Quellcode in der IT-Branche üblich???

8. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Martin2010
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Quellcode in der IT-Branche üblich???

Hallo!

Ein Softwareentwickler hat einen mündlichen Vertrag mit einem Kunden A gehabt. Er hat eine Software erstellt, das Kompilant dem Kunden übergeben und wartet nun auf den Rechnungsbetrag. Kunde möchte nicht zahlen, bevor er nicht den Quellcode hat. Für Softwareentwickler ist dieser Quellcode jedoch die letzte Sicherheit, damit der Kunde überhaupt zahlt.

Softwareenwickler SE steht nun vor der Frage sich einen Anwalt zu nehmen. Die Frage dabei ist, was eigentlich üblich. Ist es üblich , dass der Quellcode erst nach der Zahlung des Kunden A ausgehändigt wird, sofern kein schriftlicher Vertrag vorliegt.

Würde sich SE nun einen Anwalt nehmen und es käme vor Gericht, dann würde bei einem mündlichen Vertrag Aussage gegen Aussage stehen. In diesem Fall würde der Richter fragen, ob die Aushändigung des Quellcodes üblich ist.

Ist es also üblich , dass der Quellcode bei einer Software erst ausgehändigt wird, wenn der Kunde die Rechnung bezahlt hat? Die Software konnte vorher schon durch den Kunden getestet werden.

Danke und Gruß

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9 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Frag das doch mal Microsoft oder Oracle - oder SAP ... :)



Es absolut NICHT üblich den Quellcode auszuhändigen, es sei den es ist vertraglich vereinbart.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
Martin2010
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Sehr gut, danke!

Wie schaut es denn aus, wenn ein Quellcode vorliegt und der Kunde möchte seinen Code um FUNKTIONALITÄTEN erweitert bekommen haben. Wenn er z.B. sagt, dass ein Bild geöffnet werden soll und das Bild sich drehen lassen können muss. Hat er dann ein Anrecht, die Leistung mit dem Quellcode zu überprüfen oder muss er sich - nach üblichem Recht - damit zufrieden geben, die Leistung anhand der Software testen zu können? Was ist da üblich? Ich erweitere ja seinen Code.

Ich seh es nämlich so: Für den Kunden ist das Ergebnis ja wichtiger. Was bringt ihm der schönste Code, wenn es nicht funktioniert. Wenn er aber sieht, wie es umgesetzt wurde, dann könnte er es ja indirekt nachbauen - ohne es zu bezahlen.



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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
Ich erweitere ja seinen Code.

Wenn du SEINEN eigenen Code erweiterst, dann könnte ein Recht bestehen diese Erweiterung zu überprüfen (z.B wegen Kompatibilität).
Das müsste dann aber im Einzelfall geprüft werden.





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#4
 Von 
Martin2010
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber ist die Kompatibilität nicht automatisch gewährleistet, wenn es funktioniert? Und er hat ja nur gesagt "Die Software muss das und das können!". Er hat nicht gesagt: "Bitte setze das so und so im Code um!".

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
Aber ist die Kompatibilität nicht automatisch gewährleistet, wenn es funktioniert?

Nein, denn es kann ja passieren das unter bestimmten Parametern die Software nicht mehr funktioniert obwohl sie sonst einwandfrei funktioniert.





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#6
 Von 
Martin2010
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, aber dann müsste das Unternehmen doch eine solche Übergabe zusätzlich bezahlen. Angenommen die Software wurde auf stundenbasis berechnet. Und jetzt besteht das Unternehmen darauf, dass sie auch noch den Code prüfen können, etc. und ich soll dazu extra vorbeikommen, dann müssen diese Stunden doch bezahlt werden oder?

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Nach meiner Rechtsauffassung ja.

ABER
Genau hier rächt sich, das kein Vertrag existiert der so etwas regelt.

Denn wenn es vor Gericht geht, wird jeder das beahupten was für ihn günstiger ist.
Da kommt es dann darauf an, wer glaubhafter vorträgt.

So könnte die Firman behaupten das die Übergabe des Quellcodes vereinbart war und die Prüfung kostenlos sein sollte.





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#8
 Von 
Martin2010
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

In diesem Fall würde ich den gesamten Verlauf schildern, von A bis Z. Angefangen davon, dass mir als Freelancer ein Stundensatz geboten wurde, den heutzutage eine Putzfrau bekommt. Zusätzlich wurde ich permanent kontrolliert. Ein Vertrag wurde auf nie für mich angefertigt, da ich immer wieder darum gebeten habe und dann hieß es "Stell doch einfach so deine Rechnung und dann ist das schon ok!".
Gegen Ende des Jahres habe ich dann mitgeteilt, dass ich 2011 nicht festangestellt sein möchte. Das war nämlich Wunsch des Unternehmens. Wir wurde daraufhin ein Werkvertrag und das Arbeiten vor Ort angeboten. Also in Kombination. Zudem eine vorherige Stundenabschätzungen.
Rechnungen wurden nicht immer fristgemäß bezahlt und Ausreden an den Haare herbeigezogen. Also für mich reicht das halt langsam als Grund für meine Skepsis. Weiß nicht, wie das ein Gericht sieht.

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#9
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Wer sich auf Stundenbasis wie ein Leiharbeitnehmer verdingt, der schuldet dem Unternehmen ALLE seine Arbeitsergebnisse inkl. Quellcode.
Werden libraries aus dem eigenen Geschäftsbetrieb dort mit eingebunden, dann müssen diese nicht offengelegt werden.

Ansonsten kann auch ich nur eine vernünftige, vertragliche Regelung empfehlen.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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