Werden bei einem Freispruch in einem Strafprozess sämtliche Wahlverteidigungskosten zurückerstattet und wenn ja von wem?
Für eine Antwort wäre ich dankbar!
Rückerstattung der Wahlverteidigerkosten
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
Es werrden von der Staatskasse die gesetzlichen wahlverteidigerkosten erstattet, nicht jedoch darüberhinausgehende Honorare aufgrund freuer Vereinbarung.
Dies gilt nur im Fall eines Freispruchs. Meist wird jedoch das Verfahren eingestellt, wenn sich ein Freispruch abzeichnet - und dann bleibst Du (leider!) auf den Kosten sitzen.
Claus Pinkerneil
Hallo Claus,
wenn sich ein Freihspruch abzeichnet, wird in der Regel das Verfahren eingestellt? Das darf doch nicht wahr sein. Dagegen werde ich allerdings vorgehen, indem ich diese Einstellung nicht annehme. Das kann und will ich auch nicht annehmen, da ich an die StA und an den Fernsehsender nach dem Verfahren dran will. Das, was diese Herrschaften sich geleistet haben, werde ich nicht auf mir sitzen lassen. Ich werde nicht "ducken" und denken, "nur gut, daß ich da heil raus gekommen bin", im Gegenteil. Ich muß einen Freihspruch erreichen, sonst bleibt mein Ruf ruiniert.
Trotzdem danke ich Dir für Deine beiden Beiträge recht herzlich. Je mehr ich erfahre, um so besser ist das.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Sorry, habe erst später Deine anderen Beiträge gelesen und festgestellt worum es geht.
In einer Mord-Sache wird eine Verfahrenseinstellung praktisch nicht erfolgen können, so daß der freispruch zwingend sein dürfte wenn das Kartenhaus der Staatsanwaltschaft in sich zusammenfällt.
Hallo Agnes (und alle, die diesen Fall verfolgen),
gibt es irgendwelche Neuigkeiten im Verfahren?
Gruss Neil
Hallo Neil,
bis jetzt gibt´s leider nichts neues, da seit Oktober 01 das Verfahren ausgesetzt wurde. Der vorsitzende Richter wurde krank, und das kurz bevor ich aussagen wollte. Es ist ein Jammer. So etwas passiert immer dann, wenn ich einmal Angeklagte bin. Toll.
Alles geht nochmal von vorne los. Prozessbeginn ist der 01.03.02 und ich muß die gesamten Aktenberge noch einmal lesen. Und was noch viel schlimmer ist, daß ich die Verteidigerkosten auch nochmal bezahlen muß. Dieses Verfahren wird uns noch alle ruinieren.
Naja, mal sehen, wie´s weiter geht. Wenn ich nicht involviert wäre, dann würde ich mit Spannung auf den Prozessbeginn warten.
Ich habe eine Frage, die sich heute bei einem Treffen mit meinen Verteidigern ergeben hat:
Der Staatsanwalt als Verantwortlicher für die Vollständigkeit der Akten, hat in unserem Fall durch das Fehlen und das Suchen großer Aktenbestände die Hauptverhandlung um viele Tage verzögert. An diesen Tagen wurde nichts anderes getan als den Staatsanwalt richterlicherseits zu rügen und zu raschem Auffinden zu bewegen. Wir mussten allerdings auch an diesen Tagen die Verteidiger bezahlen. Gibt es ein Gesetz, das regelt, wie hier zu verfahren ist? Ich möchte nämlich vom Staat diese unnötig entstandenen Kosten zurückfordern.
Irgendwie kommt mir unsere Agnes ein bisschen seltsam vor. Anklage wegen Mordversuchs, aber anscheinend kein Antrag auf Pflichtverteidiger gestellt...
Seltsam seltsam
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten