Hallo,
ich habe letztes Jahr ein Kündigungsschreiben an meine Rechtschutzversicherung geschickt.
"... hiermit kündige ich meinen Versicherungsvertrag.... zu sofort oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt..."
Letztes Jahr (2008) erhielt ich die Antwort das es zu diesem Jahr nicht mehr möglich sei zu kündigen, da die Kündigungsfrist abgelaufen war.
Muss ich jetzt nocheinmal ein Schreiben aufsetzen oder gilt die Kündigung dann für dieses Jahr, da ich geschrieben hatte zu sofort oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt?
Rechtschutzversicherung gekündigt, richtig?
6. Januar 2009
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Frage vom 6. Januar 2009 | 12:10
Von
Status: Schüler (295 Beiträge, 55x hilfreich)
Rechtschutzversicherung gekündigt, richtig?
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 6. Januar 2009 | 16:31
Von
Status: Student (2628 Beiträge, 677x hilfreich)
Hallo,
eigentlich hätten Sie dir darauf die Kündigung bestätigen müssen, zumindest zum möglichen Zeitpunkt.
Um Konflikten aus dem Wege zu gehen solltest du besser nochmal die Kündigung aussprechen.
Gruß
Und jetzt?
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