Raub ja oder nein ???

5. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Violetta189
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)
Raub ja oder nein ???

Hallo wie ihr seht bin ich neu hier,


folgendes Problem beschäftigt mich als betroffene person

A war mit B zusammen vor ca.2 Jahren in griechenland um eine Arbeit aufzunehmen.
Leider klappte das mit dem job nicht. Nun hatten A und B nur noch die Möglichkeit wieder nach hause zu fahren was ein hoher finanzieller Aufwand gewesen wäre.
Durch Zufall lernten beide in einem restaurant C kennen,eine deutsche die in Griechenland ein haus besitzt. Man kam zwanglos ins Gespräch und entdeckte dass man gemeinsame bekannte in deutschland hatte.C gab nach einer Weile der Gespräche an das problem von A und B zu verstehen und lud beide zu sich ins haus ein,was am nächsten Tag dann auch gemacht wurde.Dort holte C einen großen Alukoffer der mit tausenden Ringen und Ketten usw. aus Silber gefüllt war.C sagte dass für sie das Zeug wertlos sei und sie es einschmelzen lassen würde.Daher gebe sie es als geschenk an A und B.Beide sollten versuchen in griechenland das zeug an den Mann zu bringen.C würden die Umsätze nicht interessieren und A und B müßten in keiner Form Rechenschaft ablegen.C wolle nur helfen und da wir gemeinsame bekannte hatten war das für sie kein Problem.
A und B verstanden das zwar alles nicht so richtig,aber gedenk ihrer Situation nahmen sie das geschenk und fuhren wieder in ihre Unterkunft.
Am nächsten tag begannen A und B den Schmuck auf der Strasse zu verkaufen.In den ersten 3 tagen verkauften sie ungefähr für 150,- Euro.
Am 4.Tag rief C an und fragte überraschend nach dem start der Verkäufe.A antwortete dass es gut liefe und dankbar sei.C fragte auf einmal nach den Umsätzen.Als A dann sagte dass 150 Euro reingekommen waren,meinte C dass sie nun A und B wohl 50 % abnehmen müsse.Wie gesagt A und B waren dankbar und fuhren deshalb wieder zu C und übergaben 75 Euro.
In den folgenden zwei Wochen gaben A und B immer 50 % an C ab.
C musste nun überraschend nach deutschland.Es wurden Adressen und telefonnummern getauscht.Ein vertrag über die angeblich geschenkten Sachen wurde nie gemacht und A und B waren immer mit C allein.
Als A und B dann allein dort waren und C in deutschland,wurden immer 50 % der Erlöse gespart um sie dann in deutschland an C zu übergeben.
A und B waren dann noch ca.zwei Monate in griechenland und verkauften dort insgesamt noch für 3000 Euro.Also 1500 für C.
Als A und B wieder in deutschland waren,haben sie sich sofort bei C gemeldet und wollten die Bankverbindung zwecks Überweisung. C meinte das eilt nicht wir können uns Zeit lassen.Nur wenn noch Schmuck übrig wäre sollten A und B den Schmuck an C schicken.Das wurde getan.
Dann tat sich Monate lang nichts.Erst im September 2009 bekamen A und B von C eine SMS mit der Anfrage wo das geld bliebe.Jetzt waren A und B schlimm dran,denn beide hatten einen Hundesalon in Deutschland eröffnet und das geld investiert. Beide baten C noch zwei drei Monate zu warten dann wäre geld da.
Von da an war Funkstille.
Am 4.1.2010, B war allein im Hundesalon,da tauchte C mit D auf machten B total verbal nieder,hielten sie fest und entwendeten eine hochwertige Schermaschine mit Scherkopf.Darauhin flüchteten sie nicht ohne die Drohung noch >schlägertrupps zu schicken aus dem hundesalon.
A und B haben nun nach veränderung der sachlage sofort Anzeige erstattet.Weiterhin tragen sich A und B mit dem gedanken einen Anwalt zu konsultieren um als Nebenkläger zu fungieren.Beide sind der Meinung dass diese Art der selbstjustiz nicht vertretbar sei.
Was können A und B tun.Haben sie was falsch gemacht?
Über ehrliche Antworten ären beide sehr dankbar.
Ach so,sollte es ein Strafverfahren geben,können A und B als Nebenkläger Prozesskostenhilfe für den Anwalt und so erhalten?

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-- Editiert am 05.01.2010 16:12

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

quote:
Was können A und B tun.Haben sie was falsch gemacht?


