Rat gesucht / Eisball in Windschutzscheibe...

7. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12305.03.2010 09:32:17
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 14x hilfreich)
Rat gesucht / Eisball in Windschutzscheibe...

Hallo zusammen,

letzten Samstag fuhr ich auf einer Hauptverkehrsstrasse innerorts und plötzlich knallte es ziemlich laut. Ich hatte einen derben Schneeklumpen auf der Windschutzscheibe und die Scheibe hatte einen unübersehbaren Riss.

Ich fuhr direkt rechts ran und sah die Kinder, die für den Wurf des Balls verantwortlich waren, weg rennen. Habe sie aber gekriegt und es hat sich nach einigem hin und her auch der Schütze gefunden.

Nun hat mich heute die Haftpflichtversicherung des Verursachers angerufen und gefragt, ob ich mir schon überlegt hätte, wie das ganze abläuft.
Ich hab ihm gesagt, dass ich mich da noch nicht kundig gemacht habe, da ich so etwas zum ersten mal habe.

Er sagte dann, es gäbe 2 Möglichkeiten. Zum einen die bessere, dass das ganze über meine KFZ-Teilkasko läuft und die dann die Haftpflicht in Regress nehmen.

Zum zweiten dann die Möglichkeit, dass die Haftpflicht direkt die Rechnung bekommt. Also er hörte, dass es um einen Audi A4 geht, sagte er dann, dass ich bei dieser Variante aber damit rechnen müsse, dass das erst mal genauestens geprüft wird, weil der Schaden ja wohl höher, als 500 Euro ausfallen wird. Und bei Baujahr 2003 müsse ich auch damit rechnen, dass nur der Zeitwert der Scheibe erstattet wird.

Da war ich dann schon verunsichert und fragte bei der Audi Werkstatt nach. Die wiederum raten mir, meine Versicherung da raus zu lassen und direkt die Haftpflicht anzugehen. Das würde deren Rechtsanwalt machen. Das sei so üblich bei Forderungsabtretungen.

Jetzt habe ich darüber aber auch schon im Internet gelesen, dass Leute das über diese Forderungsabtretung gemacht haben und die gegnerische Versicherung dann rumgezickt hat und letztlich der Geschädigte zumindest auf Teilen der Rechnung hängen geblieben ist, da die Werkstatt dann wieder das Geld vom Kunden haben will.

Jetzt weiss ich echt nicht, wie ich das handhaben soll. Ich will keinesfalls hinterher selbst die 600-700 Euro zahlen oder 300, weil die gegnerische Versicherung der Meinung ist, dass sie nur den Zeitwert zu zahlen hat.

Was könnt ihr mir raten?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:
weil die gegnerische Versicherung der Meinung ist, dass sie nur den Zeitwert zu zahlen hat.

Naja, der Gesetzgeber ist auch dieser Meinung (§ 249 BGB). Nennt sich 'Abzug Alt-für-Neu'.

Wenn das Auto bei einen Unfall Totalschaden erleidet bakommt man auch nur den Zeitwert und nicht den Preis für einen A4 Baujahr 2010.



quote:
die gegnerische Versicherung dann rumgezickt hat und letztlich der Geschädigte zumindest auf Teilen der Rechnung hängen geblieben ist, da die Werkstatt dann wieder das Geld vom Kunden haben will.

Zahlt die Versicherung nicht, zahlt man erstmal die Differenz und muss es von der Versicherung einklagen.


Andersherum muss man sich ohne die Forderungsabtretung komplett mit der Versicherung herumschlagen.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#2
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

quote:
Er sagte dann, es gäbe 2 Möglichkeiten. Zum einen die bessere, dass das ganze über meine KFZ-Teilkasko läuft und die dann die Haftpflicht in Regress nehmen.
Guter Tip. Wo ist das Problem, warum willst du das nicht so machen?

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" Ich hab keine Ahnung, aber davon eine Menge :) "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12305.03.2010 09:32:17
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 14x hilfreich)

keine ahnung....ich kenn mich da nicht aus.
Will nur nicht, dass mir hinterher irgendein Nachteil entsteht.

