Rechtsanwälte und Ihre Versicherung

11. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
cass
Status:
Schüler
(436 Beiträge, 54x hilfreich)
Rechtsanwälte und Ihre Versicherung

Hallo,
Rechtsanwälte machen sicherlich auch mal Fehler wie andere Arbeitnehmer.
Wissen Sie, wie oft bzw. wie heftig die Fehler sein dürfen bis die Versicherung der Anwälte dies nicht mehr übernehmen will (im Schnitt oder irgendwelche Beispiele oder Vorstellungsrahmen).

Probleme mit der Versicherung?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Mindestversicherungssumme je Schadensfall sind 250.000 EUR / vierfach maximiert. Diese Summe kann natürlich erhöht werden, je nach Bedarf. Wenn der Einzelschaden oder eine Fülle an Schäden die Versicherungssumme (im o.g. Beispiel 1 Mio p.a.) übersteigt, hat man als Anwalt ein Problem. Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sind im Regelfall nicht versichert.

-- Editiert am 11.01.2018 23:10

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#2
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Das beantwortet überhaupt nicht die Frage?!

Jede Versicherung hat ihre eigenen Richtlinien - und ist meistens stark abhängig von der gesamten Geschäftsbeziehung.

Meistens wird entschieden anhand
der Schadenquote (Verhältnis zw. Beitrag und Schadenzahlungen)
im Hinblick auf die letzten 5 Jahre
Gesamtbeiträge des Kunden, usw...

In der Regel gehen Vertragsverhandlungen los, wenn die Schadenquote ca 80% erreicht. Dann gehts erstmal um Zuschläge, Selbstbeteiligungen, usw..
So lange der Vertrag aber läuft, hat die Leistungspflicht wenig mit dem "Wollen" der Versicherung zu tun.

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