Hallo!
Ich habe am 16.07.01 eine "verbindliche Bestellung für ein neues KFZ" unterschrieben und das Fahrzeug für März 2002 bestellt. Das Fahrzeug wurde als "Rechtslenker" bestellt, da ich es nach England mitnehmen wollte.
Seither habe ich noch keine Auftragsbestätigung erhalten. Nun würde ich gerne vom Vertrag zurücktreten, da ich jetzt doch nicht nach England gehen werde. Ist das ohne weiters möglich?
Ich habe nämlich folgendes gelesen:
"Kommt das Bestätigungsschreiben nicht innerhalb von vier Wochen, ist die Bestellung hinfällig."
Ist das richtig?
Vielen Dank!
Thomas Geppert
SCHNELL!!! Neuwagenkauf - Rücktritt
16. Oktober 2001
Thema abonnieren
Frage vom 16. Oktober 2001 | 15:06
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
SCHNELL!!! Neuwagenkauf - Rücktritt
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 3. Februar 2019 | 12:34
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 10x hilfreich)
"Kommt das Bestätigungsschreiben nicht innerhalb von vier Wochen, ist die Bestellung hinfällig."
-
#2
Antwort vom 3. Februar 2019 | 12:48
Von
Status: Junior-Partner (5540 Beiträge, 2498x hilfreich)
Zitat"Kommt das Bestätigungsschreiben nicht innerhalb von vier Wochen, ist die Bestellung hinfällig." :
Da die Bestellung inzwischen über 18 Jahre her ist, dürfte sich die Sache erledigt haben, und man wird vermutlich auch nicht mehr von einem Neuwagen reden.
Und jetzt?
Schon
267.050
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten