Räumungsklage, wieviel Zeit bleibt?

8. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
soberan
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 3x hilfreich)
Räumungsklage, wieviel Zeit bleibt?

Hallo,

mein Mann und ich sind selbständig. Es läuft gut genug um keine Stütze vom Arbeitsamt zu bekommen und schlecht genug um die Miete nicht zahlen zu können.
Nun haben wir gerechtfertigter weißer am 05.01. einen Brief vom Anwalt unseres Vermieters bekommen mit einer fristlosen Kündigung und der Information das mitte dieser Woche eine Räumungs- und Zahlungsklage beim Amtsgericht Stuttgart beantragt wird.
Mein Problem ist jetzt, wieviel Zeit bleibt uns nun eine neue Bleibe zu finden?
Hier in Stuttgart ist es nicht einfach eine günstige Wohnung auf die Schnelle zu bekommen und es kommt hinzu das ich in 2Wochen ein Baby bekomme.

Mfg soberan

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ihr solltet schnellstmöglich umziehen, da der VM vieleicht auch mit der Miete Kosten oder Darhlehen bezahlen muss !

Gruß

Michael

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#2
 Von 
soberan
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 3x hilfreich)

Nein ich sitz dem Vermieter zum Spaß auf der Tasche obwohl ich sofort umziehen könnte. Wo ist denn das Problem? Brauch ja nur Geld und ne Umzugsfirma die mir die Sachen schleppt, oder warum mach ich das eigentlich net selbst im 9ten Monat?
Sry, aber erst richtig lesen und dann solch oberschlaue Beiträge sparen :augenroll:

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47474 Beiträge, 16805x hilfreich)

Neben der ausstehenden Miete müsst Ihr auch die Kosten für das Räumungsverfahren tragen.

Es liegt daher auch in Eurem Interesse möglichst schnell auszuziehen oder eine gütliche Einigung mit dem Vermieter zu finden.

Mit einer tatsächlich kurz bevorstehenden Zwangsräumung müsst Ihr zwar aufgrund der kurz bevor stehenden Geburt des Babys nicht rechnen, das ändert aber nichts daran, dass hier immense Zusatzkosten für Euch auflaufen können.

Die übliche Räumungsfrist beträgt in so einem Fall übrigens 4 Wochen.

Ihr solltet unbedingt Kontakt zum Vermieter oder dessen Anwalt aufnehmen, auch wenn das sehr unbequem ist. Euer Verhandlungsziel sollte es sein, die Räumungsklage zu vermeiden.
Dazu müsst Ihr natürlich dem Vermieter einen Weg aufzeigen, wie dieser zu seiner Miete kommt. Das wird ja in Zukunft durch das Baby nicht unbedingt einfacher.

Auch mit dem Sozialamt oder der zuständigen Behörde für Wohnraumbeschaffung solltet Ihr Kontakt aufnehmen. Wenn Ihr aktiv werdet und nicht einfach alles laufen lasst, dann lässt sich der Schaden wahrscheinlich noch begrenzen.

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#4
 Von 
soberan
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo HH,

danke für die Antwort.
Ja diese ganzen Kosten die mir dann gestellt werden möchte ich auf jeden Fall vermeiden.
Eine Gütliche Einigung funktioniert leider nicht da unser Vermieter ein Mensch ist für den nur das Papier des Gerichtes zählt. Ist glaub so ne Art Hobby von ihm bei allem so schnell wie möglich zu klagen.
Hatte vor einem halben Jahr einmal die Miete statt zum 3ten erst zum 7ten gezahlt und ihm vorher bescheid gesagt. Fazit war ne Abmahnung.

Habe ich denn Anspruch darauf zur Behörde für Wohnraumbeschaffung zu gehen? Dachte das ist nur für arbeitslos gemeldete?

Grüße soberan

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#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo Soberan,

es liegt mir fern oberschlau zu sein, aber so wie Du schreibst, so nach dem Motto wir werden hier fristlos gekündigt, wo bitte gehts zur nächsten Wohnung in der wir Mietschulden aufbauen können...... :augenroll:

Gruß

Michael

PS: Alles gute fürs Baby :)

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47474 Beiträge, 16805x hilfreich)

Der Umstand, dass Dein Vermieter gleich gemahnt hat, nachdem Du die Miete nicht pünktlich gezahlt hast, heißt noch nicht, dass er auch gleich klagt.

