Raufaser-Tapeten

11. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
go325129-54
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Raufaser-Tapeten

Hallo,

ich werde Ende Januar ausziehen und habe die Wohnung vor genau zwei Jahren nach unserem Geschmack renoviert. Dh. Vliestapeten mit Muster usw. und auch individuell Gestrichen.
Vier Jahre zuvor habe ich die Wohnung in nicht renovierten Zustand übernommen, die aber akzeptabel und auch nicht unbedingt renovierungsbedürftig war. Teilweise waren an einigen Stellen sogar nur weiß nachgestrichen.
Im Vertrag steht bei Verlassen soll die Wohnung so abgegeben werden wie übernommen wurde.

Meine Vermieterin hat mich aber vor kurzem mich darauf hingewiesen, dass ich bei Verlassen die Wohnung wieder umtapezieren auf weiße Raufasertapeten und das in allen Zimmern und das das so Mietvertrag geregelt wäre, wie oben beschrieben.

Muss ich nun wirklich wieder neu tapezieren auf Ihre Wunschtapeten??

Danke im Voraus.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38477 Beiträge, 14011x hilfreich)

Sinn dieser Vereinbarungen ist es doch, einem Mieter eine neutral hergerichtete Wohnung anzubieten. Und darunter fallen mit Sicherheit nicht Vliestapeten und farbige Wände. So ist offensichtlich auch der Vertrag zu interpretieren.

wirdwerden

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#2
 Von 
go325129-54
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie ist das denn rechtlich gesehen? Ist sowas zulässig?
Da die Beschreibung im Vertrag eigentlich eher schwammig ist und nichts explizit drin steht.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38477 Beiträge, 14011x hilfreich)

Was ist denn da schwammig. Ist doch sehr konkret. Der Urzustand ist wieder herzustellen.

wirdwerden

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#4
 Von 
go325129-54
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja, so krass wird das wohl nicht sein, oder!? Gibt es dafür irgendwo Gesetzesbelege? Ich meine gehört zu haben, dass der Mieter bei Auszug nur in seltensten Fällen renovieren muss.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38477 Beiträge, 14011x hilfreich)

Das kommt auf den Vertrag an. Und in Deinem Vertrag ist klar geregelt, wie zu hinterlassen ist, nicht unbedingt, wie zu renovieren ist. Und so mußt Du eben hinterlassen.

wirdwerden

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120324 Beiträge, 39872x hilfreich)

quote:
Ich meine gehört zu haben, dass der Mieter bei Auszug nur in seltensten Fällen renovieren muss.

Ich meine gehört zu haben von so einen Typender Ende Dezember immer durch den Schornstein kommt ...

Du sollst nicht renovieren.
Du sollst den Ursprungszustand wiederherstellen. Das bedeutet alle von dir gemachtne Änderungen beseititgen.



quote:
Muss ich nun wirklich wieder neu tapezieren auf Ihre Wunschtapeten??

Dazu müsste man ja zumindest mal die genaue vertragliche Vereinbarung kennen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#7
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Ich finde, wenn im Mietvertrag oder wenigstens im Übergabeprotokoll dokumentiert ist, dass die Wohnung unrenoviert übernommen wurde, kann keine Endrenovierung verlangt werden. Üblich ist es, unrenovierte Wohnungen auch wieder unrenoviert/besenrein zurückzugeben.
Andere Vereinbarung im MV könnten als für den Mieter unangemessene Benachteiligung ausgelegt werden.

Wie sollte der Mieter den unrenovierten Ausgangszustand wieder herstellen?


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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#9
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

In dem er alle Beschädigungen entfernt !
Farben und Vliestapeten weg, fertig !

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38477 Beiträge, 14011x hilfreich)

Die Frage ist doch gar nicht, ob eine Renovierungsklausel wirksam ist. Es geht doch nur um Wiederherstellung des Urzustandes. Und dazu gehören nun mal Venyltapeten und farbige Ausgestaltungen nicht.

wirdwerden

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#11
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4246 Beiträge, 2421x hilfreich)

Es sind aber Vlies- und keine Vinyltapeten.
Mit dem PVC hätte ich ja auch meine Probleme, aber die Vleistapeten kann man im allgemeinen gut überstreichen.

Erst mal wäre es doch wichtig zu wissen, ob hier eine echte Individualvereinbarung vorliegt. Wenn nicht, dann genügen normale Tapeten in neutraler Farbgestaltung, z.B. patellfarbige Vliestapeten. Wenn ja, dann hat der TE das von Anfang an so verhandelt und gewusst, worauf er sich einlässt. Da wäre die Frage hier doch überraschend...

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