Hallo,
nach Auszug aus unserer Wohnung wurden uns von unserem Vermieter wegen nicht erfolgter Vertikutierung und Düngung des Rasens Kosten in Rechnung gestellt. Die Rasenpflege war im Mietvertrag entsprechend enthalten. Bei dem Rasen handelte es sich um ein recht schattiges Stück, von Bäumen umgeben, daß nach der Anzahl der Steine zu urteilen auf dem ehemaligen "Bauschutt" angelegt wurde. Nachdem dem Vermieter bereits 2 Jahre zuvor der Rasen nicht gepflegt genug erschien, beauftragte er damals auf eigene Rechnung einen Gärtner, der im Hochsommer bei 35 Grad im Schatten den Rasen neu angesät hat, doch leider wuchs auch da trotz regelmäßigem Gießen hauptsächlich Unkraut und Moos.
Nun meine Frage, kann ich im geforderten Umfang als Mieter überhaupt für die Rasenpflege verantwortlich gemacht werden?
Vielen Dank für hilfreiche klärende Beiträge!
Andrea
Rasenpflege als Bestandteil des Mietvertrags
15. Januar 2003
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Frage vom 15. Januar 2003 | 15:35
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rasenpflege als Bestandteil des Mietvertrags
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