Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe heute einen Brief von einer Anwaltskanzlei bekommen (LICHTE Rechtsanwaelte).
Darin werde ich gebeten eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bis 5.7.11 zurück zu schicken.
Hintergrund: bei Ebay habe ich 18 Karten in 9 Auktionen für verschiedene Rammstein Konzerte ihrer diesjährigen Tour über dem Normalpreis verkauft - und dabei das Rammstein Logo verwendet. Ich wusste zwar nicht, dass ich das nicht darf, aber das ist nun ja auch egal.
Inhalt der Erklärung, die ich unterschreiben soll:
1. Weiterer Verkauf der Tickets ist zu unterlassen - kein Problem.
2. Weitere Verwendung des Logos ist zu unterlassen - auch kein Problem.
3. Gegenüber Rammstein Merchandising oHG Auskunft über den tatsächlichen Umfang der in 1. genannten Verletzungshandlung zu erteilen - muss ich das wirklich? Die können mir daraus einen Strick drehen, oder?
4.Der oHG und GbR jeglichen Schaden zu ersetzen, der aus den Verletzungshandlungen aus 1. und 2. entstanden ist, einschließlich der Kosten für die Einschaltung des Anwalts - was kann da auf mich zukommen? Wie soll ich mich verhalten? Ich hatte mit meinen 33 Jahren noch nie mit einem Anwalt zu tun...
Über jede konstruktive Hilfe wäre ich sehr dankbar.
-----------------
""