Reiserücktritt/ -abbruch, Auslandskrankenversicherung bei Herzerkrankung

22. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
Peach84
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Reiserücktritt/ -abbruch, Auslandskrankenversicherung bei Herzerkrankung

Hallo zusammen,

meine Familie hat dieses Jahr eine USA-Rundreise für Anfang 2016 gebucht. Nun hat mein Vater schon seit vielen Jahren eine Herzkrankheit. Bei der Buchung im Sommer ging es ihm gut, jedoch hatte er vor kurzem seinen 3. Herzinfarkt. Er ist ein sehr sturer Mensch und wird auf den Reiseantritt beharren, obwohl er wirklich daheim bleiben sollte.
Nun ist die Frage, ob es überhaupt Sinn macht, über eine Reiserücktrittsversicherung nachzudenken, falls sich kurz vor der Reise sein Zustand wieder verschlechtern sollte.
Wird sich die Versicherung prinzipiell weigern die Versicherungsleistung zu erbringen, weil mein Vater vorbelastet ist? Auch wenn es ein weiterer akuter Herzinfarkt wäre? Wäre das auch bei einer Versicherung zum Reiseabbruch und bei einer Auslandskrankenversicherung der Fall? Es gibt ja solche Kombipakete, würde da überhaupt etwas davon greifen?

Wäre sehr lieb, wenn mir jemand einen hilfreichen Rat geben könnte.

Viele Grüße



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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Eine Versicherung, die das erbringt, was sie sich wünschen, gibt es nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

Sie sollten die AGB der Versicherer, sowohl der Reiseruecktritts- / Reiseabbruchversicherungen, als auch der Auslandskrankenversicherungen lesen, sollte Sie eine finden, die dieses Risiko abdeckt = sofort abschliessen.

Aber leider wird es so sein, dass Sie keine Versicherung finden werden.......


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#3
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Ein brennendes Haus kann man nicht versichern.

Um einfach beim Haus zu bleiben. Jedes Haus kann brennen. Man kann es jedoch jederzeit versichern, bevor es brennt.

Transferiert auf Ihren Vater heißt das. Im Sommer, hätten Sie Problemlos eine Versicherung bekommen. Denn jeder Arzt hat gesagt, dass er grundsätzlich Reisefähig ist.
Dann hätte es eventuell noch schwierigkeiten mit der Versicherung Anfang 16 gegeben, wenn der Versicherungsfall deutlich früher eingetretten wäre und bei Eintritt festgestanden wäre, dass die Reise nicht statt findet.
Wenn Sie natürlich heute einen Arzt finden, der sagt, aus heutiger Sicht steht einem Flug 16 nichts entgegen, und mit diesem Schreiben zu einer Versicherung gehen, dann kann es sein, dass sie auch heute noch eine Versicherung abschließen können.
Allerdings kann ich Ihnen da nicht all zu große Hoffnung machen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Wenn Sie natürlich heute einen Arzt finden, der sagt, aus heutiger Sicht steht einem Flug 16 nichts entgegen, und mit diesem Schreiben zu einer Versicherung gehen, dann kann es sein, dass sie auch heute noch eine Versicherung abschließen können.


Selbst wenn das klappt --- im Schadensfall wird nicht Versicherung nichts zahlen. Es ist ja wohl aktenkundig, dass da letztens ein Herzinfarkt stattfand.

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#5
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Wieso sind die Antworten so kompliziert oder wischiwaschi?

Kurzum: Vorerkrankrungen sind grundsätzlich nicht mitversichert. Insofern wäre ein aus Fall aufgrund dessen auch nicht versichert. Unabhängig davon versichert eine Versicherung prinzipiell Risiken, die noch nicht eingetroffen sind und nicht geplant sind. Da Sie aber aufgrund der Befürchtung der Vorerkrankung die Versicherung jetzt abschliessen wollen, ist das Vorsatz. Und sollte das die Versicherung beweisen können, wäre das auch problematisch.

Kurzum: ich kann mich nicht versichern, wenn ich weiss, dass ich aufgrund einer bestehenden Krankheit die Reise nicht antreten kann.

P.S.: Das hat übrigens gar nichts mit Reiserecht zu tun, sondern mit Versicherungsrecht. Evt. mal verschieben...

-- Editiert von asd1971 am 30.10.2015 09:11

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