Regelung der 5-Tagewoche

13. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
Gems51168
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Regelung der 5-Tagewoche

Hallo,
ich arbeite in einem Hotel ausschließlich Nachts. Laut Arbeitsvertrag habe ich eine 5 Tagewoche mit 40 Std. Dazu kommt, dass ich einen Schwerbehindertenausweis besitze.

Meiner Meinung nach beginnt meine 5 Tagewoche mit der ersten Nachtschicht nach meinen 2 Freitagen. Und dann quasi 5 Nächte hintereinander.

Nun regelt man meine freien Tage so, nach Gutdünken und betrieblichen Erfordernisse. Das heißt, ich habe Montag und Dienstag frei, starte also Mittwoch in die Nacht. Laut Arbeitsvertrag wäre meine Arbeitswoche dann am Montagmorgen mit Schichtende erledigt. Laut Dienstplan habe ich jedoch in der Folgewoche Samstag und Sonntag frei. Das heißt, meine Arbeitswoche endet nicht am Montagmorgen, sondern man hat einfach die zweite Arbeitswoche ohne dazwischenliegende Freitage angehängt, und ich sollte nun bis Samstagmorgen durcharbeiten. Das sind 10 Nächte am Stück. Und anschließend 2 Tage frei.

Kann das zulässig sein??




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19177 Beiträge, 10324x hilfreich)

Zitat:
Kann das zulässig sein??

Ja.
http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?lid=DE&did=4493

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
Gems51168
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber so umgeht man doch die 5 Tagewoche, da ich da ja gezielt 10 Nächte am Stück arbeiten muss.
Und die Freitage? Stehen mir dann 4 freie Tage zu?

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6068x hilfreich)

Die Woche geht von Montag bis Sonntag.
Preisfrage: Wieviele Tage arbeitest du von Montag bis Sonntag?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19177 Beiträge, 10324x hilfreich)


Ich sehe in der Konstellation
Mo+Di (=2 Tage) frei, dann Mi bis übernächsten Fr (=10 Tage) Arbeit, dann Sa+So (=2 Tage) frei
kein Problem.

In der ersten Woche liegen 5 Arbeitstage (=Mi-So) und 2 freie Tage (Mo+Di).
In der zweiten Woche liegen 5 Arbeitstage (=Mo-Fr) und 2 freie Tage (Sa+So).
Innerhalb von 14 Kalendertagen liegen 10 Arbeitstage und 4 freie Tage.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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