Kanzlei für Bildungs- und Sozialrecht
BILDUNGSRECHT: Kita-Recht - Schulrecht - Hochschulrecht - Hochschulzulassungrecht (Studienplatzklage) - Prüfungsrecht - Referendarrecht (Juristischer und Pädagogischer Vorbereitungsdienst)
SOZIALRECHT: Sozialversicherungsrecht - Recht der Arbeitsförderung - Krankenversicherungsrecht - Behindertenrecht - Fürsorgerecht - Teilhaberecht -Versorgungsrecht
Zur Kanzlei:
Mit der Kanzlei BORSBACH & HERZ (vormals BOBACH, BORSBACH & HERZ) steht Ihnen ein erfahrenes Team von Anwälten zur Verfügung. Unsere Kanzlei hat sich im mitteldeutschen Raum seit 15 Jahren etabliert und ist darüber hinaus bundesweit im Bildungsrecht tätig. Dabei können Sie auf einen Punkt besonders vertrauen: unsere Hartnäckigkeit. Lassen Sie uns es so formulieren: Auch wir sind nicht selten überrascht darüber, wie man aus einem scheinbar aussichtslosen Fall noch einen Erfolg für den Mandanten erzielt. Unsere Kanzlei ist barrierefrei. Ebenso bieten wir eine telefonische Erstberatung bundesweit an.
Mündlicher Bescheid über Verweigerung von Förderung - kann man Widerspruch erheben?
Arbeitsrecht
| 28.04.2005 | PLZ 04 3322 Aufrufe | ***
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich heute mit einen Problem an Sie.
Meine Freundin ist seit Mai 2004 arbeitslos und seit diesem Zeitpunkt ...
Hochschulrecht
Studienplatzklage, Hochschulzulassung, Prüfungen, Quereinstieg, Exmatrikulation, BAföG ...
Schulrecht
Schulwahl, Schullaufbahn, Zürückstellung, Zeugnis, Versetzung, Sonderbeschulung, LRS & Dyskalkulie ...
Prüfungsrecht - Prüfungsanfechtung
Prüfungsanfechtung: Abitur, Diplom, Staatsexamen, Bachelor, Master, Promotion, Habilitation u.a. ...