Rücknahme einer Garage vom Vermieter vergessen

7. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
MaF
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 15x hilfreich)
Rücknahme einer Garage vom Vermieter vergessen

Hallo an alle!

Ich habe eine Garage gekündigt zum 31.08.2013. Ich habe ungefähr am 12.08.2013 der Hausverwaltung mitgeteilt, das sie die Garage abnehmen kann, sich aber bitte dafür mit meinen Eltern in Verbindung setzen soll, da ich mich geschäftlich im Ausland aufhielt.
Die Hausverwaltung bestätigte den Eingang der eMail und teilte mir mit, das sie erst Ende August die Garage übernehmen will und sich dafür bei meinen Eltern (die sie auch kennt, da selbe HV für die Wohnung der Eltern und meiner Garage) melden wird.

Bis heute hat sich niemand mehr gemeldet und ich habe heute den Schlüssel zur HV gebracht. Der Ton war sehr unfreundlich und man sagte mir das der Schlüssel zur Bringschuld gehört (aber die Abnahme/Rücknahme fehlte doch noch) und was ich denn machen würde, wenn sie die Garage in der Zwischenzeit vermietet hätten.

Ich sagte dass es mir egal sei, denn es gab die Vereinbarung, das sie die HV melden wird für die Übergabe und ich nun lange genug gewartet habe und den Schlüssel nicht weiter deponieren will.

Ich meine auch das ich Zwischendurch noch mal die HV daran erinnert habe, aber dafür habe ich keinen Beleg. Ansonsten habe ich die Mails samt Antworten alle noch...

Meine Frage, wenn sie jetzt von mir Verlagen die Garage noch mal zu reinigen (kehren) sollte das kein Problem sein und das würde ich machen, aber muss ich das nach der Zeit? Bin ich verantwortlich für ggfs. Schäden in der Garage von Ende August bis jetzt? In 2012 gab es einen Wasserrohrbruch und das Wasser floß durch meine Garage.
Kann die Miete nach verlangt werden, da ja laut Meinung der HV ich den Schlüssel hätte schon längst abgeben müssen?

Ich weiß es ist eine kleine Sache, aber ich will hören, ob ich die HV bei entsprechenden Forderungen abblitzen lassen kann, weil sie es verschlafen haben.

Danke und Grüße
MaF



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-- Editiert MaF am 07.01.2014 19:07

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Rückgabe der Mietsache ist eine Bringschuld
Da hat die Hausverwaltung schon recht und sie ist auch nicht verpflichtet irgendwelche vom Mieter benannten Leute zwecks Vereinbarung eines Rückgabetermins zu kontaktieren.

Die Maßgebliche Frage ist:
Kannst Du beweisen der Hausverwaltung einen expliziten, datumsmäßig genau benannten Rückgabetermin angeboten zu haben?

Nach Deiner Sachverhaltsschilderung scheinst Du das verschlafen zu haben ...

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/beendigung.htm

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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

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#2
 Von 
MaF
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 15x hilfreich)

Habe gekündigt per Einschreiben, Kündigung zum 31.08. wurde angenommen. Übergbe der Garage und des Schlüssels zum 31.08.

Ich habe mich früher gemeldet, da Garage geräumt und gereinigt war zum 12.08. HV lehnt frühere Übernahme ab und sag zu, dass sie sich zum 31.08. bei meinen Eltern, wie vereinbart, melden.

Ich habe das alles nicht vorausgesetzt, sondern abgestimmt.

Übergabe der Mietsache und der Schlüssel sollten an einem Termin stattfinden. Ich habe alles per Mail und habe die komplette Kommunikation noch. Das Einzige was ich nicht habe ist meine Erinnerungsmail (also gibt die auch nicht)

Grüße

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#3
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
Bis heute hat sich niemand mehr gemeldet und ich habe heute den Schlüssel zur HV gebracht


Das ist wohl das ganze Versäumnis, dass du erst heute dem VM den Schlüssel zukommen ließest. Man kann doch nicht den Schlüssel in der Schublade behalten und dann sagen: "Ätsch, habt IHR vergessen!" Die Schlüsselrückgabe wäre die richtige Handlung gewesen!

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-- Editiert Pachlus am 07.01.2014 23:00

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#4
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Meine Meinung: Spätestens nach der Rückkehr von der Geschäftsreise wäre der richtige Zeitpunkt für die Abgabe des Schlüssels gewesen.



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#5
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Es gibt keine zwingende Pflicht für einen Übergabetermin, aber die Schlüssel müssen abgegeben werden. Das ist der Knackpunkt. Also können sie sehr wohl bis zur Schlüsselrückgabe Miete verlangen etc.

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