Vielleicht ist das eine seltsame Frage, und ich bin auch nicht sicher, ob sie hier richtig ist:
Darf ich als Gewerbetreibender meine Erzeugnisse gegen Rechnung abgeben, aber in einer Nebenabrede vereinbaren, dass nicht bezahlt werden muss?
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Rechnung schreiben, die nicht bezahlt werden muss
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Was soll der Sinn sein? Dem Empfänger Vorsteuerabzug zu ermöglichen? Da kann je nach Fall schnell die Beihilfe zu einer Steuerstraftat draus werden.
Es zwingt Sie natürlich keiner, Ihre Rechnung beizutreiben. Explizit, am Besten noch schriftlich, vereinbaren würde ich das nicht.
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Vielen Dank für die rasche Antwort. Soweit ich das verstanden habe, verkauft dieser Betrieb seine Erzeugnisse zum Selbstkostenpreis - ist also reines Hobby. Um zumindest offiziell keinen Verlust zu machen, wird bei etwaigen Geschenken auch eine Rechnung über die Höhe des Selbstkostenpreises beigelegt, mit der Ansage, diese nicht bezahlen zu müssen. Was das für einen Sinn machen soll, ist mir auch nicht ganz ersichtlich.
Ich frage mich nur, ob das juristisch einwandfrei ist.
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-- Editiert IreneBill am 03.01.2014 23:09
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Hallo,
quote:Erstens, was soll das überhaupt? Wer stört sich denn daran, dass Verluste gemacht werden?
Um zumindest offiziell keinen Verlust zu machen
(wenn es Banken, Investoren, das Finanzamt, der Zoll etc. sind, dann könnte das allerdings schon Betrug sein)
Und zweitens klappt das am Ende sowieso nicht, irgendwann muss die - offene - Rechnung ausgebucht werden, und dann wird der Verlust sichtbar.
Stefan
Ausbuchen ist aber nur erforderlich, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird. Wenn eine Ermittlung nach § 4 Abs. 3 erfolgt, dann wird die ausbleibende Zahlung nicht erfasst.
quote:
Da kann je nach Fall schnell die Beihilfe zu einer Steuerstraftat draus werden.
Eben, und im übrigen haftet der Rechnungsaussteller dann auch noch für die zu unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer.
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