Deswegen suche ich ja Rat.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

Natürlich kannst du dir das Geld von der TK holen und zwar ohne Abzug nfa. Ob die das Geld dann komplett oder nur anteilig zurück bekommen kann die ****egal sein.

Solltest du eine SB haben musst du die natürlich separat beim gegnerischen Versicherer geltend machen, da können aber keine Abzüge vorgenommen werden.

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" Ich hab keine Ahnung, aber davon eine Menge :) "

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#5
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Letztlich ist es egal wie Sie den Schaden regulieren.

Hat die Haftpflichtversicherung die volle Haftung dem Grunde nach anerkannt? Dann können Sie ohne Kostenrisiko einen Anwalt beauftragen.

Einen Abzug neu für alt halte ich nicht für gerechtfertigt, außer die vorhandene Scheibe wäre vor der Beschädigung total zerkratzt gewesen.





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" "

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#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

1. Ich würde vor allen Dingen empfehlen, einen Anwalt die Arbeit machen zu lassen. Die Kosten für einen Anwalt gehören völlig eindeutig zum erstattungsfähigen Schaden.

2. Die eigene Versicherung würde ich raus lassen, die hat damit nichts zu tun.

3. Wenn die gegnerische Haftpflicht den Schaden prüfen will, dann sollte die versicherung darauf hingewiesen werden, dass dies zwar ihr gutes Recht sei, du aber für diese Zeit Nutzungsausfall oder einen Mietwagen geltend machen wirst. Auch dies muss die Versicherung bezahlen.

4. Der Abzug neu-für-alt ist Unsinn. Der Sachbearbeiter bezieht sich offensichtlich auf die übliche Schadensabwicklung und hat aber offenkundig keine Ahnung vom Schadensersatz bei Fahrzeugen. Hier gibt es keinen Abzug Neu-für-alt. Oder hast du schon mal gehört, dass man nach einem Verkehrsunfall einen Teil der neuen Teile selbst bezahlen muss?? Die Haftpflichtversicherung sollte vielleicht mal in Ihrer KFZ-Abteilung nachfragen. Die ganze Sache wird wie ein ganz normaler Verkehrsunfall behandelt. Und dort gibt es deswegen keinen Abzug neu-für-alt, weil man ja kein neues Auto bekommt, sondern es sich lediglich um eine Reparatur des gleichen Autos handelt.

Leider kommt es regelmäßig vor, dass Sachbearbeiter von Haftpflichtversicherung nicht den Unterschied zwischen einer KFZ-Schadensabwicklung kennen und der üblichen Schadensabwicklung, den sie sonst so machen.

Zusammenfassend empfehle ich dringend einen Anwalt. Denn erstens kostet der nichts, weil er zum erstattungsfähigen Schaden gehört, zweitens ist der auch dringend geboten, wenn der sachbearbeiter der Versicherung offensichtlich keine Ahnung hat und drittens ist das auch für dich das bequemste.



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"justice"

-- Editiert am 11.01.2010 12:50

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12313.01.2010 14:09:59
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 33x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

@ Fragesteller: Ich bleibe nachdrücklich bei dem, was ich gesagt habe. Ich empfehle Dir, einen Anwalt aufzusuchen und diesen die Abwicklung der Angelegenheit machen zu lassen. Die Kosten hierfür gehören zum erstattungsfähigen Schaden. Ich möchte allerdings nicht mit den anderen leuten hier wild rumdiskutieren. Deshalb äußere ich mich mehr weiter.



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"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12313.01.2010 14:09:59
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 33x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

Danke für die Blumen ;)

Sicher kann er einen Anwalt aufsuchen und vor allem deren Rechtsanwalt , ganz wichtig :)

Ich habe nie etwas anderes geschrieben. Ich habe nur geschrieben, dass er auch die eigene TK in Anspruch nehmen kann.

Persönlich bin ich nur der Meinung, dass hier unnötig Kosten produziert werden aber wen interessierts...

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" Ich hab keine Ahnung, aber davon eine Menge :) "

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