Hallo,
bei einer Reisebuchung online fehlte der Hinweis, dass es sich nicht um einen Direktflug zum Zielort handelte. Diese Information habe ich erst nach langwieriger Recherche telefonisch beim betreffenden Reisebüro herausbekommen. Daraufhin bin ich sofort vom Vertrag zurückgetreten unter Berufung auf § 119 (unvollständige Kenntnis über den Vertragsinhalt). Es folgten massive Drohungen seitens des Reisebüros.
Komme ich ohne einen teuren Anwalt aus der Sache raus?
JF
Reisebuchung online 2
16. März 2002
Thema abonnieren
Frage vom 16. März 2002 | 20:26
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Reisebuchung online 2
Reise mit Hindernissen?
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#1
Antwort vom 4. August 2002 | 21:31
Von
Status: Schüler (171 Beiträge, 56x hilfreich)
NEIN - der "direktflug" ist keine eigenschaft der pauschalreise. manche kunden wollen sogar stornieren, wenn es sich nicht um einen "nonstop" flug handelt.
hat man aber bei der buchung dies nicht ausdrücklich verlangt und auch bestätigt bekommen, was aber KEIN reisebüro und auch kein veranstalter bestätigen kann, hat man keine chance.
gruss
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