Oh ja. Die freundliche Aussage "das eilt nicht" SEHR wörtlich genommen und dann Geld ausgegeben, das ihnen nicht gehörte.
Ein Strafverfahren dürfte es bereits geben, wenn aufgrund des Vorfalles Anzeige erstattet wurde, da es sich hier vermutlich tatsächlich um einen Raub handelt. Es wird Ihnen aber nichts bringen, in dem Verfahren als Nebenkläger aufzutreten. Es ist kaum davon auszugehen, daß Sie dadurch irgendwelche Vorteile erlangen könnten. Auch ein Grund, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, sehe ich hier nicht. Die Bestrafung von C und D übernimmt ja bereits ggf. die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#2
 Von 
Violetta189
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo und danke für die Antwort,

leider versteht man den ersten Satz der Antwort nicht.
Was ist mit " Oh ja " gemeint?
Weiterhin,"Geld ausgegeben was A und B nicht gehörte",hm...
In dem Beitrag wurde ausdrücklich klargelegt,daßß es sich um ein Geschenk handelte.
Ich verstehe das auf Deutsch dann so.
Wenn ich zu Weihnachten ein Geschenk bekomme,dann wäre ich gut beraten mir vom Schenker eine Bestätigung in schriftlicher Form geben zu lassen um notfalls beweisen zu können,dass es sich tatsächlich um ein Geschenk handelt.Es könnte ja passieren,dass der Schenker,nach geraumer Zeit behauptet dass er nichts geschenkt hat.
Auch ist es fast so dass A und B sich jetzt schämen sollten und ein schlechtes Gewissen haben sollen.Das verstehe ich nicht ganz.
Es ist etwas verschenkt worden und allein der Umstand sollte zählen.A und B wollen doch nicht unbedingt etwas haben was ihnen angeblich nicht gehört aber man muss doch irgendwie von seitens C nicht versuchen die Tatsachen zu verfälschen. Zumal A und B in ehrlicher Absicht und auch in voller Dankbarkeit die Umsätze nach Meinungsänderung von C teilen wollten und teilweise auch geteilt haben.
Besuch beim Anwalt sinnlos?
Was ist wenn C jetzt nach fast 1,5 Jahren in schriftlicher Form Ansprüche auf die Zahlung stellt und es zu einem zivilrechtlichen Verfahren kommt? Was ist wenn C jetzt nach fast 1,5 Jahren eine Betrugsanzeige oder dergleichen anstrebt? Was ist wenn C und D behaupten niemals am 4.1.2010 in den geschäftsräumen von A und B gewesen zu sein und den Raub durchgeführt haben? Dann gibt es wohl noch eine Anzeige wegen Vortäuschung einer Straftat? Wie gesagt B war allein als es passierte. Die Zahlungsbereitschaft von A und B ist nach wie vor da, nur ging es im Moment nicht und da sind A und B auch nicht die Einzigsten. Zumal man immer im Hinterkopf behalten müßte, dass es sich ursprünglich um ein Geschenk handelte. Wenn A und B bei Übergabe des Geschenkes in griechenland gewußt hätten wie das alles mal kommt, so hätten sie sich nie darauf eingelassen.
Es geht hier nicht darum dass notorische Betrüger nun nach einem Weg suchen aus ihrer Lage rauszukommen nein im Gegenteil beide haben dieses Forum genutzt um zu erfahren wie sie sich eventuell verhalten könnten.
Vielleicht findet sich ja doch noch jemand,der mehr zu dieser Problematik sagen kann.

Vielen Dank vorerst

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#3
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Sie würfeln da einiges durcheinander...
Sie schrieben:

quote:
In den folgenden zwei Wochen gaben A und B immer 50 % an C ab...Als A und B wieder in deutschland waren,haben sie sich sofort bei C gemeldet und wollten die Bankverbindung zwecks Überweisung.

Das klingt alles sehr nach einem stillschweigend akzeptierten Auftrag an A und B, den Schmuck gegen Gewinnbeteiligung der C zu verkaufen. Daß es am Anfang anders aussah oder anders gemeint war, spielt aus meiner Sicht hier keine Rolle mehr. Vielmehr dürfte C auch rechtlich gesehen einen Anspruch auf die Vereinbarte Gewinnbeteiligung haben. Diesen könnte C dann auch entsprechend zivilrechtlich durchsetzen.
Das andere ist ein konkreter Vorfall, bei dem der Tatbestand des Raubes verwirklicht sein könnte. Sie schrieben:
quote:
A und B haben nun nach veränderung der sachlage sofort Anzeige erstattet.

