RENOVIERUNG TROTZ MÜNDLICHEN MIETVERTRAGES???

9. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Janin
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
RENOVIERUNG TROTZ MÜNDLICHEN MIETVERTRAGES???

Hallo,

noch ein Streitpunkt: Müssen wir als Mieter die Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses renovieren, wenn wir KEINEN schriftlichen Mietvertrag haben?

Danke!

Gruß,

Janin

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Roloff
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Janin,

nach BGB gibt es auch mündliche Verträge, die schriftform muß im Gesetz ausdrücklich verlangt werden. Nach meinem Wissen kann man Mietverträge auch mündlich schließen.

Ob es Bedingungen gibt die einem unparteischen Dritten vorgetragen werden müssen um zu beweisen, dass ein Vertrag tatsächlich geschlossen war, da fragen Sie besser einen Rechtsanwalt (z.B. es müssen mindestens zwei Monatsmieten auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein).

Wenn ein rechtsgültiger Vertrag vorliegt, gilt für die Übergabe der Wohnung die Gesetzeslage nach BGB, die lautet grob zusammengefasst:

Das eine Sache in dem Zustand zurüchgegeben werden muss, in der sie einem übergeben wurde, außer sie ist doch reguläre Abnutzung oder Alterrung verändert worden.

Die Gerichte bewerten eine regulären Abnutzung und die damit verbundenen Renovierungen gem. einer Tabelle. Die aktuell gültige Tabelle würde ich auch bei einem Rechtsanwalt erfragen.

M.f.G.
F. Roloff

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