Rechte des Mieters beim Eindringen in die Wohnung

20. Februar 2002 Thema abonnieren
 Von 
woo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechte des Mieters beim Eindringen in die Wohnung

Hallo,

ich beschäftige mich seit einiger Zeit mit der Frage ob es dem Mieter einach so erlaubt ist in die Wohnung die ich bewohne ohne Vorwarnung mit seinem Schlüssel einzudringen. Teilweise sogar wenn ich nicht da bin (er hatte das licht angelassen).

Das ist mir nun schon mehrere male passiert, das mein Vermieter einfach vor meiner Nase stand, als ich zur wohnzimmertür raus wollte.

Gibt es da keine Verletzung irgendeines Rechts oder einer Bestimmgung?? Wenn ja welche?

Ich danke im Voraus für jede Antwort.

Gruß
H.Wolf

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo!
Auch wenn im ersten Satz etwas von MIeter steht, meinen Sie sicherlich, ob der Vermieter in die Wohnung des Mieters darf.
Die Antwort ist ein klares NEIN. Der Vermieter hat nichts, aber auch rein gar nichts in ihrer Wohnung verloren. Er muss klingeln und nachfragen wie jeder andere. Das verletzte Recht ist der "Hausfrieden" und Hausfriedensbruch ist strafbar.
Schöne Grüße an ihren Vermieter. Ich würde übrigens einfach das Schloss auswechseln.
~H~

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

dem kommentar von hank gibt es eigentlich nichts hinzuzufügen.

mit dem mietvertrag sind ihnen die nutzungsrechts am objekt übertragen worden, so daß langfristige besuche des vermieters nur nach absprache und vorankündigung möglich sind.
anders verhielte es sich lediglich bei gefahr im verzug (wasserschaden ...).

insofern könnten sie ihm ein hausverbot (eigtl. wohnungsverbot)aussprechen und gegebenenfalls strafantrag wegen hausfriedensbruchs stellen.

mit freundlichen grüßen

scharnhorst
rechtsanwalt

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