Rückerstattung der Wahlverteidigerkosten

3. September 2001 Thema abonnieren
 Von 
Agnes N.
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 10x hilfreich)
Rückerstattung der Wahlverteidigerkosten

Werden bei einem Freispruch in einem Strafprozess sämtliche Wahlverteidigungskosten zurückerstattet und wenn ja von wem?

Für eine Antwort wäre ich dankbar!

Was denn, so teuer?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RA Claus Pinkerneil
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

Es werrden von der Staatskasse die gesetzlichen wahlverteidigerkosten erstattet, nicht jedoch darüberhinausgehende Honorare aufgrund freuer Vereinbarung.

Dies gilt nur im Fall eines Freispruchs. Meist wird jedoch das Verfahren eingestellt, wenn sich ein Freispruch abzeichnet - und dann bleibst Du (leider!) auf den Kosten sitzen.

Claus Pinkerneil

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#2
 Von 
Agnes N.
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo Claus,

wenn sich ein Freihspruch abzeichnet, wird in der Regel das Verfahren eingestellt? Das darf doch nicht wahr sein. Dagegen werde ich allerdings vorgehen, indem ich diese Einstellung nicht annehme. Das kann und will ich auch nicht annehmen, da ich an die StA und an den Fernsehsender nach dem Verfahren dran will. Das, was diese Herrschaften sich geleistet haben, werde ich nicht auf mir sitzen lassen. Ich werde nicht "ducken" und denken, "nur gut, daß ich da heil raus gekommen bin", im Gegenteil. Ich muß einen Freihspruch erreichen, sonst bleibt mein Ruf ruiniert.

Trotzdem danke ich Dir für Deine beiden Beiträge recht herzlich. Je mehr ich erfahre, um so besser ist das.

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#3
 Von 
RA Claus Pinkerneil
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

Sorry, habe erst später Deine anderen Beiträge gelesen und festgestellt worum es geht.

In einer Mord-Sache wird eine Verfahrenseinstellung praktisch nicht erfolgen können, so daß der freispruch zwingend sein dürfte wenn das Kartenhaus der Staatsanwaltschaft in sich zusammenfällt.

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#4
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Agnes (und alle, die diesen Fall verfolgen),

gibt es irgendwelche Neuigkeiten im Verfahren?

Gruss Neil

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#5
 Von 
Agnes_N.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Neil,

bis jetzt gibt´s leider nichts neues, da seit Oktober 01 das Verfahren ausgesetzt wurde. Der vorsitzende Richter wurde krank, und das kurz bevor ich aussagen wollte. Es ist ein Jammer. So etwas passiert immer dann, wenn ich einmal Angeklagte bin. Toll.

Alles geht nochmal von vorne los. Prozessbeginn ist der 01.03.02 und ich muß die gesamten Aktenberge noch einmal lesen. Und was noch viel schlimmer ist, daß ich die Verteidigerkosten auch nochmal bezahlen muß. Dieses Verfahren wird uns noch alle ruinieren.

Naja, mal sehen, wie´s weiter geht. Wenn ich nicht involviert wäre, dann würde ich mit Spannung auf den Prozessbeginn warten.

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#6
 Von 
Agnes_N.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe eine Frage, die sich heute bei einem Treffen mit meinen Verteidigern ergeben hat:

Der Staatsanwalt als Verantwortlicher für die Vollständigkeit der Akten, hat in unserem Fall durch das Fehlen und das Suchen großer Aktenbestände die Hauptverhandlung um viele Tage verzögert. An diesen Tagen wurde nichts anderes getan als den Staatsanwalt richterlicherseits zu rügen und zu raschem Auffinden zu bewegen. Wir mussten allerdings auch an diesen Tagen die Verteidiger bezahlen. Gibt es ein Gesetz, das regelt, wie hier zu verfahren ist? Ich möchte nämlich vom Staat diese unnötig entstandenen Kosten zurückfordern.

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#7
 Von 
Hubernatz
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 10x hilfreich)

Irgendwie kommt mir unsere Agnes ein bisschen seltsam vor. Anklage wegen Mordversuchs, aber anscheinend kein Antrag auf Pflichtverteidiger gestellt...

Seltsam seltsam

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