Wenn Dein Vermieter hier gefragt hätte, was er denn tun soll, dann hätte er wohl der Ratschlag erhalten, sofort eine Mahnung zu schicken. Genauso ist das mit der Kündigung.

Nicht selten gilt auch in Fällen wie diesen: Hunde, die bellen, beißen nicht.

Du solltest dazu wissen, dass der Vermieter das Geld für die Räumungsklage usw. zunächst einmal vorschießen muss, ohne dass er sich sicher sein kann, dass er es von Dir wieder zurück erhält. Schließlich kannst Du ja noch nicht einmal Deine Miete zahlen.

Der Vermieter möchte nur sein Geld haben und muss auch schnell handeln, um seinen Schaden zu begrenzen.

Wenn Du jetzt einfach aus Angst vor dem Vermieter nicht das Gespräch mit ihm suchst, dann machst Du aus meiner Sicht einen Fehler. Wenn Du nicht mit dem Vermieter reden möchtest, dann rede wenigstens mit seinem Anwalt. Der wird Dir schon nicht den Kopf abreißen.

Das gilt auch für die Gespräche mit den Ämtern. Da gilt sogar: Fragen kostet nichts. Von vorneherein für sich zu beschließen, dass man sowieso nichts bekommt führt ebenfalls nur dazu, dass man noch tiefer in den Sumpf sinkt.

Das Ganze ist eine sehr schwierige Situation für Dich, in der Du auch aktiv werden solltest und nicht einfach die Dinge ihren Lauf gehen sollten.

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#7
 Von 
soberan
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 3x hilfreich)

@hh
man kann es sich immer drehen wie man es gerne verstehen möchte.
Noch einmal, extra für dich. Ich zahle die Miete werder absichtlich nicht, noch habe ich vor das es in einer neuen Wohnung genau so weit kommt.
Währe ich so ein schmarotzer würde ich mich nicht versuchen mit meiner selbständigkeit über Wasser zu halten, sondern würde die ganze Sache hinschmeißen und Hartz4 beantragen.
Damit ist diese Disskusion jetzt für mich beendet. Ich bin hier nicht her gekommen um mich falsch darstellen zu lassen, (zumal dein Posting nichts mit der Beantwortung meiner Fragen zu tun hat) sondern eine Lösung zu finden die den best möglichen Ausgang für mich und meinen Vermieter haben.


@hh
Da hast du auch wieder recht.
Ich habe jetzt ein Fax an den Rechtsanwalt geschrieben mit der Erklärung der Situation, der bitte von einer Räumungsklage abzusehen und uns mit der Räumung Zeit zu geben bis zum 01.02.
Mal sehen was dabei heraus kommt.

Dabei ist mir noch etwas aufgefallen wozu ich eine Frage habe.
Die Aktivitäten des Anwalts waren bisher 3Briefe zu schreiben. Dafür stellt er 737,80€ in Rechnung. Ist das ok?
Seine Gebühren berechnen sich aus unserer Jahresnettomiete. Er berechnet darin 12x512€ Miete=6.144,00€ = 487,50€ Geschäftsgebühr.
20€ für Postgebühren, 112,50€ Auftraggeber und 19% Steuer 117,80€.

Warum wird da etwas aus der Jahresnettomiete berechnet?

-- Editiert von soberan am 08.01.2007 13:54:55

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#8
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Die Gebühren berechnen sich immer aus dem Streitwert und dieser wird bei Mietstreitigkeiten aus der Jahresnettomiete errechnet.

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47474 Beiträge, 16805x hilfreich)

Die Anwaltsgebühren richten sich nach dem Streitwert und nicht nach dem Aufwand, den er hat. Bei einem Räumungsverfahren ist das die Jahresnettomiete.

Die 487,50€ Geschäftsgebühr und die 20€ Auslagenpauschale jeweils zzgl. MWSt. sind daher korrekt.

Unklar ist mir, was mit 112,50€ Auftraggeber gemeint ist.

Das war jetzt nur für das Briefeschreiben, so dass schnell klar wird, wo die Kosten hinlaufen, wenn es zu einer Räumungsklage kommt.

Mit 'Reden' meinte ich übrigen 'Telefonieren' oder 'Hinfahren', nicht das Schreiben eines Faxes.

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