Reparaturbeauftragung in der Garantiezeit

2. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Paula1717
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)
Reparaturbeauftragung in der Garantiezeit

Hallo,
wie ist die Reparatur oder Mangelbehebung bei EWG geregelt, wenn die Garantiezeit noch nicht beendet ist und die zuständige FirmaX aus Urlaubsgründen nicht beauftragt werden kann? Kann man eine weitere Firma beauftragen und das Geld von der FirmaX verlangen?! Die Reparatur/Mangelbehebung kann leider aus Sicherheits- und Gesundheitsgründen nicht warten.


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

quote:
Kann man eine weitere Firma beauftragen und das Geld von der FirmaX verlangen?!


Das ist Vertragsrecht, hat aber sicher nichts damit zu tun, ob der Auftrag nun von einer WEG kam oder nicht.

Wenn eine Reparatur nicht warten kann, muss man sie ausführen lassen.
Dabei ist immer zu beachten, dass man verpflichtet ist, die Kosten zu minimieren, wenn man sie von einem anderen wieder holen will.

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"Heike aus Bochum"

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