Hallo,
Rechtsanwälte machen sicherlich auch mal Fehler wie andere Arbeitnehmer.
Wissen Sie, wie oft bzw. wie heftig die Fehler sein dürfen bis die Versicherung der Anwälte dies nicht mehr übernehmen will (im Schnitt oder irgendwelche Beispiele oder Vorstellungsrahmen).
Rechtsanwälte und Ihre Versicherung
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Mindestversicherungssumme je Schadensfall sind 250.000 EUR / vierfach maximiert. Diese Summe kann natürlich erhöht werden, je nach Bedarf. Wenn der Einzelschaden oder eine Fülle an Schäden die Versicherungssumme (im o.g. Beispiel 1 Mio p.a.) übersteigt, hat man als Anwalt ein Problem. Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sind im Regelfall nicht versichert.
-- Editiert am 11.01.2018 23:10
Das beantwortet überhaupt nicht die Frage?!
Jede Versicherung hat ihre eigenen Richtlinien - und ist meistens stark abhängig von der gesamten Geschäftsbeziehung.
Meistens wird entschieden anhand
der Schadenquote (Verhältnis zw. Beitrag und Schadenzahlungen)
im Hinblick auf die letzten 5 Jahre
Gesamtbeiträge des Kunden, usw...
In der Regel gehen Vertragsverhandlungen los, wenn die Schadenquote ca 80% erreicht. Dann gehts erstmal um Zuschläge, Selbstbeteiligungen, usw..
So lange der Vertrag aber läuft, hat die Leistungspflicht wenig mit dem "Wollen" der Versicherung zu tun.
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