Racetracks als Produktname

7. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb431901-70
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Racetracks als Produktname

Guten Abend,

mir stellt sich die Frage, ob es zulässig ist, bekannte Racetracks (Monte Carlo, Daytona, Maranello, etc) als Produktnamen auszuwählen.

Vielen Dank und bis bald!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7254 Beiträge, 1526x hilfreich)

Das kommt immer darauf an für welche Produkte. Deine Frage ist leider sehr schwammig formuliert und daher rate ich Dir dass du abcheckst...

... ob der jeiweilige Rennstreckenname geschützt ist und für welche Produkte / Dienstleistungen und ob dieser Schutz national oder international gilt.
... du diesen eventuellen Schutz mit deinen Produkten / Dienstleistungen abgleichst.

Ich fürchte, die Recherche wird dir kein ehrenamtliches Mitglied heir abnehmen und du wirst dich an einen Fachanwalt wenden müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
ob es zulässig ist, bekannte Racetracks (Monte Carlo, Daytona, Maranello, etc) als Produktnamen auszuwählen


Dazu muß man mehrerlei beachten.

1. Man müßte schauen, ob man damit eine bereits bestehende Marke verletzt (s.o.).
2. Man müßte schauen, ob nicht im Einzelfall ein Namensrecht der betreffenden Stadt ("Monte Carlo") einer Nutzung im Wege steht.
3. Man müßte schauen, ob der Begriff überhaupt schutzfähig ist. Wenn nicht, hindert nichts deine Konkurrenz daran, ein Konkurrenzprodukt unter dem gleichen Namen anzubieten (ja, ich weiß, über UWG geht das vielleicht über Umwege, aber das ist kein Selbstläufer).

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