Hallo,
bei uns lief während ich duschte das Wasser in der Duschwanne nicht mehr ab.
Anschließend stieg auch das Wasser in der Badewanne.
Bei Anruf beim Vermieter erzählte er, dass der Mieter unter uns eine Rohrverstopfung
hätte. Der Vermieter meinte er würde sich darum kümmern.
Am nächsten Tag kam der Installeur und beseitigte erst nur in der Wohnung unter uns die
Rohrverstopfung. Erst nach Nachfragen warum er zu uns nicht käme - kam er auch zu
uns. Musste das WC abbauen und ging mit der Motorspirale tief in die Wand hinein. Wir
fragten nach dem Grund der Verstopfung. Er konnte uns keinen nennen.
Das Haus ist Baujahr 1966 und wir wohnen erst 1 1/2 Jahre in dieser Wohnung.
Der Installateur schickte uns die Rechnung.
Wir sind nicht bereit diese Rechnung zu bezahlen, denn wir hatten erst die Verstopfung nachdem
der Mieter unter uns eine Verstopfung hatte.
Wer muss nun die Rechnung zahlen der Vermieter oder der Mieter?
Danke für eine Antwort!
-- Editier von merano am 10.01.2016 17:44
Rohrverstopfung im 1. Stock - 1 Tag später auch im 2. Stock
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Zitat:. Erst nach Nachfragen warum er zu uns nicht käme - kam er auch zu uns.
Schildere das bitte etwas ausführlicher. Zunächst einmal muss nämlich der Auftraggeber den Installateur bezahlen. Wenn du dem Installateur einen Auftrag erteilt hast, dann warst du das und musst erstmal die Rechnung an ihn bezahlen. Wenn der Installateur seinen Auftrag vom Vermieter hatte und du ihn wirklich nur gefragt hast, warum er nicht zu euch kommt, dann muss zunächst einmal der Vermieter den Installateur bezahlen.
Auf einem anderen Blatt steht, wer am Ende die Kosten tragen muss. Bei einer Rohrverstopfung ist das in der Regel der Vermieter, sofern er dem Mieter kein Verschulden nachweisen kann.
So-Mittag Verstopfung festgestellt und Vermieter angerufen. Vermieter erzählt, dass der Mieter unter uns eine Verstopfung hat und er würde sich drum kümmern.
So-Abend finden wir einen Zettel vor unserer Wohnungstür - Wortlaut: Mo-Nachmittag, ab 15.30 h kommt Firma Müller wegen Verstopfung - Der Zettel war ohne Anrede und ohne Unterschrift, aber handschriftlich geschrieben.
Damit war für mich klar, dass die Firma Müller beauftragt wurde und sich auch bei uns um die Verstopfung kümmern würde.
Firma Müller kam dann auch am Mo-Nachmittag arbeitete in der Wohnung unter uns und fuhr wieder weg ohne zu uns zu kommen.
Ich suchte mir die Tel.-Nr. im Telefonbuch um in dieser Firma anzurufen und zu fragen "warum der Monteur nicht zu uns käme" - Antwort von einer jungen Frau im Büro: "der Monteur käme gleich wieder - er hätte nur was vergessen" -
Firma Müller kam wenig später wieder und baute dann bei uns das WC ab um mit der Motorspirale tief in der Mauer die Verstopfung zu beseitigen.
Damit war für uns der Fall erledigt. Nun erhielten wir nach 3 Wochen eine Rechnung wg. Beseitigung einer Rohr-Verstopfung!
Wir haben gleich Einspruch gegen diese Rechnung erhoben.
Firma Müller ignorierte unseren Einspruch und schickte uns die die 1. Mahnung. Wir erhoben wieder Einspruch mit Schilderung des Falles.
Nun schickte uns diese Firma die 2. Mahnung und behauptet, dass wir sie beauftragt hätten!
Erstens hätten wir angerufen und bei dem Chef den Auftrag erteilt und zweitens hätten wir auch dem Monteur den Auftrag erteilt. Auch gegen diese 2. Mahnung haben wir Einspruch eingelegt!
Alles was diese Firma behauptet stimmt nicht, denn wir haben erst auf dem Auto den Firmennamen gesehen als es auf dem Grundstück stand.
Es muss also jemand am Sonntag bei Firma Müller angerufen haben und den Auftrag erteilt haben. Wir waren es jedenfalls nicht! Auch der Zettelschreiber von So-Abend könnte der Auftraggeber sein. Wer den Zettel geschrieben hat bzw. vor unsere Tür gelegt hat weiß ich nicht. Den Zettel habe ich aber aufgehoben!
Unseren Nachbarn (Mieter unter uns) kann ich nicht fragen, denn er spricht seit unserem Einzug vor 18 Monaten nicht mit uns. Dieser Nachbar hat auch mit unserem Vormieter nicht gesprochen. Man grüßt sich knapp und das war es dann auch!
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ZitatErstens hätten wir angerufen und bei dem Chef den Auftrag erteilt und zweitens hätten wir auch dem Monteur den Auftrag erteilt. Auch gegen diese 2. Mahnung haben wir Einspruch eingelegt! :
Jeder, der vor Gericht etwas für ihn Positives behauptet, muss dies beweisen. In diesem Fall muss also die Firma beweisen, dass ihr einen Auftrag erteilt habt. Das könnte ihnen durchaus gelingen. Ihr habt die Firma angerufen und danach ist der Monteur gekommen und hat nachweisbar gearbeitet. So läuft typischerweise die Beauftragung eines Handwerkers. Das am Telefon Gesprochene wird vermutlich nicht beweisbar sein. Von daher seid ihr gegenüber dem Handwerker möglicherweise in einer schlechten Position.
Was sagt denn der Vermieter dazu? Der muss doch wissen, wen er für welche Arbeiten beaufragt hat und über was er eine Rechnung bekommen habt. Im Übrigen könntet ihr wegen § 536a (2)2. BGB vom Vermieter die Erstattung der Rechnung verlangen. Dazu wäre aber natürlich wichtig zu klären, was der Vermieter bereits an den Monteur bezahlt hat. Ihr solltet natürlich vermeiden, dass dieser doppelt kassiert.
Kleine aber nicht unwichtige Frage,
habt Ihr beim Monteur irgendwas unterschrieben?
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