Bei uns im BR (Betriebsrat) ist eine Diskussion entbrannt, weil der Arbeitgeber versucht, dass der Arbeitnehmer sich nicht nur frühzeitig krank meldet, sondern auch rückmeldet. Bisher war es auf freiwillger Ebene und per alter Geschäftsordnung 1996 geregelt, dass sich der Kollege bei einer Verlängerung der Krankheit frühzeitig meldet (z.B. freitags wenn er montags nicht nochmals einen Termin beim DOC hat). Viele Kollegen unterliessen es aber, sich zurück zu melden, wenn sie -wie auf dem letzten Attest vermerkt- zurückkehrten. Sie sind bis dato davon ausgegangen, dass sie ja ansonsten wegen der Verlängerung sich gemeldet hätten. Da es in Einzelfällen zu Überschneidungen kam (Postweg zu lang, telefone besetzt) konntee s passieren, dass der Personaleinsatz Planungsprobleme hatte. Wir waren und sind aber nicht bereit, die Kolegen dazu zu verpflichten, da hier ein Mittel zu Abmahnungen entstehen könnte. Der Arbeitgeber hat behauptet, dass es dies betreffende Urteile gäbe und das er im Falle eines Rechtstreites wahrscheinlich Recht bekommen würde. Ich habe keinerlei gültiges Urteil finden können??!!
Um AUF-Erklärung wäre ich dankbar
Liebe Grüße Noel
Rückmeldung nach Krankheit
28. Januar 2003
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Frage vom 28. Januar 2003 | 17:26
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückmeldung nach Krankheit
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