Hallo an alle,
es läuft seit 2 Jahren ein Verbraucherinsolvenzverfahren als Regelinsolvenz (da zu viele Gläubiger). Vom ursprünglich recht hohen Schuldenstand besteht derzeit nur noch ein relativ geringer Betrag (durch Hausverkauf, Verzicht von Gläubigern).
Könnte man jetzt durch eine Sondereinnahme oder durch Geldzahlung eines Angehörigen den offenstehenden Betrag komplett ausgleichen? Würde das Verfahren dann vorzeitig beendet werden oder läuft es trotzdem weiter? Können sich Gläubiger, die auf die Forderung verzichtet haben, dann beschweren? Eine eigentliche Restschuldbefreiung gäbe es dann doch nicht mehr, oder?
Viele Grüße
.natsuko
Regelinsolvenz - Schulden begleichen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wenn du an einzelne Gläubiger bezahlst, ist das Gläubiger benachteiligung für die anderen.
Dann kannst du die WVF vergessen.
Also Finger weg.
Sprich mit deinem Treuhänder/Insoverwalter, was du machen kannst, bitte keine eigenen Sachen machen.
gehört das Haus zur Masse?
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Nach der neueren Rechtssprechung ist es möglich die Restschuldbefreiung bereits im Schlusstermin zu erteilen, wenn sämtliche Insolvenzforderung zu 100 % ausgeglichen werden können aus der Insolvenmasse. Wenn es also möglich ist, z.B. durch Zuwendungen von dritter Seite (Verwandtschaft), einen so hohen Geldbetrag aufzubringen, dass sowohl die Kosten den Insolvenzverfahrens, die angefallenen Masseverbindlichkeiten und die Insolvenzforderungen vollständig gedeckt sind, könnte mithin vorzeitig die RSB erlangt werden.
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