Riss im Display - Gewährleistung

27. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
ChrisM0310
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Riss im Display - Gewährleistung

Hallo,

ich habe, wie schon aus dem Topic zu entnehmen ist, ein Problem mit meinem Handy.

Ich habe mir vor 2 Monaten ein neues Samsung Galaxy S4 gekauft, habe mir dazu eine Schutzhülle gekauft weil mir das Handy doch recht biegsam erschien aufgrund der billigen Verarbeitung (Plastikhülle).

Ich habe das Handy immer in meiner Hosentasche gehabt, es ist mir nie herunter gefallen und auch sonst ist es Äusserlich in exzellentem Zustand.

Nun begab es sich gestern so das ich Zug gefahren bin. In der einen Minute funktioniert das Handy einwandfrei, als ich es ein paar minuten später allerdings erneut aus der Hosentasche gezogen habe ging das Display nich tmehr an und ich bemerkte einen dünnen Riss im inneren Teil des Displays, das Glas selber ist unbeschädigt. Der Riss geht vom Rand aus und ist kaum sichtbar.

Ich kann mir das ganze nur so erklären das sich das handy beim Beine übereinander schlagen im zug verbogen hat was zum bruch des displays führte, etwas was bei einer nicht zu engen jeans eigentlich nicht passieren dürfte wenn ein Handy das 600€ kostet anständig verarbeitet worden wäre.

Im Internet finde ich auf Anhieb zahlreiche Berichte über das selbe Problem, selbst auf chip.de wurde schon darüber berichtet.

Ich bin also in den O2 shop gegangen in dem ich das gerät gekauft habe um meine garantie einzufordern, da wurde mir gesagt "garantie is nich, displayschäden sind immer vom kunden verursacht". Ich bin also nach hause, habe mich im netz schlau gemacht, bei samsung angerufen (diese meinten ich solle das gerät bei ihnen einschicken, ein gutachter würde das ganze prüfen und bewerten, es ein verarbeitungsfehler wäre also nicht ausgeschlossen), ich machte mich auf verschiedenen seiten über gewährleistung schlau und rief nochmal bei o2 an um den sachverhalt nochmal telefonisch zu klären. diese verwiesen mich erneut auf den shop/den händler.

soi ging ich erneut in den shop und pochte auf gewährleistung, die angestellten dort meinten sie wären kein händler sondern ein direktshop, das gerät müsse also zur prüfung in jedem fall eingeschickt werden und ich könne mir aussuchen ob ich eine reparatur, nur einen voranschlag oder gleich das defekte handy zurück haben soll falls sie die gewährleistung ausschliessen, was wohl sehr wahrscheinlich sei laut dem angestellten.

ich habe angegeben das ich das handy in jedem fall ohne kosten voranschlag zurück haben möchte. Selbst diese Option kostet mich noch 30 €.

Nun meine Frage: was soll ich in diesem Fall tun? Wie verhalte ich mich richtig? Es geht hier nur um den fall wie ich ihn schildere, vermutungen, dass doch noch was anderes passiert wäre und das mir das handy am Ende doch vermuuuutlich runtergefallen is etc. schliesse ich hier mal von vornherein aus, es ist so passiert wie ich es geschildert habe.

Kann mir da irgendwer helfen? Ich habe leider als Azubi nicht viel Geld und kann mir die Reparatur selbst jetzt nach Weihnachten nicht leisten :-/



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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Das alles schriftlich an den Händler, nimm eine Kopie mit Empfangsbestätigung und/oder einen Zeugen mit.

a) Hinweis auf die Beweislastumkehr (§476 BGB ), Händler hat die Möglichkeit, durch ein unabhängiges Gutachten Dein Verschulden nachzuweisen. Eine Aussage des Herstellers lehnst Du als unzureichend ab, da dieser ein Eigeninteresse hat, die Gewährleistung abzulehnen. Dass das Handy äußerlich unbeschädigt ist, spricht ja gerade gegen ein Eigenverschulden.

b) Verlange Nacherfüllung gemäß §439 Abs. 1 BGB durch Lieferung eines neuen Geräts. Dem Händler stellst Du frei den Nachweis zu erbringen, dass dadurch gegenüber einer Reparatur unverhältnismäßige Kosten entstehen (§439 Abs. 3 BGB ). Dafür setzt Du eine Frist von 14 Tagen und kündigst für ein erfolgloses Verstreichen der Frist den Rücktritt vom Kaufvertrag gemäß §440 BGB an (*) sowie das Geltendmachen von Schadenersatzansprüchen an.

c) Du lehnst eine Garantieabwicklung ausdrücklich ab, Du willst eine Nacherfüllung im Rahmen der Sachmangelhaftung.

(*) Hast Du das Handy komplett bezahlt? Oder ist das im Rahmen eines Vertrages/einer Vertragsverlängerung? Falls letzteres, wie sehen die Konditionen genau aus?

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

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