Hallo,
wie ist die Reparatur oder Mangelbehebung bei EWG geregelt, wenn die Garantiezeit noch nicht beendet ist und die zuständige FirmaX aus Urlaubsgründen nicht beauftragt werden kann? Kann man eine weitere Firma beauftragen und das Geld von der FirmaX verlangen?! Die Reparatur/Mangelbehebung kann leider aus Sicherheits- und Gesundheitsgründen nicht warten.
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Reparaturbeauftragung in der Garantiezeit
2. Januar 2010
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Frage vom 2. Januar 2010 | 12:29
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 1x hilfreich)
Reparaturbeauftragung in der Garantiezeit
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
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#1
Antwort vom 2. Januar 2010 | 13:28
Von
Status: Student (2145 Beiträge, 1388x hilfreich)
quote:
Kann man eine weitere Firma beauftragen und das Geld von der FirmaX verlangen?!
Das ist Vertragsrecht, hat aber sicher nichts damit zu tun, ob der Auftrag nun von einer WEG kam oder nicht.
Wenn eine Reparatur nicht warten kann, muss man sie ausführen lassen.
Dabei ist immer zu beachten, dass man verpflichtet ist, die Kosten zu minimieren, wenn man sie von einem anderen wieder holen will.
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