Reklamation Kaufrecht Gewährleistungsrecht

10. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.04.2016 16:50:07
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)
Reklamation Kaufrecht Gewährleistungsrecht


Reklamation Recht Reklamationrechts

Hallo zusammen,

ich habe fragen zu Folgendem Sachverhalt.

Nehmen wir an Käufer K kauf ein T-Shirt für 100,- in Geschäft G.
Das T-Shirt zeigt nach erstmaligem waschen, einen Monat nach dem Kauf drei Löcher
, die vorher dem Käufer nicht aufgefallen wären.

Käufer K geht damit ins Geschäft G, aber der Verkäufer weist die Reklamation zurück und verweist darauf, dass dies nicht beim Kauf so gewesen sein kann.


Wäre hier die richtige vorgehensweise:

SChriftlich einen Zeitraum von 10 Tagen für die Nachbesserung setzen?

Was wäre wenn das Geschäft darauf besteht die Löcher zu nähen,
Käufer K auf ein neues T-Shirt besteht? Bzw. wenn dies nicht verfügbar wäre,
dass Geld zurück?

Muss zweimal ein Zeitraum zur Nachbesserung gegeben werden?

Nach fristlosem Ablauf des Nachbesserungszeitraumes ein gerichtlicher
Mahnbescheid in höhe des Neupreises des T-Shirts?

Ach ja, der Kassenbon fehlt dem Käufer K auch, er kann aber anhand
von EC-Kartenzahlung den Kauf nachweisen.



Danke!



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16537 Beiträge, 9306x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>SChriftlich einen Zeitraum von 10 Tagen für die Nachbesserung setzen? <hr size=1 noshade>

Ja.

quote:<hr size=1 noshade>Was wäre wenn das Geschäft darauf besteht die Löcher zu nähen,
Käufer K auf ein neues T-Shirt besteht? <hr size=1 noshade>

Der Käufer hat die Wahl zwischen Reparatur oder Neulieferung. Es sei denn, die vom Käufer gewünschte Art ist grob unwirtschaftlich (z.B. Neulieferung eines Autos obwohl nur der Aschenbecher defekt ist, da muss man mit der Reparatur des Aschenbechers zufrieden sein).

quote:<hr size=1 noshade>Bzw. wenn dies nicht verfügbar wäre, dass Geld zurück? <hr size=1 noshade>

Für eine Rückabwicklung müsste entweder der Verkäufer einverstanden sein oder die Nacherfüllung 2x fehlgeschlagen sein.

quote:<hr size=1 noshade>Muss zweimal ein Zeitraum zur Nachbesserung gegeben werden? <hr size=1 noshade>

Im Regelfall: Ja

quote:<hr size=1 noshade>Nach fristlosem Ablauf des Nachbesserungszeitraumes ein gerichtlicher
Mahnbescheid in höhe des Neupreises des T-Shirts? <hr size=1 noshade>

Erst 2 Versuche abwarten, dann vom Kaufvertrag zurücktreten und dann erst den Mahnbescheid beantragen.

quote:<hr size=1 noshade>Ach ja, der Kassenbon fehlt dem Käufer K auch, er kann aber anhand
von EC-Kartenzahlung den Kauf nachweisen. <hr size=1 noshade>

Wenn der Verkäufer sich querstellt, wird man beweisen müssen, dass das jetzt mangelhafte T-Shirt genau das ist, was man gekauft hat. Evtl. reicht dann der ec-Kartenbeleg dann doch nicht.



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120254 Beiträge, 39858x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>SChriftlich einen Zeitraum von 10 Tagen für die Nachbesserung setzen? <hr size=1 noshade>

14 Tage nach Datum sollten es sein, das ganze per Einschreiben.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

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