Rechtsgültige Kündigung in der Probezeit?

3. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Tinki
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtsgültige Kündigung in der Probezeit?

Hallo,
ich bräuchte einen Rat zu folgendem Fall: ein Arbeitgeber hat eine Arbeitnehmerin eingestellt, die ihre Arbeit zuverlässig und gut macht (selbst nach seinen eigenen Worten) und eine Probezeit mit ihr vereinbart (sechs Monate, glaube ich). Nun ruft er - noch während der Probezeit - die AN eines Tages zu sich, sagt ihr, ihm wäre zu Ohren gekommen, dass sie "etwas" über ihn/den Betrieb gesagt hätte und teilt ihr mit, dass sie besser gehen würde - dies sei ihr letzter Arbeitstag.
Kann der AG das machen? Muß er nicht 1. schriftlich kündigen und 2. eine Frist von 2 Wochen einhalten? Und kann die AN ihn dazu bringen, ihr den genauen Grund für die Kündigung mitzuteilen? Besagte AN ist nämlich völlig verunsichert, weiß nicht, was sie gesagt haben soll und hatte auch keine Chance, sich dazu zu äußern...
Wäre toll, wenn jemand Rat weiß!
Beste Grüße
Tinki

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

1. Kündigung muß schriftlich erfolgen
2. Kündigungsfrist ist einzuhalten (evtl. nennt ein TV eine kürzere Kündigungsfrist)
3. sofern ein BR besteht ist der zu beteiligen.

Einen Grund muß der AG nicht nennen, Vielleicht noch einmal das Gespräch suchen um den Sachverhalt zu klären.

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#2
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

event. ist auch eine außerordentliche, fristlose Kündigung aus wichtigem Grund möglich.

Die muss aber auch schriftlich erfolgen. Außerdem muss da ein wichtiger Grund angegeben werden (z.B. Diebstahl), der auch wahr sein muss.

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#3
 Von 
Tinki
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, vielen Dank erstmal.
Zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung hab ich auch noch eine Frage: Was außer Diebstahl gilt als wichtiger Grund? Zählen eventuell geschäftsschädigende Äußerungen auch dazu? Und wer legt fest, ob eine Aussage nun geschäftschädigend oder sonstwas war?
Beste Grüße
Tinki

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#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Zählen eventuell geschäftsschädigende Äußerungen auch dazu?


Hallo Tinki, ja durchaus.

quote:
Und wer legt fest, ob eine Aussage nun geschäftschädigend oder sonstwas war?


Das ist nicht so pauschal zu beantworten. Kommt auf die Situation an und den Hintergrund. Es entsteht ja nicht immer ein genau messbarer Schaden, aber ein Imageverlust der Firma z.B. kann bei ner kleinen Firma verheerende Folgen haben und da ist entweder eine Abmahnung oder im Extremfall eine fristlose Kündigung möglich.

Die Sachlage sollte aber schon geklärt werden. Und bei einer fristlosen Kündigung (insofern sie dann mal schriftlich erfolgt) ist der andere Vertragsteil verpflichtet - auf Verlangen - den Grund schriftlich mitzuteilen.

Wann spielte sich das ganze denn ab?

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#5
 Von 
Tinki
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist erst ein paar Tage her.
In jedem Fall, so wie ich das bisher verstanden habe, muß die Kündigung schriftlich erfolgen, richtig? Und für eine fristlose Kündigung müßte also auch ein Grund genannt werden? Das bedeutet dann ja, dass eine solche Kündigung, wie oben beschrieben, schlicht und ergreifend nicht rechtsgültig ist...
Der AG hat im Übrigen deutlich gemacht, dass er nicht mit der AN sprechen möchte. Also keine Gelegenheit zur Klärung des Sachverhalts. Alles etwas dubios...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Schau dir mal § 623 + 626 BGB an.

Sie sollte auch nachweislich ihre Arbeitskraft anbieten. Wenn der AG mit ihr nicht redet, dann halt schriftlich.

Also ein Brief an den AG
- mit Anbietung der Arbeitskraft
- Forderung einer schriftlichen Kündigung
- Forderung der Nennung des Kündigungsgrundes

Wenn sie keine schriftliche Kündigung hat und auch nichts schriftliches über eine Freistellung bis zum Ende der Kündigung ist sie momentan noch im Arbeitsverhältnis und - so könnte es zumindest ausgelegt werden - fehlt unentschuldigt.

Hier empfiehlt es sich einen Anwalt zu Rate zu ziehen (allein schon deshalb, wenn sie sich nicht sicher ist, wie sie so ein Schreiben an den AG formulieren soll).

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Tinki
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Super, ich werde es weitergeben!
Vielen Dank für die Hilfe
Beste Grüße
Tinki

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