Ich gehe deshalb davon aus, daß es hier bereits ein Ermittlungsverfahren bei der Polizei wegen des Vorfalls gibt. Was dann dabei rauskommt und ob ggf. am Ende noch der Tatvorwurf gegen B wegen falscher Verdächtigung (eher unwahrscheinlich) dabei rauskommt, wird hier niemand vorhersehen können. Aber selbst, wenn C und D hier einen Raub begangen hätten, ändert dies nichts an der Tatsache, daß C den zivilrechtlichen Anspruch auf das Geld hat.
Und da
quote:
.Jetzt waren A und B schlimm dran,denn beide hatten einen Hundesalon in Deutschland eröffnet und das geld investiert.

das Geld ausgegeben wurde, können A und B wohl zunächst nichts anderes tun, als C um Stundung oder Ratenzahlung zu bitten. Bei dem von Ihnen geschilderten Sachstand ist es aber weder besonders sinnvoll, einen Rechtsanwalt zu konsultieren noch im Rahmen des Strafverfahrens irgendwelche Aktionen zu starten.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#4
 Von 
Violetta189
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich muß mich nochmals mit diesem Thema melden.
A und B haben nach langen Anfragen und Überlegungen vorerst ein Einschreiben mit Rückschein an C und D geschickt und die Herausgabe der Maschine mit Terminsetzung von C und D gefordert.(mit Hinweis auf die Vorgänge beim Raub)
Anzeige bei der Polizei unter anderen wegen Raubes läuft ja bekanntlich.

Nun hatte A und B heute folgenden Brief ohne Einschreiben und Rückschein von C erhalten.(nachfolgend der komplette Brief)

Hallo .........

Da soll noch mal einer die Welt verstehen. Wir dachten heute aus allen Wolken zu fallen,als Euer Schreiben ankam.Wie sollen wir denn das verstehen" gewaltsame Wegnahme,Raub?"Das schlägt ja wohl dem Fass den Boden aus.
Immerhin schuldet ihr uns seit 2008 mehr als 500,- Euro sowie den Marktstand und das Ladegerät.Dann bestellt ihr uns endlich am 4.01.2010 in euren Laden um die Aussenstände zu klären.Und wieder wieder einmal warst du trotz Abmachung nicht anwesend.Deine .....( A) bot uns auf eigenen Wunsch die Maschine an.Sie sagte noch ihr seid mal wieder nicht flüssig aber wir könnten doch so eine Maschine bestimmt für unsere Hunde gebrauchen,ihr hättet ja genug solcher Maschinen.So sind wir dann mit der Vereinbarung verblieben, dass wir die Maschine bekommen und sobald ihr zahlungsfähig seid und unsere Sachen wieder findet würden wir dann wieder tauschen.
Und jetzt kommt so eine Anschuldigung.Nachdem wir sowieso schon ziemlich sauer sind,dass ihr eure Schulden nicht begleicht,werden wir euch wohl noch wegen Verleumdung anzeigen müssen.Es sei denn ihr seid endlich bereit zu zahlen.Ihr seid ja mehr als link und wir sind heilfroh dass es viele Zeugen gibt die eure Schuld bestätigen.
Soviel dazu.Wenn ihr keine Lust habt auf weitere gerichtliche Schritte,dann begleicht einfach eure Schulden,dann schicken wir euch auch das gerät zurück.Obwohl .....( A) es uns sozusagen geschenkt hat.

MFG ( C )

Jetzt nochmal meine Fragen,wobei ich immer bemüht bin mich in die Lage der Ermittler und auch des Richters zu versetzen.


A und B sind der Meinung das C und D jetzt Angst haben.Jetzt haben die ja zugegeben dass sie die Maschine haben.A und B haben seit 2,5 Monaten den Hundesalon und brauchen die Maschine zum täglichen arbeiten.Andere Maschinen sind nicht vorhanden. Da geben A und B die Maschine freiwillig als Pfand? Kommen die damit durch? Und was ist mit der Verleumdung?

MFG


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#5
 Von 
Violetta189
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

Jetzt ist wahrscheinlich mein Beitrag nicht so interessant oder? Gerade jetzt wo der Brief von den Räubern kam hätte man schon gern gewußt wie man reagieren sollte.

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#6
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Bewährungshelfer hatte doch schon eine sinnvolle Antwort geschrieben. Gelesen?

Da steht drin

quote:
Aber selbst, wenn C und D hier einen Raub begangen hätten, ändert dies nichts an der Tatsache, daß C den zivilrechtlichen Anspruch auf das Geld hat.


das heißt auf Deutsch: zahlen,

Dann gibts auch die Maschine wieder.


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"gruß azrael"

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#7
 Von 
Violetta189
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

Leute Leute,wer was genau geschrieben hat,da streiten sich die Götter.Das heißt auf deutsch im Klartext,nur die bloße Annahme,dass ich glaube von dem anderen was zu bekommen,reicht um dort hinzugehen und ihm unter Androhung von Gewalt was wegzunehmen.
Ich glaubte bisher dass es sich hierbei um zwei versciedene Sachen handelt.Einmal ein eventueller zivilrechtlicher Anspruch und zweitens auf der anderen Seite ein Straftatbestand.

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