unser Insolvenzverwalter drohte uns damit, dass der Gläubiger gegebenenfalls
einen "Restschuldbefreiungsversagungsantrag" stellen kann.
Was versteht man denn darunter und wann ist so etwas möglich?
Restschuldbefreiungsversagungsantrag
8. Januar 2009
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Frage vom 8. Januar 2009 | 13:56
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Restschuldbefreiungsversagungsantrag
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 11. Januar 2009 | 03:33
Von
Status: Beginner (136 Beiträge, 29x hilfreich)
@Conny56
siehe:
http://www.gesetze-im-internet.de/inso/
#2
Antwort vom 11. Januar 2009 | 15:30
Von
Status: Senior-Partner (6301 Beiträge, 2465x hilfreich)
Dann wird man am Ende der Wohlverhaltensphase nicht den Rest die Schulden los, sondern zahlt alles ab.
K.
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