia
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

"Ist das der Fall?" ? Ich verstehe die Frage nicht.
Zugegeben: Wenn man die Arbeit liest, kann man zB anhand der Bilanz- oder Mitarbeiterzahlen auf das Unternehmen stoßen. Aber die Frage ist doch trotzdem: Inwiefern darf ich es mit einigen Änderungen publizieren? Letztlich habe ich doch das Urheberrecht, nicht wahr?

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#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Dass man das Urheberrecht inne hat, heißt aber nicht, dass man sozusagen machen kann was man will und Verpflichtungen, die sich aus einem Vertrag ergeben einfach so ignorieren kann.

Die Frage wird sein, ob die Masterarbeit Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält. Das wird wohl der Fall sein.

Das Nichtnennen von Unternehmens- oder Mitarbeiternamen ist nicht ausreichend, um das ganze zu anonymisieren. Ich weiß ja nicht, ob Sie auf irgendwelchen Portalen oder in sozialen Netzwerken mal angegeben haben, wo Sie denn Ihre Masterarbeit schreiben. Sollte das der Fall sein, kann nämlich jeder, der das gelesen hat, Rückschlüsse auf das betreffende Unternehmen ziehen.

Der Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, kann ganz schön teuer werden. Von daher würde ich an Ihrer Stelle ohne die Zustimmung des Unternehmens gar nichts machen.

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#4
 Von 
konkordanzia
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die ausführliche Antwort. Ich habe in keinen Portalen/sozialen Netzwerken die Arbeit erwähnt. Und auch kommen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse darin vor. Alle Daten, die darin vorkommen, sind öffentlich zugänglich (außer einzelne Interviewpassagen aus der Leitungsebene und von Beschäftigten, die aber recht allgemein sind).
Ja, das Unternehmen werde ich selbstverständlich auf das Vorhaben ansprechen. Aber vorher wollte ich mich unabhängig davon informieren...

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#5
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Lassen Sie sich die Publikation vorher schriftlich vom Unternehmen genehmigen. Das wird normalerweise kein Problem sein.

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